Hallo, leider konnte ich eine zufriedende Antwort noch nicht finden.
Ab Herbst 2016 liegt der Freibetrag für Minijobs beim Bafög bei 450€ monatlich. Angenommen man bekommt eine Waisenrente von 200€. Wird dann nach Abzug des Freibetrags (125€) die Differenz von der 450€ Grenze abgezogen, also sozusagen 200€-125€=75€ werden von den 450€ abgezogen, sodass ein maximaler Hinzuverdienst von 375€ möglich ist oder findet die Waisenrente nur bei der Bafögberechnung Anwendung und ist losgelöst von der 450€-Grenze für Minijobs?
Vielen Dank