Bekanntermaßen spart man sich Geld wenn man aus der Kirchengemeinde austritt und sich die Kirchensteuer zu ersparen. Wenn man in ein paar Jahren heiraten will, darf man denn kirchlich heiraten obwohl man keine Kirchensteuer nicht zahl? Wie sieht denn der Zusammenhang zwischen den beiden Dingen aus? Für den Fall dass es nicht geht: Reicht es dann wenn man in den Monat, in dem Monat vorhat zu heiraten, den ersten Beitrag wieder zahlt?

Liebe Grüße :)