Hey, ich habe jetzt einen Nebenjob angefangen und in meinem Arbeitsvertrag steht:
„Nach dem Ende der Probezeit (3 Monate) kann das Arbeitsverhältnis jederzeit von einer der Parteien mit einer Frist von vier wochen gekündigt werden. Die Verlängerung der Kündigungsfristen nach Beschäftigungsjahr richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften“
Ich verstehe den letzten satz nicht ganz. Ich habe ja nach der Probezeit eine frist von vier wochen. Wann ändert sich das dann zu 3 bzw 6 monaten?
Ich bin so verwirrt,
LG und danke im Vorraus