Hallo zusammen,
eine Frage an die Juristen: Ich habe drei Jahre in einer WG gewohnt. Zu mir und dem Hauptmieter gab es einen Untermietervertrag. Gerade was die Kündigungsfrist angeht wurde vom Untermietervertrag auf den Hauptmietvertrag verwiesen. Diesen habe ich nie zu Gesicht bekommen.
Ich bin am 02.06.2018 ausgezogen, und habe demzufolge noch die Miete für Juni gezahlt. Da ich in einer WG wohne, habe ich kein Kündigungsschreiben verfasst, das ging alles so zwischen Tür und Angel. Ich habe gesagt, dass ich eine neue WG habe und dass er das Zimmer ab dem 01.07. wieder vermieten kann. Da ich bereits in der neuen WG wohne, habe ich die Schlüssel bereits abgegeben.
Heute habe ich die Anzeige der alten WG auf WG-Gesucht gesehen. Dort steht "frei ab 03.06.2018". Falls der Vermieter einen Nachmieter findet, der noch im Juni einzieht, würde er ja doppelt Miete kassieren. Einmal von mir und dem Nachmieter. Ist das rechtens? Welches Gesetz gilt hier?
Da ich meine Schlüssel abgegeben habe, weiß ich nicht, ob ich damit auch das Nutzungsrecht des Zimmers abgegeben habe. Und dann kommt noch hinzu, dass es ja kein Kündigungsschreiben gab und ich die Kündigungsfrist des Hauptmietvertrags nicht kenne.
Hat jemand Rat?