Ebay-Kleinanzeigen | Verdacht auf gestohlene Ware?

Ich bin zurzeit auf der Suche nach einem bestimmtem Kamera Objektiv und bin bei einem Angebot auf Ebay-Kleinanzeigen gestoßen. Angeboten wird das Objektiv für fast die hälfte des Marktpreises und zwar OVP und neu, was natürlich traumhaft ist, was mich aber auch sehr skeptisch machte. Zudem hat er anscheinend die Beschreibung aus einer anderen Seite genommen, da die Beschreibung von einem anderen Anschluss redet (Titel sagt Canon, Beschreibung sagt SIGMA). Einen Versuch wollte ich es dennoch mal geben und schrieb ihn an. Schrieb ihn an, stellte sofort fest, das sein Deutsch klare Mangel hat (Er hat meine Frage copy/pastet und sie versehentlich an mich zurück gesendet, wollte sie wahrscheinlich in Google Übersetzter eingeben). An sich habe ich kein Problem wenn jemand nicht so gut Deutsch kann aber die verdächtigen Dinge sammelten sich halt weiter. Habe zusätzlich nach weiteren Bildern gefragt um sicher zu gehen und gefragt ob die Rechnung bei liegt. Bilder habe ich bekommen, eine Rechnung sowie Garantie jedoch liegt keine vor, womit er den Preis rechtfertigen will. Weiterhin verkauft er ein weiteres Objektiv(Neu) für Nikon, sowie (benutzte und neue) Reifen. Der Account existiert seit 2016 und hat anscheinend schon Waren verkauft und "Bewertungen" scheinen positiv zu sein. Deshalb bin ich momentan am Kopf kratzen was genau ich machen soll. Mein aktueller Plan ist dort hin zu fahren (Mit einem Freund als Sicherheit) und dort nach einem Personalausweis fragen und ganz sicher gehen das es sich nicht um Diebesgut handelt (z.B Verkäufer fragen wo er die Ware erworben hat). Denn einerseits will ich keine gestohlene Ware versehentlich kaufen, da sie offensichtlich jemanden gestohlen wurde der dafür Geld bezahlt hat und auch seine Ware erhalten soll, insbesondere weil ich sie ihm dann geben würde und selbst somit das gesamte Geld verloren habe. An sich wäre der klügste Weg einfach nicht darauf einzugehen, aber FALLS die Möglichkeit besteht, würde ich sie nicht wegwerfen wollen ohne zumindest es zu versuchen. Außerdem falls es gestohlen ist, will ich irgendwie sicherstellen das kein anderer darauf reinfällt. Aber aus der aktuellen Lage kann ich nicht 100% beurteilen ob es sich hier um legitime Ware handelt oder nicht, daher wäre ein Rat wirklich hilfreich :P .

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Was kann man tun, wenn man einen Schlüssel weitergegeben hat, und...?

die Person, die den Schlüssel hat, um eine leerstehende Wohnung regelmäßig zu konrollieren, diesen nicht mehr herausrücken will?

Erstmal die Geschichte: Ein Freund hat von seinem Vater eine Wohnung geerbt, die jahrelang leer stand, und vom Opa nur sporadisch als Übernachtungsgelegenheit genutzt wurde.

Eine im Haus wohnende Dame hat sich dann die restliche Zeit immer um die Wohnung gekümmert, mal lüften, mal bisschen staubsaugen, mal ihre eigenen Übernachtungsgäste unterbringen ;-))

Nachdem der Senior verstarb habe ich mich dann darum gekümmert, dass die Wohnung vermietet wird. In der Wohnung eine schicke Einbauküche, mit passender Eckbank und Sitzmöbeln, und in den anderen Räumen noch anderes Mobliar, dass der Senior beim Wohnungskauf mit abgelöst hat, und das sehr großzügig.

Nun wollten wir von der alten Dame die Wohnungsschlüssel zurück haben, die sie aber mit der Begründung, sie bekäme vom Senior noch Geld, nicht herausgibt.

Angeblich habe sie für 300 Euro den Balkon reinigen lassen, nachdem dort eine Silvesterrakete alles verdreckt hatte. Eine Rechnung will sie aber nicht vorlegen, weil sie das schwarz hat machen lassen (Häh???). Sowas ist ein Versicherungsschaden, und die Rechnung würde dann eingereicht...(Der Balkon ist nicht viel größer als ein Badetuch)

Fürs Kümmern und Lüften kann sie ihr Geld gerne bekommen.

Wir fingen dann an, die Möbel, die eindeutig Schrott waren auszuräumen und sie sukzessive zu entsorgen. Dann kommen wir in die Wohnung, und alles was an Möbeln noch gut war...WEG! Die Tür NICHT aufgebrochen!

Kann also nur besagte Dame gewesen sein, die die Dinge entfernt hat.

Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, Recht zu bekommen, wenn wir sie wegen Diebstahls anzeigen und den Rechtsweg beschreiten?

Sie hat den Wohnungsschlüssel (unseres Wissens sogar zwei von drei vorhandenen, und das Haus hat eine Schließanlage),

ist das dann trotzdem Diebstahl?

Oder einfach nur unsere Dummheit?

Kann sie die Schlüssel so einfach einbehalten um angebliche Auslagen auszugleichen?

Hat das Eine überhaupt mit dem Anderen zu tun? Kann man das verbinden?

Wir mussten auf unsere Kosten einen Schlüssel nachmachen lassen und das Schloss der Wohnungstür austauschen, bis die fehlenden Schlüssel wieder in unserem Besitz sind. Die Dame war bekannt dafür gewesen, auch bei ihren eigenen Mietern plötzlich in der Wohnung zu stehen um zu schauen, ob auch alles sauber ist...

Auf unseren Brief, indem wir um Herausgabe der Schlüssel gebeten haben (höflich! aber mit Einschreiben) hat sie nicht reagiert.

Was sollen wir jetzt tun und wo stehen wir rechtlich?

Sorry fü den langen Text

Und schonmal Danke für Antworten

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