Hallo Zusammen,
Ich hätte da mal einige Fragen zu der im Titel genannten Thematik.
Unzwar bin ich nach 5 BtmG Anzeigen mit einer Bewährung versehen und habe als Auflage unteranderem den Verbot für sämtliche Rauschstoffe inklusive Cannabis. Nun wurde mir vor ein paar Tagen ein Attest für den Konsum von Cannabis als Medizin ausgestellt (Für Depressionen und folgender chronischer Apetitlosigkeit) von einem gültigen Arzt mit Doktortitel. Diese Ereignisse schneiden sich rechtlich logischerweise. Nun habe ich heute meine Bewährungshilfe kontaktiert und sie dementsprechend vorher informiert, welche nicht sehr erfreut war da sie der Meinung ist ich hätte in ihren Augen ein Drogen Problem und für sie sei es ziemlich fraglich wieso ich keine anderen Therapieoptionen versucht habe. Mich würde es jetzt interessieren ob es dem Gericht bzw. Richter möglich ist mir dies dennoch zu verbieten.
Einerseits höre ich dass man einem in Deutschland seine Medizin nicht verbieten darf.
Andererseits entscheiden Richter oft willkürlich und mit Beschützetinstinkt. Vielleicht ist er der Meinung dass Cannabis Depressionen nicht unbedingt kuriert was aber wie ich selbst erfahren kann, bei Mensch und bei Depressionen unterschiedlich sein kann.
Da ich rechtlich nicht ganz klar aufgeklärt bin hoffe ich ihr könnt mir da weiterhelfen!
Danke im Vorraus.