StVO Handzeichen beim Abbiegen mit dem Roller?

Hallo,

Ich hatte vor einiger Zeit einen Unfall mit meinem Motorroller. Relativ kurz danach habe ich mir einen Anwalt im Verkehrsrecht genommen damit er Schadensersatz und Schmerzensgeld einklagt. Nach einigen Monaten und vielen Mahnungen an die gegnerische Versicherung hat diese nun geschrieben:

Ihr Mandant ist hier ohne ordnungsgemäße Zeichensetzung (Handzeichen) nach Links abgebogen.

Ein Blinkersetzen durch eine Fahrzeugsrichtungsanzeige ist lt. Straßenverkehrsordnung für das benutze Fahrzeug (Roller) nicht gegeben.

Desweiter befand sich unser Kunde bereits neben ihrem Mandant, als dieser plötzlich nach Links abgebogen ist. Wäre ein Schulterblick tatsächlich vorgenommen worden, so hätte das im Überholvorgang befindliche Fahrzeug gesehen werden müssen.

Jetzt wollte ich zumindest mal wissen was in der StVO zum Blinker steht bevor ich nach dem Wochenende mit dem Anwalt erneut telefoniere.

Es kann doch nicht sein, dass ein Blinkersetzen am Motorroller nicht als eindeutige Zeichensetzung gilt?

Blinker wurde gesetzt und Schulterblick wurde auch 2 mal gemacht, deshalb konnte ich ja noch Bremsen bevor ich genau vor das Fahrzeug gekommen bin.

Evtl. kann jemand den dazu passenden § hier posten da ich nicht wirklich was im Internet finde.

Vielen Dank

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