Vater muss Bafög zahlen, will aber das Kindergeld behalten...?

Hallo!

Vorweg: Ich würde gerne mal eine klare Antwort hören, von jemandem, der sich vielleicht ein wenig damit auskennt oder diesen Fall schonmal bei sich oder einem Freund beobachtet hat. Auch gerne gesehen sind Leute, die sich gut im Unterhaltsrecht und in der Rechtslage zum Bafög auskennen. ;)

Ich bin Studierende in Hamburg und habe (wie so viele) Bafög beantragt. Bis dato war das nie ein Problem, allerdings verdient mein Vater inzwischen so viel, dass das Bafög-Amt gesagt hat: "NÖ, der muss das nun (fast) alles zahlen!"

Ausgerechnet wurde mir ein Bedarf von 597 € Bafög. Davon SOLL mein Vater ca 550 € und meine Mutter ca 47 € zahlen.

Ich bin noch berechtigt Kindergeld zu bekommen, dies wird vom Amt an meinen Vater überwiesen.

Das erstmal zur Ausgangslage. Ich bekomme von meinem Vater 500 € monatlich überwiesen. Wenn ich nicht nebenher arbeiten würde (Mini-Job 400 €), wäre das mein einziges Geld.

Meine Frage ist: Ist er im Grunde genommen "rechtlich dazu verpflichtet" mir die 550€ Bafög UND obendrauf 184 € Kindergeld zu zahlen?

Er ist der Meinung, das würde sich verrechnen und er muss mir nur 550 € zahlen und das Kindergeld ist da schon mit drin. Ich weiß, dass das beim Unterhalt so funktioniert und das Kindergeld mit dem Unterhalt, den der Vater zahlen muss, verrechnet wird.

Aber ist das auch beim Bafög so?

Ich habe als Studentin einen Unterhaltsbedarf von 670 € angeblich. Also wenn er mir 550€ zahlen würde, wäre er doch so oder so rechtlich dazu verpflichtet den Rest als Unterhalt aufzustocken?!

Mich verwirrt das alles maßlos. Ich hoffe auf einige klärende Antworten.

Unterhalt, Vater, Einkommen, BAföG, Kindergeld, Unterhaltspflicht
Müssen die Eltern mir den Master finanzieren?

Guten Abend zusammen!

Ich habe mich gerade für mein Masterstudium (im Ausland) eingeschrieben, welches ich direkt an den Bachelor anschließe. Seit dem Abitur gab es keine zeitliche Lücke oder Fächerwechsel in meiner Ausbildung.

Das Problem ist nun aber, dass ich bislang kein Geld verdiene und mir das Masterstudium somit alleine nicht leisten kann. Da mein Vater überdurchschnittlich gut verdient, würde ich wohl auch kein Bafög erhalten. Nun weigert sich mein Vater jedoch, mir das Studium noch zu Ende zu finanzieren und meint, mehr als 300 Euro (Taschengeld plus Kindergeld) bekäme ich nicht von ihm, da er nicht mehr verpflichtet sei, mich zu unterstützen. Dass der zügig angeschlossene Master noch zur Erstausbildung zählt, will er nicht glauben. Ich brauche allerdings mindestens 600 Euro, das habe ich schon fix ausgerechnet.

Ist es denn nicht so, dass mich mein Vater bis zu meinem 25. Lebensjahr (oder bis Studienende?) finanziell unterstützen MUSS?? Und falls ja, wie viel muss er dabei zahlen? Den gesamten Bedarf (etwa 600 Euro, da ich ja im Ausland studiere und nicht mehr zu Hause wohne) oder nur einen Teil? Und wie wäre es, wenn ich einen Nebenjob annehme (bis zu 400 Euro), gilt das dann als Einnahmequelle und ich muss dieses Geld selbst investieren?

Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet! Es belastet mich sehr, dass mich mein Vater plötzlich so hängen lassen will!! Dann kann ich den Master leider vergessen. Und bitte meldet euch nur, wenn ihr die Gesetzeslage genau kennt, es herrscht in den Foren ja meistens schon genug Unklarheit und Fakten kann man nicht diskutieren... Danke euch!

Studium, Master, Eltern, BAföG, Erstausbildung, Finanzierung

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