400 Euro Pizzalieferant -> Versicherung, privaten PKW dienstl. nutzen

Zur Beschreibung

  • Ich möchte als Fahrer einer Pizzeria auf 400€ Basis anfangen.

Problematik:

  1. Der Wagen ist auf meine Mutter versichert
  2. Was ist bei einem Unfall während der Arbeit
  3. Rechnet sich das überhaupt?

  • Zur Story

Ich wollte den privaten Wagen meiner Mutter nutzen, nur stellt sich die Frage ob ich im Falle eines Unfalls versichert bin und ob die Versicherung bzw. der Arbeitgeber bei einem Unfall den Schaden zahlt. Zudem ist lediglich meine Mutter ist über den Wagen versichert, muss ich eine zusätzliche Versicherung abschließen / der Versicherung mitteilen ob ich mit dem Wagen fahre? Meine Mutter sagt mir ich müsse 30€ / Monat für die Versicherung extra berappen und mein Vater erzählt mir dass ich bei 5,5 Liter/100km mit 11,0 Litern/100km rechnen soll, wegen Abschreibungen und Ölwechsel & Co., soll man so hoch rechnen?

Doch ich weiß genau, die beiden wollen mir das nur ausreden und mein Vater erzählt mir auch, dass ich im Fall eines Unfalls nicht erwarten soll vom AG geld zu bekommen, ich soll den AG nach einer Versicherung fragen für Angestellte mit PKW fragen und ich müsse das Auto bei meiner Versicherung extra melden dass ich es dienstlich/für die arbeit nutze und wiederum einen Aufschlag nutze.. Ich glaub ihm das alles nicht, weil er immer Fakten erzählt die viel Quark enthalten und den Rechthaber spielt. Selbst wenn man mit Gesetztestexten um sich schmeißt, lenkt er ab.


Was muss ich alles beachten wenn ich dort arbeiten möchte: Folgende Vorraussetzungen:

  • Fahrzeug ist auf Mutter versichert

  • Ich bin derzeit nicht mitversichert / weder bei der Vers. angemeldet.

    • Ich bin 18 Jahre alt und besitze seit Januar den Führerschein
  • Fahrzeug ist auf Mutter angemeldet

  • Ich nutze es als Dienstwagen für die Pizzeria (die haben keinen Firmenwagen)

  • Ich arbeite auf 400€ Basis

  • Meine Beschäftigung wird aus schultechnischen Gründen nur max. 3 Monate dauern


Alle Fragen nochmals zusammengefasst (unter obigen Voraussetzungen):

  1. Bin ich im Falle eines Unfalls ohne zusätzliche Angaben versichert?

  2. Wer zahlt im Falle eines Unfalls ?

  3. Ist eine Zahlung des AG im Falle eines Unfalls zu erwarten?

  4. Kann man bei 5,5Liter/100km mit 11 Litern rechnen (Abschreibung & Co) oder ist das zu viel?

  5. Was muss man der Versicherung alles angeben wenn ich das eigtl. privat genutzte Fahrzeug für einen 400€ Basis Lieferservice nutze?

Lieben Gruß

Mikey

P.S. Wenn ihr noch ein paar richterliche Urteile bzw. Gesetzestexte im Hinterkopf habt, würd es mich sehr freuen wenn ihr mir ein paar nennen könnt. Ich dreh sonst bei der Diskussion mit meinem Vater durch. ;)

Beruf, Job, Versicherung, Minijob, Arbeitsrecht, Benzin, BGB, Firma, 400 Euro
Zeit bis zur Zahlung nach erhalt einer Rechnung

Hallo,

ich musste vor einiger Zeit die Dienstleistung eines Gas- Wasserinstallateurs in Anspruch nehmen und für diese Arbeit haben wir heute die Rechnung erhalten. Da es um eine Reparatur an der Wohnung ging, möchte ich diese Rechnung an den Vermieter weiterleiten, damit der diese für uns begleichen kann (500€).

Auf der Rechnung steht "Zahlung sofort nach Rechnungserhalt"

Aber ich bin mir sicher, dass es gesetzliche Fristen gibt, die ich einhalten darf.

Bezahlen könnte ich ihn zwar, aber ich will erst versuchen dem Vermieter die Kosten aufzutragen. Dafür benötige ich ein wenig Zeit, denn die Rechnung samt anschreiben will ich per Post mit der Bitte sich bis zum Xten schriftlich zurück zumelden erstmal an den Vermieter schicken, wenn der sich weigert erstmal als Auftraggeber die Rechnung selbst zahlen und dann ggf. die Sache an einen Anwalt weiterleiten.

Ich habe vom §286 BGB gelesen und bin über rechereche auch auf die "Modernisierung des Schuldrechts" vom Jan 2002 aufmerksam geworden, aber ich kann die Gesetzestexte nicht verstehen. Das ist alles so interpretationswürdig und unverständlich, dass ich da bitte einmal Hilfe brauche von jemanden, der sich mit sowas auskennt.

Bei gutefrage.net gibt es solche Fragen schon, aber in anderen Zusammenhängen. So zum Beispiel behauptet der eine "7 Tage haste Zeit", der andere "8 Tage sind kein Thema" so auch 2 Wochen oder 30 Tage.

Was ist denn jetzt in meinem Fall richtig?

Rechnung, Recht, Anwalt, Gesetz, BGB, Bürgerliches Gesetzbuch
Krankenversicherung bei Meisterlehrgang?

Hallo zusammen,

ich habe im letzten jahr den Meister gemacht (vom 15.05.2011 - 15.01.2012) habe kein Meister-Bafög bekommen, da ich schonmal den staatlich gepr. Techniker versucht habe, diesen aber nicht bestand. Ich hab mir den Meister selber finanziert, in Vollzeit. Mein Erspartes, ging für die laufenden Kosten der Weiterbildung, sowie für meinen Lebensunterhalt drauf. Ich hatte keine offiziellen Einkünfte. Habe also dementsprechend nichts verdient!! Seid dem 01.02.2012. bin ich bei einer Firma angestellt. Die Krankenversicherung möchte nun heute (14.03.2012) wissen, wo ich im Zeitraum des Meisterlehrgangs versichert war. Ich weiß, das ich mich aus finanziellen Gründen nicht selbst versichert habe. Es war mir einfach zu teuer, und ich musste halt sparen, da ich nicht so viel zur Verfügung hatte. Mir war schon bewusst, das ich bei einem Unfall oder auf dem Weg zur Meisterschule jeden Teil hätte selber bezahlen müssen. Ist mir aber nicht passiert, ich hatte nichts dergleichen und musste auch für niemanden etwas zahlen. Ich weiß es war leichtsinnig, aber es war und ist halt so gewesen!!

Also im Moment bin ich ja wieder versichert.

Muss ich nun evtl. die Beiträge nachzahlen, obwohl ich nicht krank war und auch nicht bei einem Arzt oder sonstiges war?

Was soll ich der Krankenversicherung sagen, wo ich zu dem Zeitraum versichert war? Soll ich sagen nirgends? Weil ich kein Geld dafür hatte?

Also ich weiß jetzt gerade echt nicht mehr weiter...

Wäre über jede erdenkliche Hilfe froh, so lange sie sich auf meine Frage bezieht und mir nicht irgend etwas von Leichtsinnig oder der gleichen vorwirft.

Sage jetzt schon mal besten Dank, und freue mich auf eure Inhalte, hoffe ihr könnt mir dabei helfen.

Gruß Fork

Sozialrecht, Arbeitsrecht, Krankenversicherung, BGB
Eltern informieren trotz Volljährigkeit?

Hallo Leute, ich habe eine rechtliche Frage und eigentlich geht es mir ums Prinzip. Ich geh im Saarland auf ein Gymnasium (Oberstufe) und bin eigentlich ein durschnittlicher Schüler. Jetzt habe ich im 2. Halbjahr die erste rote Note für die gesamte Oberstufe geschrieben. Mein Lehrer möchte nun die Unterschrift von meinen Eltern ansonsten ruft er diese an.

Im Prinzip interessiert es mich nicht, da ich mit meinen Eltern auskomme, allerdings geht es mir hier ein wenig ums Prinzip. Normalerweise darf ich (auch lt. Schulordnung) die Arbeiten unterschreiben und mich selbst entschuldigen, etc. In diesem Fall akzeptiert er es aber nicht.

Auf der einen besteht ja seitens der Schule eine Erziehungsauftrag sowie eine Benachrichtigungspflicht für meine Eltern.

Auf der anderen Seite bin ich lt. BGB volljährig und somit sind meine Eltern ja eigentlich vom Erziehungsauftrag freigestellt. Ich meine wenn ich mein Auto gegen die Wand fahre oder mich blitzen lasse, hafte ich auch dafür selbst. Desweiteren finde ich dass die Benachrichtigung der Eltern (gerade in diesem Fall) eindeutig gegen den Datenschutz sowie die Informationelle Selbstbestimmung verstößt. Theoretisch müsste ich ja nichtmals mehr bei meinen Eltern wohnen, sondern könnte z.B. in einer abgetrennten Wohnung im Obergeschoss des Hauses o.ä. leben. Ich finde es ehrlich gesagt auch nicht gerade fair. Entweder sagt man, solange die Schule besucht wird, haben die Eltern für ihre Kinder sorge zu leisten oder man sagt sie sind volljährig und selbstbestimment, aber nicht sowas halbes von wegen wenn ich als Lehrer Lust habe akzeptiere ich die Unterschrift und wenns mir nicht passt, akzeptiere ich sie nicht. Ich meine wenn ich arbeite, schickt mein Arbeitgeber ja auch nicht meine Lohnabrechnung zu meinen Eltern.

Ich verstehe halt nicht, wodurch sie das rechtfertigen wollen, laut geltendem deutschen Recht bin ich für mich selbst und alle meine Taten verantwortlich und ich finde wer es bis zu seinem 18. Lebensjahr nicht gelernt hat, wird es durch seine Eltern auch nicht mehr lernen.

Jedenfalls finde ich diesen Fall nicht ganz unproblematisch von der rechtlichen Grundlage her. Wie gesagt, es geht mir mehr um das Prinzip, wie jetzt wirklich in dem Fall mich mit meinem Lehrer zu streiten, soll er doch meine Eltern informieren, aber ich mags nicht besonders, wenn irgendwelche Leute Macht ausüben möchten und dies mit der Begründung "Ich darf das". Selbst wenn es im Schulgesetzt oder der Hausordnung verankert wäre, würde es immer noch im Konflikt mit den Datenschutzbestimmungen stehen und somit wäre dies ja dann nicht gesetzeskonform.

Schule, BGB, volljährig
GbR mit Ehefrau gründen

Hi

Meine Frau und ich hatten bis Ende 2009 jeder ein Gewerbe angemeldet. Ich als Medienunternehmen und sie als Fotografin und DJ. 2010 haben wir die Gewerbe zusammengelegt, meine Frau meldete ihr Gewerbe ab und ich nahm die Fotografie in mein Gewerbe auf.

Jetzt erklärte uns unser Steuerberater, es wäre besser das ganze nachträglich in eine GbR umzuwandeln. Da dieser aber anscheinend ein gutes Geschäft mit dem Gesellschaftsvertrag machen möchte, würden wir uns ganz gerne vorher weitreichend erkundigen um die horrenden Beratungskosten zu sparen.

Ziel ist es weniger Stunden bei einer Beratung zu sitzen und evtl. schon einen kompletten Gesellschaftsvertrag vorzulegen.

Uns kommt es dabei darauf an, dass meine Frau ohne einen einzelnen Gewerbeschein fotografieren darf, bzw. als DJ in den Clubs auflegen darf. Ich möchte sie dabei auch nicht anstellen, weil sie bereits in ihrem eigentlichen Beruf als Orthoptistin auf drei Steuerkarten und eine 400 Euro-Stelle arbeitet.

Idealerweise müssten wir also beide als Inhaber der Firma gelten und unsere Gewinne bzw. Verluste ohne Trennung der selben in unsere gemeinsam veranlagte Steuererklärung einfließen lassen.

Das Thema Haftung ist zwar wichtig, aber schon vollständig erklärt worden. Also benötigen wir darauf keinerlei Hinweise.

Da es einen rechtlichen Unterschied gibt, zwischen einer normalen GbR und einer GbR unter Angehörigen, wäre es mir wichtig diesen genau zu klären.

Die meisten Seiten bei der Googlesuche drückten sich dabei mehr als schwammig aus.

Eine Seite zum Thema Ehegatten GbR beschränkte sich komplett nur auf landwirtschaftliche Familienbetriebe. Andere auf Gemeinschaftspraxen.

Uns interessiert also folgendes:

Infos, Infoseiten, Infomaterial, Musterverträge, oder ähnliches, die genau dieses Thema behandeln. Wenn jemand einen vergleichbaren Fall kennt, und Infos für uns hat, würde uns das sehr freuen. Sollte jemand anderweitige Tipps für die oben erwähnten Infos, Infoseiten, etc. haben würde uns das auch schon sehr weiterhelfen.

Vergleichbare Konstellationen sind zwei Eheleute, die die gleiche Dienstleistung (Fotografie, DJ, Kurierdienst, Gartenarbeit, Gebäudepflege oder ähnliches) anbieten.

Vielleicht hat jemand schonmal einen ähnlichen Fall selber erlebt oder betreibt auf ähnlichem Gebiet eine GbR mit seinem Ehepartner und kann uns Tipps geben.

Schonmal Danke im Voraus.

PS:

GmbH, Ltd. usw. kommen aus diversen Gründen nicht in Frage. Die Haftung ist, wie bereits erwähnt, nicht das Thema dieses Threads.

Steuern, Recht, BGB, Ehe, GbR, Gesellschaft, Gewerbe, Steuerrecht, Unternehmen
Privatverkauf - kaufvertrag - Kein Geld erhalten / Was nun?!

Hallo an Euch, es geht um folgendes: Habe am 9.9.11 Einen PC durch privatverkauf mit privatem Kaufvertrag verkauft. Hier der Vertragsinhalt : § 1 Vertragsgegenstand Folgende Hardware und Software wird veräußert: Computer :

-AMD Athlon 64 x2 Dual Core Processor 3800+ usw.

§ 2 Gewährleistung Der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung für die in § 1 bezeichnete Hard- und Software. Sofern dem Verkäufer jedoch Gewährleistungsansprüche gegen den ursprünglichen Händler oder Hersteller der Hard- und Software zustehen sollten, tritt er diese bei Übergabe und vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ab, welcher die Abtretung annimmt. Der Verkäufer Garantiert die funktionstüchtigkeit der in § 1 veräusserten Ware.

§ 3 Rechte Der Verkäufer sichert ausdrücklich zu, daß er der alleinige Eigentümer der Hard- und Software ist und keine Eigentumsvorbehaltsrechte Dritter hieran bestehen.

Der Verkäufer versichert, die Berechtigung zu haben, die Nutzungsrechte an der in § 1 bezeichneten Software auf den Käufer übertragen zu dürfen. Er versichert weiter, sämtliche Kopien der Software, welche dem Käufer nicht übergeben wurden (z.B. Backups oder Installation auf einem anderen System des Verkäufers) vollständig gelöscht zu haben.

§ 4 Kaufpreis , Ratenzahlung & Zahlungsmodalität Die Parteien vereinbaren einen Gesamtkaufpreis für die in § 1 bezeichnete Hard- und Software in Höhe von 99,- € ... (inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer).

Die Zahlung erfolgt durch Ratenzahlung und Überweisung auf folgendes Konto des Verkäufers:

Die erste Rate in Höhe von XYZ-€ ist zum 16.09.2011 fällig. Die zweite Rate in Höhe von XYZ-€ ist zum 01.10.2011 fällig.

§ 5 Übergabe Die Parteien vereinbaren eine der folgenden Übergabemodalitäten:

o Der Käufer erhielt vom Verkäufer die in § 1 bezeichnete Hard- und Software am 09.09.2011durch abholung.

§ 6 Sonstiges Darüber hinaus wird zwischen den Parteien folgendes vereinbart:

Der Verkäufer bleibt Eigentümer der in § 1 bezeichnete Hard- und Software (PC's) bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, bzw. bis zur zahlung der Schlussrate. Im Falle, das der Käufer mit mehr als einer Rate in Rückstand gerät, ist der Restbetrag in einer Summe zur Zahlung fällig. Der Verkäufer sichert die Funktionsfähigkeit des in § 1 bezeichnetenGegenstandes zu.

Gegenstand/Ware vollständig erhalten am :

Unterschrift Verkäufer Unterschrift Käufer

Bisher habe ich aber kein Geld gesehen !!! Der Käufer schrieb per SMS er habe die erste Rate schon längst Überwiesen, jedoch ist kein Zahlungseingang bei mir zu verzeichnen. Desweiteren ist auch am 1.10 keine 2 Rate eingegangen. Er will die Tage rum kommen in Bar die zweite Rate dann wenigstens abgeben.

Wie schauts aus, wie gehe ich jetz richtig weiter vor ? Wo stehe ich rechtlich

verkaufen, Recht, Anwalt, Kaufvertrag, BGB, Privatrecht

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