Deutschland will Leistungen für Flüchtlinge kürzen (2023)?

Guten Abend liebe GF-Community.

Deutschland will Leistungen für Flüchtlinge kürzen.

Mehr Abschiebungen, Bezahlkarten statt Geld, Verpflichtung zu Arbeit: Deutschland will seine Asylpolitik verschärfen. Hilft das überlasteten Kommunen?

Von einem "historischen Moment" sprach Bundeskanzler Olaf Scholz, nachdem sich der Bund und die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer auf eine Reihe von Maßnahmen geeinigt haben, mit denen die deutsche Asylpolitik verschärft werden soll. 

Hatten Asylbewerber bislang nach 18 Monaten Anrecht auf reguläre Sozialleistungen, soll das in Zukunft erst nach drei Jahren möglich sein. Bis dahin gilt der verminderte Satz von 410 Euro pro Monat. Leistungen wie Essen in staatlichen Unterkünften sollen angerechnet werden. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) schrieb im Online-Dienst X, vormals Twitter, dies könne zu Einsparungen in Höhe von einer Milliarde Euro führen. Dadurch würden "nicht nur Länder und Kommunen entlastet". Es werde "auch die Anziehungskraft des deutschen Sozialstaats reduziert".

Möglichkeiten, Asylbewerber für gemeinnützige Arbeiten einzusetzen, sollen einfacher genutzt werden können. Wer als Flüchtling ins Land kommt, soll künftig vor allem mit Sachleistungen versorgt werden. Bis Anfang 2024 soll ein Modell für eine Bezahlkarte vorliegen, mit denen Güter des täglichen Bedarfs bargeldlos eingekauft werden können. Dies würde Möglichkeiten für Asylbewerber einschränken, Geld in ihre Heimatländer zu überweisen. 

Migrationsforscher winken ab.

"Das Sachleistungsprinzip wurde in den Neunzigern schon ausprobiert, es wurde 2015 schon ausprobiert und es hat sich immer wieder herausgestellt, dass es einfach nicht praktikabel ist", urteilt Niklas Hader vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung in Berlin. Es sei schon länger rechtlich möglich, Geflüchtete vorrangig mit Sachleistungen zu versorgen, so Harder bei einer Veranstaltung des Mediendienstes Integration in Berlin. Die Länder und Kommunen würden das nicht machen, weil es viel aufwendiger sei als Bargeld auszuzahlen.

Menschen, die in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, bekommen ohnehin nur ein Taschengeld von maximal 150 Euro, da sie vor Ort versorgt werden und untergebracht sind. Dieses Taschengeld ist verfassungsrechtlich festgeschrieben. "Wir alle wissen außerdem, dass man natürlich auch das Geld auf einer Geldkarte zu Bargeld machen kann, wenn man denn unbedingt möchte", so Harder. 

Kampf gegen Schleuser.

Die im Oktober eingeführten stationären Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz werden aufrechterhalten - laut Bundeskanzler Olaf Scholz "über lange Zeit". Flüchtlinge, die aus anderen EU-Staaten nach Deutschland wollen, sollen möglichst direkt in diese zurückgeschickt werden. Es ist daher geplant, Kontrollen bei Einverständnis des Nachbarstaats bereits vor der deutschen Grenze durchzuführen. In Polen ist das bereits der Fall.

Asylverfahren sollen beschleunigt werden, das Ziel ist, die Dauer auf sechs Monate samt Einspruch vor Gericht zu begrenzen. Vor allem die unionsgeführten Länder würden die Asylverfahren gerne auch außerhalb Europas stattfinden lassen, etwa in Afrika. Diese Möglichkeit soll geprüft werden, es gibt aber erhebliche juristische Bedenken und auf Zweifel an der Umsetzbarkeit. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte nach dem Treffen von Bund und Ländern: "Positiv: Es bewegt sich was. Negativ: Das reicht noch nicht. Wir müssen weiter Druck machen, um die Zuwanderung nach Deutschland zu begrenzen."

Feste Finanzierungszusagen.

Bislang mussten die Bundesländer jedes Jahr neu mit dem Bund darüber verhandeln, wer welche Kosten für die Versorgung der Flüchtlinge bezahlt. Nun soll es eine Pauschale von 7500 Euro pro Geflüchtetem und Jahr geben. Doch reicht das aus? Der Leipziger Oberbürgermeister und Vizepräsident des Deutschen Städtetages, Burkhard Jung (SPD), verneinte das bereits. Der Beschluss sei zwar positiv, weil er finanzielle Sicherheit gebe, sagte Jung im Deutschlandfunk. 7.500 Euro seien aber "deutlich zu wenig".

Städte und Gemeinden schlagen seit langem Alarm, weil sie sich überfordert fühlen. Im laufenden Jahr sind bis Oktober rund 220.000 Erstanträge auf Asyl gestellt worden. Außerdem leben rund eine Million ukrainische Kriegsflüchtlinge im Land. Die meisten sind privat untergekommen, doch das funktioniert nicht immer auf Dauer. So melden sich immer mehr Ukrainer und Ukrainerinnen bei den Behörden, um staatlich untergebracht zu werden.

| Artikel: Deutschland will Leistungen für Flüchtlinge kürzen

| Frage:

Soll Deutschland wirklich, die Leistungen für Flüchtlinge kürzen?

Mit freundlichen Grüßen

Robin | TechBrain. :)

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| Ja. Deutschland soll das. 80%
| Ich habe eine andere Meinung zu diesem Thema. 11%
| Nein. Deutschland soll das nicht. 9%
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Fassade ohne Zustimmung aller Eigentümer gestrichen

Guten Morgen zusammen,

In der Eigentümerversammlung wurde beschlossen dass die Fassade gestrichen wird. 4/4 Eigentümern stimmten zu. Ferner wurde besprochen, dass über die Farbe noch abgestimmt wird.

Vor einem Monat dann fand ich nach der Arbeit ein Baugerüst vor und die Fassade wurde gestrichen in einem sehr dunklen Anthrazitton.

Mir persönlich gefällt die Farbe gar nicht und ich habe der Farbe auch nicht zugestimmt. Nach Rücksprache mit dem Verwalter war angeblich die Malerfirma an einem Tag im Haus und hat Muster an die Wand gemalt. Alle Anwedenden wurden zu der Farbe befragt und haben dieser Zugestimmt.

Da ich an dem Tag nicht im Haus war, konnte ich an der "Abstimmung" nicht teilnehmen und meine Argumente gegen die Farbe nicht einbringen.

Die Firma behauptet nun sie habe richtig gehandelt, sie hätte Muster gezeigt und alle beteiligten hätten zugestimmt.

Meines Wissens ist eine Änderung der Farbe der Fassade eine Bauliche Veränderung und muss von ALLEN Parteien zugestimmt werden. Die Farbe der Fassade vorher war ein Blassgelb. Von Blassgelb auf Dunkelanthrazit ist halt schon ein extremer Unterschied.

Wer hat in dem Fall recht? Hat der Verwalter richtig gehandelt (bzw die Malerfirma) oder hätten 4/4 Parteien zustimmen müssen?

Wenn ich in Recht bin, welchen Anspruch habe ich? Darf ich einen neuanstrich zu lasten der Firma verlangen in einer Farbe der alle Parteien zustimmen?

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