Druck auf Bafög-Amt aufbauen: Fall öffentlich machen (Zeitung)?

Ich schlage mich seit 11 Monaten mit dem Bafög-Amt rum wegen meines Bafög-Erstantrags für mein Master-Studium. Weil bisher auch die Unerstützung durch einen Anwalt nicht zu einem Abschluss des Bearbeitungsverfahrens geführt hat, überlege ich den Fall öffentlich zu machen (z.B. Zeitung anschreiben)

Die Sachlage ist eigentlich simpel: Ich habe einen Bachelor (selbstfinanziert) und im letzten Wintersemester meinen Master (aufbauend auf den Bachelor) begonnen. In dem Rahmen habe ich auch einen Erstantrag auf Bafög gestellt. Meine Eltern sind geschieden seit 1994, meine Mutter verdient nicht genug um Unterhalt zahlen zu können, mein Vater ist abgetaucht, nicht auffindbar. Und das Bafög-Amt sieht nicht ein, dass ich Formblatt 3 des Vaters nicht einreichen kann, hat Nachweise über Nachforschungen meinerseits zu seiner Adresse (die aktuelle konnte ich nicht ausfindig machen, ich hab einige Adressen in Japan und die letzten 5 Adressen in China), das Bafög Amt beharrt weiter auf einer Adresse in der BRD, die ich nicht liefern kann und ich soll eine Strafe in Höhe von 2.500 € zahlen.

Es ist einfach nur noch reine Schikane, was ich denen mitlerweile alles nachweisen durfte, von Scheidungsurteil, Unterhaltsurteilen, Wiederverheiratungsdatum beider Eltern, Kontoauszüge über mehrere Jahre, Erklärungen über Aufenthaltsortunkenntnis, Erklärung durch Anwalt, dass das Amtsgericht die Gerichtsakte verschlampt hat (!) und sich das Verfahren dadurch verzögert hat, Beantwortung von Fragen wie in meinem letzten Posting, etc. pp. und dauernd wechselt die Sachbeabeiterin... und es geht wieder von vorne los.

Sollte ich mit dem Fall vielleicht mal zur Zeitung gehen, damit die beim Bafög-Amt (Stadt in NRW) merken, dass ich berechtigt bin? Die Klage gegen das Amt wird sogar vom Staat bezahlt mit Beratungskosten und Prozesskostenbeihilfe, es ist der reinste Irrsinn, der da passiert!

Studium, BAföG
Fragen zu Berufsoberschule(BOS) in Bayern?

Hallo Community, 

ich hätte ein paar Fragen bezüglich der Berufsoberschule(BOS): 

Kurze Vorabinformationen: 

Ich bin 21, habe letztes Jahr im Juli meine Ausbildung erfolgreich beendet und arbeite seit dem als Geselle in meiner Ausbildungsfirma. Nun würde ich gerne ab kommenden Schuljahr (2016/17) in Bayern auf die BOS gehen, kurzfristige Anmeldung wäre bis aller spätestens 5.9.2016 möglich, das hab ich bereits abgeklärt. Mein derzeitiger Arbeitgeber wäre auch damit einverstanden das Arbeitsverhältnis "ruhen" zu lassen.

 Nun zu meinen Fragen:

1. Bin ich während dem ruhenden Arbeitsverhältnisses weiterhin krankenversichert? Beziehungsweise was muss ich tun um versichert zu sein? Bin derzeit bei der AOK Bayern versichert. 

2. Habe ich/meine Eltern wieder Anspruch auf Kindergeld? (Ich wohne noch bei meinen Eltern) 

3. Habe ich eine Chance auf elternfreies Bafög, da mein Vater zwar nicht schlecht verdient (was für normales Bafög eher schlecht ist, da dann so viel abgezogen wird dass nichts mehr bleibt), mich finanziell aber nicht unterstützen kann, da er ein Haus und ein Auto abbezahlen muss? 

4. Kann ich, falls ich mich entscheiden sollte nach meinem fachgebundenem Abitur studieren zu gehen, das ruhende Arbeitsverhältnis kündigen? 

5. Falls 4. zutrifft wie sehen die Punkte 1-3 dann für das Studium aus?

Schonmal Vielen Dank für Anworten ich hoffe ich bekomme möglichst schnell welche, da der 5.9 ja schon bald ist.

Mit freundlichen Grüßen 

SebiT

Studium, Schule, Arbeitsrecht, Krankenversicherung, BAföG, Berufsoberschule, BOS

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