Garage nachträglich unterkellern Kosten?

Moin.

Ich wollte mal hier nachfragen, ob schoneinmal jemand hier seine Garage nachträglich unterkellert hat ?

Wir haben Eine Doppelgarage (Durch eine Wand mittig getrennt) Betonfußboden, oben drauf ist ein Schuppen.

Nun haben wir uns überlegt, das wir diese Garagen ja unterkellern können um einfach gesagt uns dort eine Sauna, Partyraum und Lagermöglichkeiten zu erschaffen.

Ich habe mir das ganze so vorgestellt, das es immer Stück für Stück gebaut wird, sodas man so wenig Setzrisse in den bestehenden Gebäuden bekommt wie es geht.

Der Keller soll eine Länge von ca 9 Metern und eine Breite von ca 7 Metern haben, Deckenhöhe im Keller sollten 3 Meter sein.

Ich habe mir überlegt, das man ein Streifenfundament schüttet und dort drauf eine 50cm starke Bodenplatte (Bewehrt). Wandstärke sollen auch run 50cm sein und auf 4.50 Metern also der hälfte der Länge soll auch eine Stützwand 50cm stark eingesetzt werden, alles bewehrt.

Zur Decke habe ich mir gedacht das ich die 1 Meter dick schütten lassen wollte ebenfalls bewehrt, versteht sich ja von selbst :). Denn oben drauf sollen teilweise Geräte stehen, die bis zu 15 Tonnen wiegen !

Eingang soll seperat über Treppe von außen sein !

Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob die Bodenplatte mit 50cm denn nicht etwas dünn wäre ?

Welche Kosten würde da ca auf einen zukommen ? Ich selber habe mit ca 80.000 Euro gerechnet, habe aber keinerlei Anhaltspunkte.

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Darf eine Straße so gesperrt sein dass ein parken auf privatparkplätzen und ein durchkommen unmöglich wird?

Hallo. Ich hab folgendes problem: Unser Nachbar lässt ein Haus bauen. Zum besseren Verständnis nenne ich ihn mal nachbar B. Ich weiß aber nicht genau ob das damit zusammenhängt aber ich vermute schon. Auf jeden Fall wohne ich an nem berg mit mehreren Häusern. Diese Straße hat 2 Grundstückseinfahrten. Eine von uns, eine von nem anderen Nachbarn. Ihn nenne ich mal nachbar A. nun ist es so dass sie die Straße aufgerissen haben und was an den Rohren machen. Die Straße wurde aber nun komplett gesperrt. Eine durchfahrt ist unmöglich. Man kann entweder nur von oben oder von unten in die Straße einbiegen und wieder rausfahren und ich bzw meine mutter und Nachbar A also nicht der der das Haus baut können gerade noch so mit viel konzentration in unsere Parkplätze fahren. Dies ist aber nicht so schlimm. Das schlimme ist dass die Straße komplett zu ist. Wenn ich komplett sage dann meine ich komplett. Da kommt nicht mal mehr ein Hund geschweige denn ein Fußgänger durch. Und später soll genau das auch direkt vor unserer Einfahrt und somit dem einzigen Zugang zu unserem Grundstück passieren. Das kann doch nicht angehen. Desweitern steht auch der Bagger direkt in der Straße. Es würde doch auch reichen eine Stahlplatte übers Loch zu legen und sie irgendwie zu befestigen. Das loch liegt auch schön mittig womit man doch normalerweise beim durchfahren die Platte nicht mal berührt. Noch schlimmer ist wenn ich an rettungskräfte denke die wegen der sperrung komplett außen rum fahren müssen und somit wertvolle Zeit verlieren. Wie seht ihr das? Ich finde das ne riesen sauerei. Wisst ihr vielleicht auch wie das rechtlich aussieht?

LG

Mondverehrer

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Mobiles Absolutes Halteverbot vor Baustelle - Wie kann ich die Legitimität prüfen?

Vor dem Wochenende wurde auf einer öffentlichen Straße, die keine Hauptstraße ist, vor einer Baustelle ein mobiles absolutes Halteverbot mit einer 4-PKW-Länge aufgestellt. Am Montag wurde dieses um etwa 6 PKW-Längen erweitert. Die Baustelle liegt an einer Kreuzung und ist von allen 4 Seiten zugänglich für Baufahrzeuge etc.

Das Halteverbot ist für mich völlig unverständlich, zu jeder Zeit, wenn ich aus dem Fenster schaue, wird es keinerlei beansprucht.

Ich könnte die 4PKW-Länge noch verstehen, wenn längere Fahrzeuge an der Kreuzung abbiegen wollen, aber wegen der Baustelle ist der Weg eh zu eng, dass diese gar nicht durch fahren könnten. Auch vor der Baustelle fuhren dort niemals Busse/LKWs, da es eine kleinere Nebenstraße ist. Selbst die Baustellenfahreuge kommen von der Seite gar nicht.

Meines Erachtens wurde das Halteverbot nur aus Bequemlichkeit aufgestellt, damit man mal eventuell direkt weitergraben kann ohne 2 Tage warten zu müssen, oder damit man eventuell mal den Bagger dort parken kann. Aber dann auch noch diese Erweiterung.... Wenn zumindest drunter stehen würde: Mo-Fr 7-17 Uhr oder ähnliches, aber nein, nicht einmal das.

Wie kann ich die Legitimität des Halteverbots prüfen? Einfach beim Straßenverkehrsamt anrufen und fragen, ob ein solches gemeldet wurde? Oder kann der Bauleiter diese einfach nach eigenem Ermessen unanfechtbar setzen, wie er will?

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