Meister Bafög + Kostenerstattung durch AG = Strafanzeige?

Guten Tag,

ich bräuchte Hilfe zu folgendem Sachverhalt:

Habe eine Fortbildung zum Techniker auf Teilzeit vor 3 Jahren begonnen. Mein Arbeitgeber erstattet mir nach erfolgreichem Techniker Abschluss 50% der Lehrgangsgebühren. Trotzdem habe ich zu beginn der Weiterbildungsmaßnahme Meister Bafög beantragt und bewusst keine Angaben zu Kostenerstattung durch Arbeitgeber angegeben, da:

1.) Bei Kündigung mir die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber verwehrt worden wäre und ich somit keinerlei finanzielle Förderung erhalten hätte

2.) Es sich hierbei um keinen tatsächlich geflossenen Zuschuss handelt (Erstattung erst nach erfolgreichem Abschluss)

3.) Eine nachträgliche Änderung eingereicht werden kann (also ab Erhalt des Zuschusses).

Situation heute: Techniker-Abschluss erreicht; Kostenerstattung durch AG wird demnächst erfolgen. Diese Information wurde über die Techniker-Schule an das Bafög-Amt weitergeleitet. Nun habe ich kürzlich einen Brief erhalten, indem steht, dass ich die Bafög-Förderung zurück zu zahlen haben (ist mir vollkommen bewusst) und dass ich mich in Rahmen einer Anhörung Schriftlich dazu äußern soll. Eine eventuelle Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren könnte eingeleitet werden.

Droht mir jetzt tatsächlich eine Strafanzeige??? Da ich ja die Kostenerstattung bis zum heutigen Tag noch nicht erhalten habe, werde ich auch keine Angaben zu Förderungen/Kostenerstattung machen. Ich habe dies zu beginn auch mit einem Finanzberater besprochen und auch dieser war der Meinung, dass ich bei Antragstellung des AFBG keine Angaben zu Kostenerstattung vom Arbeitgeber nennen muss, solange dies bei Erhalt der Kostenerstattung nachträglich an das Bafög-Amt eingereicht wird.

Ich hoffe mir kann hierzu jemand helfen, denn ich schiebe schon etwas Panik :/

Danke im Voraus!!! :)

Finanzen, Recht, BAföG, Meister-Bafög, Techniker, AFBG
Bafög in einer Bedarfsgemeinschaft Anrechnung

Hallo,

ich habe einmal eine Frage, bei der mir google nicht weiterhelfen kann.

Es geht um die Anrechnung von Bafög in einer Bedarfsgemeinschaft.

Erst einmal bedanke ich mich dafür, dass Sie sich die Zeit nehmen und sich meiner Frage widmen.

Ich lebe zusammen mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft (ohne weitere Personen) und im Juni erhalte ich das Abitur, im Oktober startet dann das Studium, einen entsprechenden Antrag auf Bafög werde ich stellen.

Nun habe ich auf diversen Seite schon das Unterschiedlichste gelesen. Einige behaupten, man würde nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft zählen, sodass auch nichts verrechnet würde. In der Konstellation Partnerschaft habe ich nun jedoch gelesen, dass Bafög mit eingerechnet wird.

Wie kann Bafög eingerechnet werden, es reicht doch bekanntlich für den Studenten allein kaum aus, wie können damit nun per Bescheid auch noch Kosten eines anderen Bedürftigen gedeckt werden?

Ich kann mir diesbezüglich gar nicht mehr vorstellen, was es genau bedeutet, dass Einkommen angerechnet wird. Bisher wurde für mich beispielsweise auch immer Kindergeld angerechnet, sodass sich mein Anspruch um den Betrag des Kindergeldes verringert hat. Vollkommen nachvollziehbar, jedoch habe ich mit Beginn des Studiums gar keinen Anspruch mehr auf Leistungen des Jobcenters.

Kann mir bei dieser Frage bitte jemand helfen? Was erwartet mich mit Beginn des Studiums?

Nochmal vielen Dank

BAföG, Hartz IV

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