Verkäufer von Basisliquids mit einem Anteil von VG zu PG von 50% zu 50% geben zwar an, dass der Anteil jeweils 50% der beiden Substanzen beträgt, jedoch nicht, ob es sich dabei um Massenprozent oder Volumenprozent handelt. Da beide Substanzen eine unterschiedliche Dichte haben sind Massen- sowieso Volumenanteil nicht identisch. Häufig findet sich auch folgende Angabe "Inhaltsstoffe: 50% Glycerin, 50% Propylenglykol", woraus für mich jedoch auch keine Angabe zur Art des jeweiligen Anteils erkennbar ist; vielleicht gibt es jedoch Normen oder Richtlinien die regeln, ob sich allgemeine Angaben wie diese immer auf eine Art des jeweiligen Anteils beziehen (also auf die Masse oder das Volumen), was auch zur Beantwortung der Frage dienen könnte.
Damit stellt sich für mich die Frage, ob sich die/solche Angaben somit in der Regel auf den Massen- oder den Volumenanteil der beiden Substanzen im Liquid beziehen. Für jede Auskunft von Wissenden auf dem Gebiet bin ich sehr dankbar!