Hallo, folgende Situation. Es geht um eine Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung.
Mieter bewohnt seit 3 Jahren eine Mietwohnung. Nach dem 1. Jahr erhält der Mieter eine Gutschrift aus zuviel gezahlter Vorauszahlungen. Die Miete, also die Vorauszahlungen, werden ebenfalls gesenkt. Nach dem 2. Jahr erhält der Mieter ebenfalls eine Gutschrift. Im 3. Jahr kommt eine neue Hausverwaltung und entdeckt Ablesefehler der alten Hausverwaltung bei der Wasserkostenabrechnung. Der Fehler lag sowohl bei der alten Hausverwaltung als auch bei den Wasserwerken.
Nun, als den Wasserwerken die Ablesefehler der alten Hausverwaltung aufgefallen waren, haben sie der neuen Hausverwaltung sofort eine saftige Nachzahlungsforderung gestellt. Diese Nachzahlungsforderung gibt die neue Hausverwaltung nun an den Mieter in seiner akutellen Betriebskostenabrechnung weiter in Form einer saftigen Nachzahlung.
Meine Frage: Darf die Hausverwaltung Nachforderungen die aus fehlerhaften Ablesungen der letzten Jahre resultieren nun in der aktuellen Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter geltend machen?
Ich freue mich auf jede Antwort!