Vertragsverlängerung durch Ehepartner wirksam?

Vermutlich eine sehr spezielle Frage, aber ich versuch es trotzdem mal:

Mein Opa hatte im August 2011 einen Schlaganfall, in Folge dessen er danach lange im Krankenhaus lag. Erholt hat er sich davon leider nie mehr...

Aufgrund der nachfolgenden Demenz wurde meine Mutter dann Anfang 2012 vom Amtsgericht als Vormund bestimmt. Sprich Übernahme aller Geschäftstätigkeiten.

Im März diesen Jahres hat dann eine Firma, die Verträge für Festnetzanschlüsse betreibt bei meiner Oma angerufen um den auslaufenden Vertrag, der auf meinem Opa lief zu verlängern.

Sie hatte dann Vertragsunterlagen zugeschickt bekommen, die zwar auf meinen Opa ausgestellt, aber durch sie unterschrieben wurden. Briefe der Firma kamen weiterhin auf den Namen meines Opas, und abgebucht wurde weiterhin von seinem Konto.

Nach seinem Tod Ende Oktober haben wir sämtliche Einzugsermächtigungen auf das neu eröffnete Konto meiner Oma umgelegt und sind hierdurch erst auf diesen dubiosen Telefonvertrag gestoßen. Wir haben dann umgehend den Vertrag gekündigt, wegen Tod des Vertragsnehmers.

JETZT sagen die aber, dass der Vertrag mit meiner Oma zu Stande kam, und deshalb noch mindestens bis zum Ablauf der 2 Jahre Vertragsdauer weiterläuft...

Ist das rechtlich OK, oder haben die schon bei der Verlängerung des Vertrags widerrechtlich gehandelt?

Danke und Gruß

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, Gericht, BGB, Jura, Richter, Vertragsrecht, Goldstück
Rechnung Videothek über 1400€ für angeblich nicht zurück gebrachten Film vor 1 1/2 Jahren!?

Hi , Ich hab da mal eine Frage bezüglich einer Rechnung von der Videothek in der ich gelegentlich Filme ausleihe. Und zwar habe ich heute, von dieser Videothek eine Schreiben / Rechnung erhalten, ich hätte den am 05.02.2012 um 18:34 Uhr ausgeliehenen Film nie zurück gebracht und es sind Verleihgebühren in Höhe von 1409,20 € aufgelaufen. Den Film den sie im schreiben aufführen habe ich auch ausgeliehen, bin mir aber zu 1000% ig sicher das ich ihn am nächsten Tag zurück gegeben habe. ( habe seit dem mir nichts mehr ausgeliehen gehabt) Das ist das erste Schreiben wo ich erhalte, vorher kamen nie irgendwelche Erinnerungen. Des weiteren steht im Schreiben das ich es bis zum 07.08.13 auf das Konto der Videothek überweisen soll , da sonst ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird.

Ich habe so Panik ich hatte mit sowas nochn nie zu tun und weiss nicht wie ich mich jetzt verhalten soll? Hab versucht die Nummer anzurufen die dabei steht, aber dort nimmt niemand ab.

Dann steht da noch ein Satz mit dem ich leider nichts anfangen kann: "Wir bieten Ihnen einmalig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an den Vorgang und somit auch Ihre Mitgliedschaft gegen eine Zahlung von 400,-€ zu löschen." Kann mir jemand sagen was damit gemeint ist ? Das Schreiben ist nicht unterschrieben und sieht eher aus wie eine Kopie da das Logo der Videothek schwarz-weiss ist und nicht farbig wie man es kennt.

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen ! Vielleicht hat jemand von euch ja auch schonmal so ein schreiben erhalten ? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten !

Liebe Grüsse Butterfee

Miete, Rechnung, Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, Gericht, Mietvertrag, BGB, Videothek, Verzug
Teil- oder Vollwiderspruch gegen Mahnbescheid?

Hallo!

Ich erhielt einen Mahnbescheid, dem eine ursprüngliche Forderung von 12/2010 zugrundeliegt.

Die prozessbevollmächtigte Kanzlei Wehnert&Kollegen ist bekannt für das Eintreiben von Forderungen, die kurz vor der Verjährung stehen, wie ich gegoogelt habe. Und von der einfordernden Firma FKH Gbr hatte ich bislang nie gehört oder ein Schreiben erhalten.

Es sieht so aus, als habe ich mal eine Hundefutterrechnung nicht bezahlt. Anscheinend wurde diese Forderung 2011 an die UGV weitergegeben, wo ich angeblich nur einen Teil der Forderung beglichen habe. Irgendwann dieses Jahr bekam ich wieder eine Zahlungsaufforderung der UGV. Da ich nichts mehr mit der Forderung anfangen konnte, bat ich um Informationen und vorsorglich, mit Verweis auf meine Zahlungsunfähigkeit, um eine Ratenzahlung. Eine Antwort bekam ich von der UGV nie.

Stattdessen kam jetzt der Mahnbescheid, nachdem die UGV wohl die Forderung (warum auch immer) an die FKH abgetreten hat und diese einen Mahnbescheid beantragte.

Im Mahnbescheid sind in den Nebenkosten neben der Inkassogebühr und vorgerichtlichen Anwaltstätigkeiten (die Kanzlei hat mich nie angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert!) Kontoführungsgebühren aufgelistet. Überall lese ich, dass diese dem Schuldner nicht zugelastet werden dürfen.

Also bin ich versucht, Teileinspruch einzulegen gegen diese Kontoführungsgebühren. Ebenfalls recherchiert habe ich allerdings auch, dass ein Voll-Widerspruch erfolgversprechend sein kann, da diese Mauschel-Kanzleien es selten auf Verfahren und Feststellung der Rechtsgültigkeit ankommen lassen.

Waren meine Recherchen bezüglich der Nebenkosten korrekt? Dürfen noch andere Kosten mir nicht auferlegt werden? Und was ratet Ihr mir - Teil- oder Voll-Widerspruch?

Viele Grüße

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, Gericht, BGB, Inkasso, Jura, Mahnung, Widerspruch, ZPO

Meistgelesene Beiträge zum Thema BGB