Fahrrad ausgeliehen , geklaut , was nun , Anwalt?

Hallo , ich habe ein großes problem und zwar habe ich von meinem freund am 30.7 das Fahrrad ausgeliehen(letzter Schultag, hatte bei ihm übernachtet und ich hatte um 7.50 uhr schule und er erst um 9.40) da ich zu spät zur Schule gekommen war und habe es dann Ordnungsgemäß an der Schule abgeschlossen und nachdem die Schule vorbei war und wir alle unsere Zeugnisse bekommen hatten sah ich den Freund , welcher mir sein Fahrrad ausgeliehen hatte ... Ich ging zu ihm und fragte ihn ob er das Fahrrad wieder mitnehme. Ursprünglich war ausgemacht dass ich das Fahrrad im laufe des tages wieder zu ihm bringen würde. Ich fragte ihn also und er sagte dass er eigentlich "keinen Bock" hätte , also schlug ich ihm vor 3x Schere,Stein,Papier zu spielen und der Verlieren müsse das Fahrrad wieder hoch zu ihm bringen. Ich gewann diesen Wettstreit und ging davon aus dass er das Fahrrad also wieder mitnehmen würde. Er sagte nur in einem lachend "pissgen" Ton: ,,Fck dich , ich hab kein Bock das hochzubringen". Ich empfand diesen satz so dass er sauer wäre dass er das fahrrad jetzt wieder zu ihm (den berg hoch) bringen würde. Ich sagte ihm noch ganz klar dass ich jetzt nachhause gehen würde und er dass fahrrad mitnehmen solle. Er gab mir darauf wieder nur die antwort "man ich hab echt kb das da hoch zu bringen" und wir lachten beide... Nun verabschiedete ich mich sogar per handschlag mit ihm was ein freund bezeugen kann und ich lief richtung nachhause was er ganz genau mitbekommen hatte.... Nach 4 Wochen meldete er sich zum ersten mal wieder bei mir ich solle jetzt das "verdammte" Fahrrad hochbringen... Ich ging davon aus dass er es mitgenommen hätte da er sich in dieser zeit überhaupt nicht bei mir gemeldet hatte ..(obwohl er jeden tag 10h am computer saß und online spiele gespielt hatte , hatte er es nicht hinbekommen mir 1 minute in Facebook zu schreiben dass er das Fahrrad NICHT mitgenommen habe und ich es doch bitte hochbringen solle). Nun lange rede kurzer sinn.. das Fahrrad wurde an der Schule geklaut zwischen dem 30.07 und dem 16.08. Nun sagt ich ihm dass er selber schuld sei und er sofort eine anzeige bei der polizei machen solle und die Rahmennummer heraussuchen solle.. Ich sagte ihm außerdem dass er mal beim Fundbüro nachschauen solle. Hatte er alles nicht getan weil er "kein bock hatte und es ja MEIN VERSCHULDEN WÄRE". Nun hat sein Vater mir einen Brief geschrieben .. Ich zietiere und Fasse zusammen: Sehr Geehrter Herr J.... mein sohn paolo hat mich gebeten ihnen zu schreiben. Wie sie wissen hat er ihnen am 29 juli um 8 uhr vor seinem haus sein fahrrad ausgeliehen, damit sie nicht zu spät zur Schule kommen. Sie versprachen das fahrrad noch am selben tag nach der Schule zurück zu bringen was sie unterlassen haben. Dies haben sie unterlassen und meinem sohn gesagt er solle sich selber um die versicherung kümmern. Nach Paragraph 604 BGB sind sie verpflichtet die geliehene sache anch ablauf der vereinbarten zeit zurückzugeben . Dies haben sie unterlassen . Aus

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Sofa defekt bekommen [Widerrufsrecht endet heute] / BGB Gewährleistungsrecht

Hallo :)

Am 02.04.15 wurde unser Sofa geliefert (Sofawert: 699€). Auslieferung verlief problemlos. Beim Auspacken sahen wir das es eine eingedrückte Stelle gibt wo das Kunstleder beschädigt ist. Darauf hin haben wir beim Händler angerufen und dies denen mitgeteilt. Der Händler meinte das wir das Sofa aufbauen sollen und Bilder schicken sollen damit diese sich ein Bild davon machen können und je nach Schaden eine vor Ort Reparatur durchführen wollen.

Das Sofa wurde aufgebaut und immer mehr Schäden kamen zum Vorschein. Kratzer im Kunstleder und an den Ecken aufgeraute/aufgeplatzte Stellen sowie zerkratze Standfüße, fehlende Unterlegscheiben. Die Tüte wo sich die Standfüße, etc. verpackt war wurde schon aufgerissen bevor wir diese geöffnet haben. Sprich die Standfüße konnten Frei sich bewegen. Dann kam nochmal eine gleiche eingedrückte Stelle zum Vorschein welche direkt paralell voneinder stehen. Ist ein U-Form Sofa, die 2 Ottomanen haben direkt den selben fehler als wenn eine Stange dazwischen geklemmt wurden wäre.

Dies wurde mit Bildern an den Händler gegeben worauf dieser sich meldete und meint das der Hersteller das Sofa nicht so verpackt hätte und die Spedition nimmt keine Schuld auf sich da die Ware mit Unterschrift entgegengenommen wurde. Nun wollte der Händler uns einen Gutachter schicken mit der Zusage das es auch zu unseren Nachteil sein kann wenn der Gutachter meint das wir für die Schäden schuld tragen und müssen diesen selber bezahlen (3 stelliger Bereich meint der Händler). Da wir uns keine Schuld bewusst sind wollten wir diesen Gutachter haben. Der Händler meint das er dies mit dem Hersteller nochmal absprechen müsste und ob wir uns auch mit einer Gutschrift einigen könnten bzw. sollten wir uns eine höhe der Gutschrift überlegen damit der Händler dem Hersteller gleich 2 angeboten machen kann.

Wir konnten uns für keine Gutschrift einigen da wir keine Ahnung haben wie teuer eine Reparatur wäre. Darauf hin kam eine Antwort vom Händler das diese bereit sind 100€ Gutschrift zu gewähren. Vom Gutachter war keine Rede mehr. Wir haben darauf geantwortet das wir für 599€ uns nie ein Sofa mit diesen Schäden gekauft hätten und wenn es zu keiner Einigung kommt das wir von dem 30 Tagen Widerrufsrecht gebrauch machen.

Rückantwort war das wir das Widerrufsrecht gebrauchen können aber die Spedition die Ware nicht aus der Wohnung abholen wird und die Ware in Originalverpackung versendet werden muss! Im gleichen Atemzug wurde uns noch eine 200€ Gutschrift gewährt anstelle das Widerrufsrecht zu gebrauchen.

Zum einen wurde beim Auslieferungstag vom Händler selber gesagt das wir es aufbauen sollen, heißt Originalverpackung wurde/musste entfernt werden um das Sofa aufzubauen.....Nach BGB(Gewährleistungsrecht) verpflichtet 6 Monate nach Kauf die defekte Ware austauschen oder ausbessern zu lassen.

Muss ich diese Gutschrift akzeptieren? Wir wollen nichts defektes haben aber auch nicht das Sofa selber runter tragen müssen. Darf der Händler das verlangen?

Möbel, BGB, Gewährleistung, Reklamation, Umtausch, Widerrufsrecht

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