Reklamation unbezahlt ausführen?

Hallo, Zum Anfang der Geschichte. Habe von meinem Chef 2 Aufträge bekommen. Sollte bei einer 250km entfernten Baustelle eine Arbeit ausführen. Auf dem Rückweg dann nen 100km weiten Umweg zu einer weiteren Baustelle fahren und da laut Auftrag noch eine Tür lackieren.

Die erste Baustelle hatte ich witterrungsbedingt erst um 14 Uhr fertig. Dann meinen Chef angerufen ob ich nicht am nächsten Tag zu der anderen Baustelle fahren soll. Seine Aussage : "wer soll denn den Weg dahin bezahlen" 15:30 bin ich an der nächsten Baustelle angekommen. Auf dem Auftrag stand: " 1x Tür, Aufkleberreste entfernen und anschließend lackieren."

Es waren jedoch 2 große Lagertüren, davon eine Doppeltür. Da ich leider nur Terpentinersatz dabei hatte und keine Nitroverdünnung, habe ich die Aufkleber nicht richtig runter bekommen. Den Rest habe ich so gut wie es geht mit nem Cutter runter gekratzt und dann geschliffen. Da der laden um 18:30 Uhr zu macht musste ich natürlich dann schon den Primer auf die Türen streichen, da der auch noch trocknen musste für die Endbeschichtung. Nachdem ich die Türen dann lackiert hatte sah man natürlich noch Aufkleberreste. (eigentlich arbeite ich so nicht, aber es musste ja an dem Tag noch fertig werden) Dann konnte ich natürlich auch nichts weiteres machen und hab Feierabend gemacht. War dann um 21 Uhr zu Hause.

Das ist ca. 3 Wochen her. Heute bekomme ich nen Anruf von meinem Chef wegen den Türen. Die wurden natürlich wegen der Aufkleberreste reklamiert. Ich soll Montag hin fahren und das richtig machen. Der Haken an der Sache ist nur, dass ich das ganze auf meine Kappe nehmen soll und die Stunden für die Reklamation nicht bezahlt bekomme.

Jetzt die Frage :D Ist das rechtens? Kann ich dagegen vor gehen oder besteht da keine Chance?

MfG

Arbeit, Arbeitsrecht, BGB, Reklamation, bag
Privatverkauf Laptop?

Hallo,

ich habe gestern einen gebrauchten Laptop von mir privat über die Plattform "eBay Kleinanzeigen" verkauft. Ich habe in der Artikel Beschreibung darauf hingewiesen, dass der Artikel ein Gebrauchtgegenstand ist, jedoch einwandfrei funktioniert.

Der Käufer, der die Sache am selben Tag für 130€ gekauft hat, meldet sich nun, dass der Laptop nicht einwandfrei laufe und schnell heiß werde und sich abschaltet.

Er hatte mich bei der Übergabe gefragt, ob der Laptop soweit funktioniere, was ich ihm bestätigte. Dass der Laptop sehr schnell heiß und laut wird, damit hatte ich persönlich nie Probleme, da ich den Laptop immer auf einer Vorrichtung hatte (Laptophalterung) damit der Lüfter frei war.

Der Käufer fühlt sich jetzt betrogen und ich hätte eine Falschaussage bei der Übergabe getroffen, und möchte den Laptop zurückgeben.

Kann ich mich jetzt als Privatverkäufer darauf berufen, da er den Laptop sogar bei der Übergabe angeschaltet hat und ihn getestet hat, dass die Sache von Rückgabe ausgeschlossen ist? Ich habe ja in der Hinsicht keine falsche Aussage getroffen, da ich selbst nie das Problem mit dem Lüfter hatte. Zudem handelt es sich um einen gebraucht Gegenstand, wo es durchaus zu ausfällen kommen kann.

Kann ich rechtlich die Rücknahme verweigern?

Weil 1. Ich habe nicht in die Anzeige geschrieben Gewährleistung ausgeschlossen, aber es ist ein Privatverkauf 2. Der Käufer hat das Ding bei Übergabe angeschaltet und gesagt er macht das jetzt auf Vertrauensbasis und hat ihn mitgenommen, als er gesehn hat er funktioniert. 3. Es ist ein Gebrauchtgegenstand, und es können eben technische Fehelr auftreten.

Ich würde mich sehr über ihre Rückantwort freuen!

Recht, eBay, Kleinanzeigen, BGB, gebraucht, Privatverkauf
Fahrrad ausgeliehen , geklaut , was nun , Anwalt?

Hallo , ich habe ein großes problem und zwar habe ich von meinem freund am 30.7 das Fahrrad ausgeliehen(letzter Schultag, hatte bei ihm übernachtet und ich hatte um 7.50 uhr schule und er erst um 9.40) da ich zu spät zur Schule gekommen war und habe es dann Ordnungsgemäß an der Schule abgeschlossen und nachdem die Schule vorbei war und wir alle unsere Zeugnisse bekommen hatten sah ich den Freund , welcher mir sein Fahrrad ausgeliehen hatte ... Ich ging zu ihm und fragte ihn ob er das Fahrrad wieder mitnehme. Ursprünglich war ausgemacht dass ich das Fahrrad im laufe des tages wieder zu ihm bringen würde. Ich fragte ihn also und er sagte dass er eigentlich "keinen Bock" hätte , also schlug ich ihm vor 3x Schere,Stein,Papier zu spielen und der Verlieren müsse das Fahrrad wieder hoch zu ihm bringen. Ich gewann diesen Wettstreit und ging davon aus dass er das Fahrrad also wieder mitnehmen würde. Er sagte nur in einem lachend "pissgen" Ton: ,,Fck dich , ich hab kein Bock das hochzubringen". Ich empfand diesen satz so dass er sauer wäre dass er das fahrrad jetzt wieder zu ihm (den berg hoch) bringen würde. Ich sagte ihm noch ganz klar dass ich jetzt nachhause gehen würde und er dass fahrrad mitnehmen solle. Er gab mir darauf wieder nur die antwort "man ich hab echt kb das da hoch zu bringen" und wir lachten beide... Nun verabschiedete ich mich sogar per handschlag mit ihm was ein freund bezeugen kann und ich lief richtung nachhause was er ganz genau mitbekommen hatte.... Nach 4 Wochen meldete er sich zum ersten mal wieder bei mir ich solle jetzt das "verdammte" Fahrrad hochbringen... Ich ging davon aus dass er es mitgenommen hätte da er sich in dieser zeit überhaupt nicht bei mir gemeldet hatte ..(obwohl er jeden tag 10h am computer saß und online spiele gespielt hatte , hatte er es nicht hinbekommen mir 1 minute in Facebook zu schreiben dass er das Fahrrad NICHT mitgenommen habe und ich es doch bitte hochbringen solle). Nun lange rede kurzer sinn.. das Fahrrad wurde an der Schule geklaut zwischen dem 30.07 und dem 16.08. Nun sagt ich ihm dass er selber schuld sei und er sofort eine anzeige bei der polizei machen solle und die Rahmennummer heraussuchen solle.. Ich sagte ihm außerdem dass er mal beim Fundbüro nachschauen solle. Hatte er alles nicht getan weil er "kein bock hatte und es ja MEIN VERSCHULDEN WÄRE". Nun hat sein Vater mir einen Brief geschrieben .. Ich zietiere und Fasse zusammen: Sehr Geehrter Herr J.... mein sohn paolo hat mich gebeten ihnen zu schreiben. Wie sie wissen hat er ihnen am 29 juli um 8 uhr vor seinem haus sein fahrrad ausgeliehen, damit sie nicht zu spät zur Schule kommen. Sie versprachen das fahrrad noch am selben tag nach der Schule zurück zu bringen was sie unterlassen haben. Dies haben sie unterlassen und meinem sohn gesagt er solle sich selber um die versicherung kümmern. Nach Paragraph 604 BGB sind sie verpflichtet die geliehene sache anch ablauf der vereinbarten zeit zurückzugeben . Dies haben sie unterlassen . Aus

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