Keine private Berufsunfähigkeitsrente bei Erwerbsunfähigkeit?

Ich bin voraussichtlich dauerhaft arbeitsunfähig (aktuell seit April krank geschrieben) und meine private Berufsunfähigkeitsversicherung hat mir nun Unterlagen zugesendet, um die Ansprüche zu prüfen. Ein Informationsblatt ist auch dabei. Ein Punkt darauf verunsichert mich jetzt sehr: "Liegt bereits eine Berufsunfähigkeit vor, wenn Sie arbeitsunfähig sind? - Nein, die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit unterscheiden sich inhaltlich voneinander. Daher reicht uns eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis nicht aus."

Also ich gehe eigentlich davon aus, dass wenn ich dauerhaft arbeitsunfähig bin, ich auch automatisch berufsunfähig bin. Für mich ist zumindest umgangssprachlich die Arbeitsunfähigkeit sogar nochmal eine Steigerung der Berufsunfähigkeit.

Und was auch nicht dabei steht: Wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht als Nachweis ausreicht - was reicht denn dann als Nachweis aus? Ich werde natürlich sämtliche mediznischen Unterlagen mit einreichen. Im Formular zum ausfüllen steht an einer Stelle noch, dass man das Gutachten der Arbeitsagentur mit einreichen soll, falls vorhanden. Ich bin allerdings zu Beginn der Arbeitslosigkeit bereits krank geschrieben gewesen, womit die Arbeitsagentur für mich überhaupt nicht zuständig ist... Ich kann dort natürlich mal fragen, ob sie dennoch ein Gutachten erstellen würden - aber das wäre dann nur auf freiwilliger Basis der Arbeitsagentur.

Parallel zum Antrag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung läuft auch noch durch den vdk eine Anfrage bei der Rentenversicherung, ob ich die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente erfülle (bei mir ist nicht ganz klar, welche Beiträge als Pflichtbeiträge galten, also ob ich die 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren erfülle). Falls ja, dann wird dafür auch ein Antrag gestellt. Da das bei einer öffentlichen Stelle ist, unterstützt mich da dann zum Glück der vdk.

Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeitsversicherung