Mutterschaftsgeld und Elterngeld über den Vater?

Ich verstehe noch nicht ganz, wie das funktioniert. Also gehen wir davon aus, die Mutter beantragt Mutterschaftsgeld. Das läuft dann ja bis 2 Monate nach der Geburt des Kindes.

Spielt es jetzt eine Rolle, ob man Elterngeld ab dem ersten Monat nach der Geburt beantragt oder erst ab dem dritten?

Auf einer Webseite habe ich Folgendes gelesen:

  • "Beachten Sie ferner, dass Sie dann gleichzeitig Elterngeld und Mutterschaftsgeld beziehen können, wenn der Vater vom Tag der Geburt an in Elternzeit geht. Dann erhalten Sie als Mutter trotzdem Mutterschaftsgeld.
  • Berechnen Sie in jedem Fall vorher, ob sich der Antrag auf Elterngeld lohnt. Denn: Sollten Sie den Antrag auf Elterngeld stellen und beide Bezüge werden so miteinander verrechnet, dass kein Elterngeld mehr ausbezahlt wird, dann haben Sie wertvolle Monate beim Elterngeld verwirkt.

"

Quelle: Elterngeld und Mutterschaftsgeld gleichzeitig beziehen - das sollten Sie beachten (helpster.de)

Was ich nicht verstehe ist das Verwirken wertvoller Monate beim Elterngeld. Ich dachte dass wenn man Elterngeld und Mutterschaftsgeld beantragt, so oder so, unabhängig davon, wann man Elterngeld beantragt, voneinander abgezogen wird? Also wenn man Mutterschaftsgeld bekommt, kann ein Elternteil so oder so nur noch maximal 10,5 Monate Basiseltergeld erhalten? Oder hat man weiterhin Anspruch auf die 14 Monate Basiselterngeld, wenn die Mutter Mutterschaftsgeld beantragt und der Vater Elterngeld, aber erst ab dem 3. Monat?

Verstehe es nicht ganz.

Finanzen, Familie, Geld, Elterngeld, Elternzeit, Mutterschaftsgeld, Mutterschutz

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