Muss der Hauseigentümer einen defekten Bewegungsmelder reparieren?

Hallo zusammen,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Es geht um folgende Situation: An unserer Haustür (ich wohne zur Miete in einem 6-Parteien-Haus) befindet sich eine Außenbeleuchtung inkl. Bewegungsmelder, wobei letzterer aber eigentlich schon seit dem Einbau nicht richtig funktioniert hat (wurde wohl falsch gemacht). Inzwischen ist der Bewegungsmelder schon seit einer Ewigkeit (mit Sicherheit zwei Jahre, wenn nicht länger) ganz hinüber und funktioniert überhaupt nicht mehr. Es gibt bzw. gab zwar noch die Möglichkeit, die Außenlampe über einen Schalter im Hausflur anzustellen, dann brannte sie jedoch die ganze Nacht, was sich wiederum auf den Stromanteil für alle Mieter ausgewirkt hat. Nun habe ich vor einiger Zeit die Hausverwaltung - wieder mal - gebeten, den Bewegungsmelder endlich zu reparieren. In einer kurz darauf folgenden Eigentümerversammlung wurde aber beschlossen, dass das nicht geschehen soll. Zudem funktioniert das Anschalten der Außenlampe über den Schalter im Hausflur mittlerweile auch nicht mehr. Die Begründung der Hausverwaltung (die auch Teileigentümer ist) war, dass unsere Straße ja recht gut beleuchtet sei und wir daher keine Lampe an der Haustür benötigen.

Das sehe ich - und eine andere Nachbarin, mit der ich inzwischen gesprochen habe - aber anders. Zugegeben - unsere Straße ist nicht gerade stockdunkel, aber wenn man nachts vor der Haustür steht, ist das Schlüsselloch trotzdem kaum zu erkennen.

Meine Frage wäre daher, ob die Hausverwaltung nicht in der Pflicht ist, für eine funktionierende Beleuchtung zu sorgen?? Und klar ist es nicht optimal, die Lampe über einen Schalter im Hausflur anzustellen und sie dann die ganze Nacht brennen zu lassen, aber das wäre mir noch lieber als gar nichts. Oder können wir auch verlangen, dass der Bewegungsmelder, der ja vorhanden ist, endlich repariert wird? Das wäre meiner Ansicht nach ja die sinnvollste Lösung...

Es wäre super, wenn sich jemand mit sowas auskennt und mir einen Rat geben könnte.

Vielen Dank schon mal!

Mietrecht, Beleuchtung
Warum gibt es keine MAXIMAL-Helligkeit für Abblendlicht?

Die Blendung durch Autolichter nimmt massiv zu. Bei Lichtern von Velos liegt es meist nur am falschen Einsatz oder an falscher Einstellung. Bei Autos hingegen an der schieren Luxomanie der Hersteller und an** fehlenden Vorschriften**.

Xenon- oder LED-"Abblend"lichter sind gefühlt um ein Mehrfaches (!) heller selbst als konventionelles Halogen-Fernlicht! Für die Blendung wesentlich ist nicht die auf der Strasse auftreffende Beleuchtungsstärke in Lux, sondern die absolute Lichtstärke der Quelle in Candela.

Auch wenn Abblendlicht richtig eingestellt ist und meist eine klare Hell-Dunkel-Grenze nach oben aufweist, führen folgende Effekte zu häufigem Blenden des Gegenverkehrs:

  • Direktblendung im Bereich von Kuppen
  • Reflexionswirkung von unten bei nasser Fahrbahn
  • Beim Anfahren neigt sich das Fahrzeug nach hinten und blendet nach oben
  • Durch Streuwirkung der extremen Lichtbündel und Beleuchtungsdichte am Lampenglas im Fall von Kratzern, Staub, Wassertropfen.

Bezüglich Vorschriften: Die Schweizer Behörde sagt, alles entspreche den EU-Normen. In diesen Vorschriften gibt es

  • Maximallichtstärken für Fernlicht (Scheinwerfer)
  • Minimallichtstärken für Abblendlicht
  • aber keine Maximallichtstärken für Abblendlicht!

So ist klar, dass sich die Hersteller ständig gegenseitig übertrumpfen wollen. BMW blufft schon mit Laserscheinwerfern, die 600m (!) weit "leuchten" sollen. Zusammen mit bis heute untauglichen Fahrassistenzsystemen (automatisches Rückschalten auf Abblendlicht) eine neue ernste Gefahr im Strassenverkehr!

Zum Bild noch: Kein Geisterfahrer, da parkt einer. Aber zwischen dem Blender und dem Betrachter befindet sich ein physisches Hindernis auf der Fahrbahn... Wer sieht es?

Also: Warum wird diese "Abblend"-Helligkeit nicht begrenzt??

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Auto, Verkehr, Sicherheit, Licht, Beleuchtung, Scheinwerfer, Helligkeit, lichtstaerke, Blenden

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