Bafög - ausführliche schriftliche Begründung?

Hallo,

für meinen Bafög-Antrag brauche ich eine ausfürhliche schriftliche Begründung, warum ich es erhalten sollte.

Zu meiner Situation: Ich habe bereits 5 Semester eine andere Studienrichtung DUAL studiert, d.h. ich musste in den Semesterferien für das Unternehmen arbeiten, wurde aber während des gesamten Studiums vom Unternehmen bezahlt. Mein gesamtes Studium verlief eher schlecht (pro Semester ca. 3/5 Prüfungen bestanden), aber mein Arbeitgeber hatte immer Hoffnung mit mir und hatte nichts dagegen, wenn ich weiter studiere.

Jetzt habe ich einen Drittversuch verhauen und wurde exmatrikuliert. Kurz darauf reichte ich bei meinem Arbeitgeber die Kündigung ein (er meinte es sei für meine beruflichen Werdegang besser, wenn ich kündige).

Außerdem ist noch anzumerken, dass ich während dem dualen Studium unter enormen Stress stand und dadurch Nesselsucht bekam, wodurch es mir gesundheitlich sehr schlecht ging. Ärztliche Behandlungen hatten keinen Erfolg. Nachdem ich die Exmatrikulation erhalten habe, ging es mir gesundheitlich 1000 mal besser. Der Stress war weg. Ich fühlte mich frei. Ich war wieder gesund.

Nun habe ich mich für einen anderen Studiengang an einer anderen Uni eingeschrieben. Ohne Druck von i-einem Arbeitgeber. Und nun hoffe ich auf Bafög.

Die Frage ist, wie soll ich meine ausführliche Begründung für den Erhalt von Bafög schreiben? Reicht es, wenn ich aufführe, dass ich durch nicht bestehen exmatrikuliert wurde und ohne weiter zu studieren mit leeren Händen dastehen würde? Ich die ganze Zeit unzufrieden mit dem bisherigen Studiengang war und ich es einfach nicht hinschmeißen konnte, aus Angst die vertraglichen Pflichten gegenüber meinem Arbeitgeber zu brechen und schlimmsten Falls dann noch alles an meinen Arbeitgeber zurückzahlen hätte müssen? Soll ich meine Erkrankung erwähnen?

Was meint ihr?

Danke für eure Antworten!

BAföG, Begründung, Studiengangwechsel
ALG 2 und Bafög überschneiden sich. Ab wann teile ich es dem Jobcenter mit?

Ich habe vor meinem Studium Bafög beantragt. Wusste aber nicht ob ich es bekomme, da ich noch keine Zusage darüber habe. Jetzt wurde mir für März schon ALG 2 ausgezahlt (Ende Februar). Ich bekomme vermutlich am 15.03. Bafög für März.

Das bedeutet, dass ich im Prinzip für März einmal ALG bekommen habe und zusätzlich Bafög. Jetzt frage ich mich ab wann ich dem Jobcenter das mitteile. Ab dem Zeitpunkt, ab dem ich das Bafög auf dem Konto habe bzw. eine Bestätigung im Briefkasten? Die Frau meinte zwar, ich würde es bekommen, aber solange ich nichts schriftlich habe, kann ich theoretisch nicht davon ausgehen.

Ich bin da jetzt ein wenig verwirrt. Außerdem habe ich ein Jobangebot für eine 20 Stunden Stelle. Die aber frühstens im April beginnen wird. Weiß Jemand zu welchen Fristen ich was mitteilen muss? Denn jetzt würde ich das ALG 2 noch nicht zurück Zahlen, da ich bis jetzt kein Einkommen habe. Auf dem Papier schon, aber nicht auf dem Konto. Deshalb würde ich es erst zurück zahlen, wenn die andere Zahlung eingeht. Weiß Jemand wie lange ich dann Zeit habe usw.?

Außerdem habe ich am 04.03. Prozesskostenhilfe beantragt. Da sollte ich ausfüllen ob ich ALG bekomme oder Bafög. Das Problem ist, dass ich im Prinzip jetzt ALG bekomme, da ich noch nicht weiß ob der Bafög Antrag durch geht. Wenn ich dann die Bafög bestätigung schriftlich bekomme, dann war meine Angabe ja rückwirkend falsch, da ich dann auch für März Bafög ausgezahlt bekommen habe und das ALG zurückzahlen muss. Hätte ich dann lieber angeben sollen, dass ich Bafög bekomme? Wobei ich da eigentlich noch weniger Geld raus bekomme. Denn beim Bafög bekomme ich 250 Euro /mtl. (wegen freiwilliger Krankenversicherung von 173 Euro) und beim ALG 2 circa 400 Euri /mtl.

Arbeit, ALG, Arbeitsrecht, ALG II, BAföG, Hartz IV, Jobcenter
Wohngeld bei mir. 27 Jahre alt , Zweitstudium, kein BAföq anspruch?

Hallo, ich habe eine Frage, ich ich bin 27 Jahre alt und werde im April mit einem Dualen Studium im Fitnesstudio anfangen (Vollzeitarbeit) + die Theorie wird Online absolviert bzw. an einem Wochenende im Monat direkt an einer Hochschule in München. Nun ist es so, dass ich bereits ein Bachelor Studium hinter mir habe, allerdings hat mir das nicht gefallen und daher möchte ich jetzt als zweites was anderes studieren. Während meines dualen Studiums bekomme ich monatlich nur ca. 500€ raus im 1. Jahr. Meine Wohnung in Stuttgart kostet aber alleine schon 450€. Von meinen Eltern bekomme ich 200€. Ihr könnt euch sicherlich vorstellen, dass 650€ im Monat (wovon 450€ für die Miete wegfallen) sicherlich nicht viel Geld sind. Dazu kommt dann noch Essen, Telefon, Internet usw. Daher wollte ich fragen, ob ich Wohngeld beantragen kann. Baföq würde mir nicht genehmigt werden, da meine Eltern zu gut verdienen. Allerdings habe ich nicht das beste Verhältnis zu ihnen und daher wollen sie nicht (und ich auch nicht) das sie mehr dazusteuern. Nun habe ich gelesen:

Anspruch auf Wohngeld für Studenten In drei Fällen können Studenten Anspruch auf Wohngeld haben. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf BAföG. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf BAföG Zweitstudium: Es handelt sich bei deinem Studium um ein Zweitstudium. In diesen Fällen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf BAföG und es kann Wohngeld beantragt werden. Wenn es hier heißt : es handelt sich um ein zweitstudium, meint man damit, dass man das erste vorzeitig abgebrochen haben muss und ein zweites begonnen hat oder muss das 1. abgeschlossen sein. Oder spielt das keine Rolle?

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