Wie läuft eine Preiserhöhung bei enpure (Vattenfall) ab? Hat jemand Erfahrungen?

Ich möchte gerne konkret wissen, ob es auch eine Nachricht gibt, die man dann in der enpure App sehen kann.

Würde auch gerne wissen: Wie läuft das bei anderen Stromanbietern? Welche Erfahrungen habt ihr? Ich nehme an, dass man bei vielen Stromanbietern in der Regel nicht so flexibel ist und auf Preissteigerungen reagieren kann, weil z.B. die Kündigungsfristen das nicht zulassen.

Die Stromanbieter werben ja alle immer sehr gerne mit einer Preisgarantie. Aber bei genauerem Hinsehen scheint es in Deutschland keinen einzigen Stromanbieter zu geben, der das wirklich anbietet. Denn alle Stromanbieter, die mit Preisgarantie werben, haben immer irgendwo (weiter unten oder gerne auch in klein) stehen, dass sich die Preisgarantie nur auf diese oder jene Bestandteile des Preises beziehen, dass aber durch Steuererhöhungen z.B. der Preis dann eben doch wieder erhöht werden kann.

Daher frage ich mich womit man wohl zu rechnen hat und ob man sich tatsächlich jedes Jahr einen neuen Stromanbieter suchen sollte.

Denn bei mir ist es so: Der aktuelle Tarif ist eig. unschlagbar. Und eine Preiserhöhung nach dem 12. Monat muss ja nicht zwangsläufig kommen. Oder doch?

Würde mich über konkrete Antworten freuen.

Also bitte nicht auf die AGB's verweisen und Basiswissen herunterleiern. Denn die AGB's habe ich schon gelesen und weiß daher, dass eine Preiserhöhung grundsätzlich in Textform mit E-Mail-Benachrichtigungen mindestens 6 Wochen vorher erfolgt. Ob aber auch ein Brief kommt oder ob in der App selbst auch eine Mitteilung zu sehen ist, ist mir unklar.

Finanzen, Geld, Wirtschaft, Strom, Markt, Stromanbieter, BGB, Preis
Was tun bei fehlerhafter "förmlicher Zustellung"?

Folgendes Problem: Mir wurde eine Verfügung zugeschickt. Ich weiß zwar nicht was das sein soll. Ich weiß nur, was eine einstweilige Verfügung ist.

Aber im Schreiben steht unter Anderem: "Sie sind aufgefordert innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung dieses Schreibens mitzuteilen, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen. Als Verteidigungsanzeige reicht es nicht aus, dass Sie bereits Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben haben. Wenn Sie sich verteidigen wollen, müssen sie außerdem innerhalb einer Frist von weiteren zwei Wochen auf die Anspruchsbegründung schriftlich erwidern."

Kann das mal jemand übersetzen?

Nun zum Hauptteil meiner Frage; denn ich bin etwas verwirrt.

Der ganze Brief im gelben Umschlag wurde mir am Freitag (!) zugestellt (er lag' im Briefkasten, den ich täglich 3 x kontrolliere), ist aber datiert auf den 15.07.

Was soll ich daraus bitte schließen? Dass der Brief mindestens 4 Tage bei der Post irgendwo rumlag?

Und nun kommt der Punkt, weshalb ich im Besonderen irritiert bin. Es fehlt der Zustellungsvermerk! Da in dem Feld, wo "Zugestell am" steht, wo ein Postbote verpflichtet ist, die Zustellung zu vermerken, wie man mir erklärte, ist gar nichts. Nur das leere Feld (!).

Was soll ich tun? Wie reagiert man darauf angemessen? Was sagen die Gesetze in so einem Falle?

Kann ich vom Amtsgericht einfordern, dass sie mir die Post nochmals zusenden und die Frist dann ab dem Tag der (dann hoffentlich korrekten) Zustellung von Neuem los geht?

Brief, Recht, Gesetz, Post, Amtsgericht, BGB, Briefzustellung, Jura, Postversand, ZPO
Reiseveranstalter sagt Reise ab und bezieht sich auf BGB 119?

Hallo,

vor zwei Tagen haben wir bei einem Vergleichsportal eine Reise gebucht. Direkt danach bekamen wir vom Reiseveranstalter eine Email, dass sie die Preise überprüft haben und diese sich leider erhöht haben. In der Mail wurde um Rückmeldung gebeten ob wir die Reise zu den geänderten Konditionen buchen möchten.

Wir haben die Änderung bestätigt.

Daraufhin kam eine Mail, dass die Preise wieder erhöht wurden. Wir haben dort angerufen und nach langem Hin und her die Reise für die erste Preiserhöhung bekommen.Die Dame am Telefon hat während des Telefonats immer wieder die Preise geprüft und könnte uns anschließend den Preis bestätigen. Nach dem Telefonat bekamen wir eine Email in der eine Mitarbeiterin schrieb :

Ich konnte Ihnen die Reise für 1254 Euro einbuchen. Die Preise unterliegen zuzeit starken Schwankungen. Bitte entschuldigen Sie das Durcheinander.

Einen Tag später haben wir eine Email bekommen:

bedauerlicherweise müssen wir Ihnen mitteilen, dass bei Ihrer Flugbuchung ein Systemfehler bei der Preisangabe vorliegt. Aufgrund des Systemfehlers wurde der Reisepreis beim Einlesen in das System leider viel zu gering dargestellt.

Das Gesetz sieht für einen derartigen Irrtum die Möglichkeit der Anfechtung des bestehenden Vertrages vor (§ 119 BGB). Von diesem Recht machen wir hiermit Gebrauch und erklären die Anfechtung bezüglich der o.a. Buchungen. Die Anfechtung hat zur Folge, dass die betreffenden Verträge von Anfang an als nicht geschlossen anzusehen sind.

Wir bedauern diesen Umstand sehr und entschuldigen uns vielmals für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten.

Meine Vermutung ist nun, dass es sich hier um einen Kalkulationsfehler oder ähnliches handelt?

Recht, BGB, Reiseveranstalter, Pauschalreise

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