Wie erfolgt die (Berechnung der) Vorausleistung beim BAföG u.A. mit Bezug auf das Kindergeld?
Ich beziehe jetzt im dritten Jahr BAföG und mal wieder ist mein BAföG-Satz gesunken. Daher würde ich gerne Unterhalt vom meinem Vater beziehen. Dieser ist laut dem BAföG-Bescheid dazu in der Lage, während der meiner Mutter angerechnete Betrag bei 0€ liegt.
Leider gestaltet sich die Unterhaltsforderung an meinem Vater als schwierig, da dieser nur bereit ist so viel zu zahlen, wie meine Mutter, aber nicht den Betrag den er zahlen müsste. Daher hatte ich mir überlegt ohne weiterhin groß herumzustreiten einen Antrag auf Vorausleistung beim BAföG-Amt zu stellen. Mir sind die Konsequenzen dabei auch durchaus bewusst.
Beim Amt wurde mir auch dazugeraten, allerdings auch gemeint, dass mir von dem zustehendem Geld das Kindergeld vollständig abgezogen werden würde, auch wenn dieses an meine Mutter und nicht an meinen Vater bezahlt wird. Daher solle ich das Kindergeld für mich beantragen und nicht mehr über meine Mutter beziehen, da es dann nicht mehr von seinem Betrag abgezogen wird.
Ich wollte daher fragen, ob es irgendeine genauere Berechnung für die Vorausleistung gibt oder ob es wirklich so schlicht verläuft.
Meine nächste Frage bezieht sich auf das Kindergeld. Ich kann das nur an mich überweisen lassen, wenn meine Mutter, also die beziehende person, es nicht an mich weiterüberweist das tut sie allerdings. Bei Antragsstellung muss ich das jedoch auch nicht nachweisen. Es reicht schlicht die Behauptung. Muss ich das noch anderweitig darlegen? Ansonsten steht im Antrag auf Vorausleistung auch zum Ausfüllen folgende Option "Kindergeld in Höhe von ... erhalte ich direkt von der zahlenden Stelle aufgrund der Antragstellung von mir / meines Vaters/ meiner Mutter." Inwiefern kann meine Mutter diesen Antrag stellen? Ich habe bisher nur den gefunden, den ich stellen kann.
Danke schon einmal für die Antworten!