Wenn man hinter einem Lkw hinterher fährt und lange darauf achtet und er dann bremst, zum Beispiel wenn er Berg ab fährt an der Autobahn,
dann kommt es oft vor das er nur die Stand Lichter oder die normalen Rücklichter an hat, aber das beim Bremsen keine zusätzlichen Lampen angehen.
Ist das eine Haft Ausschluss Regelung, die man in Eigenverantwortung versichert und kann man sich dann eintragen lassen dass der LKW keine Lampen an hat die beim Bremsen leuchten, außer denen die zu Beleuchtung notwendig sind?