Wie erfolgt die (Berechnung der) Vorausleistung beim BAföG u.A. mit Bezug auf das Kindergeld?

Ich beziehe jetzt im dritten Jahr BAföG und mal wieder ist mein BAföG-Satz gesunken. Daher würde ich gerne Unterhalt vom meinem Vater beziehen. Dieser ist laut dem BAföG-Bescheid dazu in der Lage, während der meiner Mutter angerechnete Betrag bei 0€ liegt.

Leider gestaltet sich die Unterhaltsforderung an meinem Vater als schwierig, da dieser nur bereit ist so viel zu zahlen, wie meine Mutter, aber nicht den Betrag den er zahlen müsste. Daher hatte ich mir überlegt ohne weiterhin groß herumzustreiten einen Antrag auf Vorausleistung beim BAföG-Amt zu stellen. Mir sind die Konsequenzen dabei auch durchaus bewusst.

Beim Amt wurde mir auch dazugeraten, allerdings auch gemeint, dass mir von dem zustehendem Geld das Kindergeld vollständig abgezogen werden würde, auch wenn dieses an meine Mutter und nicht an meinen Vater bezahlt wird. Daher solle ich das Kindergeld für mich beantragen und nicht mehr über meine Mutter beziehen, da es dann nicht mehr von seinem Betrag abgezogen wird.

Ich wollte daher fragen, ob es irgendeine genauere Berechnung für die Vorausleistung gibt oder ob es wirklich so schlicht verläuft.

Meine nächste Frage bezieht sich auf das Kindergeld. Ich kann das nur an mich überweisen lassen, wenn meine Mutter, also die beziehende person, es nicht an mich weiterüberweist das tut sie allerdings. Bei Antragsstellung muss ich das jedoch auch nicht nachweisen. Es reicht schlicht die Behauptung. Muss ich das noch anderweitig darlegen? Ansonsten steht im Antrag auf Vorausleistung auch zum Ausfüllen folgende Option "Kindergeld in Höhe von ... erhalte ich direkt von der zahlenden Stelle aufgrund der Antragstellung von mir / meines Vaters/ meiner Mutter." Inwiefern kann meine Mutter diesen Antrag stellen? Ich habe bisher nur den gefunden, den ich stellen kann.

Danke schon einmal für die Antworten!

Unterhalt, BAföG, Kindergeld, vorausleistung
Habe ich ein Recht auf Bafög wenn mein Vater viel Verdient?

Also ich stecke in einer Zwickmühle. Ich will Bafög baentragen, allerdings wollte ich vorher klarstellen ob es sich überhaupt lohnt. Mein Vater ist selbstständig UND in der Politik tätig, sein Gehalt alleine von seiner politischen Tätigkeit hab ich gegoogelt und es beläuft sich auf etwa 7.000 euro netto und was er noch dazuverdient als selbstständiger Makler ist wahrscheinlich auchnoch ein ordentliches Sümmchen allerdings habe ich dadrauf keinen Einblick. Meine Eltern sind geschieden und ich habe meinen Vater seit Jahren nicht gesehen. Auch den Unterhalt welchen er an mich zahlen müsste rund 240€ (Der Betrag wurde vor 10 Jahren festgelegt als er noch wenig verdient hat) zahlt er kaum, laut den Kontoauszügen von meiner Mutter nur ca 3 mal im Jahr statt 12. Meine Mutter selbst ist Putzfrau und sie arbeitet hart um über die Runden zu kommen mit einem Gehalt von 1.200 euro netto (-miete, fahrkarte, rechnungen usw) also uns bleibt nicht viel übrig. Nun wollte ich fragen ob ich denn überhaupt bafög berechtigt bin weil ich ja sozusagen nichts mit meinem Vater zu tun habe ? Das Problem ist jetzt dass ich mir mein Studium aktuell nicht finanzieren kann, da sich keine Mutter weigert mir das Kindergeld zu geben (ich weiß dass sie das nicht muss) bzw mir die Schulbücher (für ein Fach ca 40€)etc zu kaufen weil sie meint das wäre zu teuer. Und für die ganz Schlauen Kommentatoren :ich bewerbe mich fleißig um Nebenjobs aber gut läuft das auch nicht aktuell

Recht, Unterhalt, Scheidung, Gesetz, BAföG, Kindergeld

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