Hausordnung/Mietvertrag mit Besucherregelungen?

Hallo liebe Community,

ich hab eine kurze Frage bezüglich des Mietrechts, die mir schon ein bisschen länger auf der Seele liegt.

Folgender Sachverhalt:

Bin Mieter in einem Studentenwohnheim mit ziemlich strenger Hausordnung bzw. Regelungen im Mietvertrag. In der Hausordnung/Mietvertrag ist geregelt, dass man nur am Wochenende Besuch über Nacht empfangen darf. Unter der Woche sei das nicht zulässig. Hab auch schon von anderen Mitbewohnern mitbekommen, dass der Hausmeister dann ordentlich Ärger gemacht hat, weil der Freund bzw. die Freundin unter der Woche im Wohnheim übernachtet hat, worauf mit einer Abmahnung gedroht wurde.

Ist so eine Klausel in der Hausordnung bzw. im Mietvertrag überhaupt zulässig? Nach Rechtssprechung und dem allgemeinen Mietrecht ist es dem Vermieter nicht erlaubt Besuche einzuschränken bzw. nur dann wenn es sich im Rahmen der Untervermietung bewegt oder die Besucher die Hausruhe erheblich stören. Ist es dabei entscheidend, dass ich in einem Studentenwohnheim wohne? (Gibt ja spezielle Regelungen im BGB bezüglich Wohnheimen)

Hat jemand von euch Ahnung auf diesem Gebiet? Eine ausführliche und auch unter Umständen mit Quellen belegte Antwort wäre mega nett, weil ich davon ausgeh, dass sich der Hausmeister auch bald an mich wenden wird, weil meine Freundin ab und zu unter der Woche bei mir schläft. Hab schon zuvor eine unbegründete Abmahung erhalten aber die Hausverwaltung handelt hier rein willkürlich und packt lieber die "Strafkeule" aus, anstatt mal über den wirklichen Sachverhalt zu reden und würde gerne eine zweite Abmahnung vermeiden.

Schon mal Danke für die Mühe :D

Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Besucher, Hausordnung, Rechtsberatung, übernachten, Wohnheim, Besuch
Gemeinschaftsgarten - kann man verbieten, dass man mit seinem Besuch im Gemeinschaftsgarten sitzt?

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit einem Gemeinschaftsgarten. Vor 2 Wochen haben wir mit dem Vermieter geredet, dass wir gerne eine Sitzgruppe aufstellen würden und dafür würden wir gerne ein Holzpodest als Untergrund machen. Der Vermieter hat das genehmigt und nun ist es fertig und wir saßen jetzt 3 mal mit Besuch im Garten. Wir waren nicht laut oder sonst was. Der Mieter aus dem 1. Stock hat kein Problem. Der aus dem 2. Stock, der schon seit mind. 3 Jahren kein einziges Mal im Garten war, hat sich jetzt beschwert, dass er keinen Platz mehr im Garten hätte (wir haben eine Ecke im Garten wie mit dem Vermieter abgesprochen und über die Hälfte des Gartens ist noch frei und man kann locker noch 3 Sitzgruppen aufstellen) und der Garten wäre nur für die Mieter im Haus und nicht für fremde Leute und er möchte nicht, dass wir mit Besuch im Garten sitzen. Wir saßen auch vorher schon ab und an mit Besuch im Garten. Da wurde nie was gesagt, aber seit wir uns jetzt, mit ausdrücklicher Rücksprache und Genehmigung des Vermieters, eine Ecke hergerichtet haben mit Sitzecke und Blumenkübeln drumrum, scheint der Neid aufzukommen und es wird gemeckert, obwohl sich Jahre keiner um den Garten gekümmert hat (mein Mann mäht seit 2 Jahren den Rasen, gießt, düngt und sät nach).
Kann man uns nun verbieten, mit Besuch im Garten zu sitzen? Es handelt sich nicht um Gartenpartys mit Musik und lauten Unterhaltungen. Danke für eure Antworten!

Nutzung, Besuch, Gemeinschaftsgarten

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