Wir hatten heute eine heiße Diskussion auf Arbeit, vielleicht kann jemand weiterhelfen.
Angenommen: Der Handwerksbetrieb Firma Duschstange GmbH & Co. KG hat einen Azubi Maxi, 15 Jahre. Der Firmensitz ist z. B. in München, die Baustelle liegt in Starnberg.
Mein Chef meint: Der Azubi muss selbstständig auf die Baustelle kommen. Er kann nicht verlangen, dass er mitgenommen wird, sondern ist verpflichtet, dass er eigenständig nach Starnberg kommt.
Mein Kollege und ich meinen: Der Azubi muss zum Sitz der Betriebsstätte kommen (hier München) und von da aus ist der AG verpflichtet, dass der Azubi auf die Baustelle (Starnberg) kommt. Er kann nicht verlangen, dass ein Azubi mit seinen Privatfahrzeug (wenn überhaupt so etwas besitzt bezüglich Alter) oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, durch Bekannte etc. zur Baustelle kommt, er kann nur verlangen, dass er den Betrieb (Firmensitz) erreichen muss.
Wer hat hier recht? Wie ist das, da beim Handwerk sich die Arbeitsstätten ja immer