Bafög, wenn bei den "Schwiegereltern in spee" wohnend?

wahrscheinlich gibt es bereits mehrere oder ähnlich gestellte Fragen zu diesem Thema, doch ich quäle mich seit mehr als einem Jahr bereits damit und finde nichts Aussagekräftiges was mir weiterhilft.

Zu mir: Ich bin 20 Jahre alt und wohne bei meiner Mutter (Eltern getrennt lebend). Ich habe eine Abgeschlossene Berufsausbildung und habe die Letzten zwei Jahre Schülerbafög erhalten im ersten Jahr 117€ und im zweiten Jahr den vollen Satz von 216€ mein Vater ist aber allein verdiener meine Mutter verdient nicht.

Ich werde diesen Monat eine aufbauende weiter Ausbildung Zur Heilerziehungspflegerin anfangen, ohne Vergütung. Diese ist ebenfalls Schulisch

Nun beabsichtigt meine Mutter mit Ihrem Neuen Mann und meinen Beiden geschwistern in einen von meiner Schule 64 km entfernten Ort zu ziehen, momentan wohnen wir 10 km entfernt von der Schule ca. 30 Minuten Busfahrt. Die neue Strecke würde sich auf 1h 6 min mit dem Auto belaufen (unzumutbar mit dem bus).

Nun haben wir überlegt das ich zu einem Freund mit in das Elternhaus ziehe. Mein Freund hat eine Abgeschlossene Berufsausbildung und geht arbeiten. Es würde bei uns für eine eigene Wohnung aber nicht reichen. Nun schwirren uns 100 Fragen durch den Kopf, wie wir das anstellen sollen. Wenn ich mich also zu Ihm Ummelde da meine Eltern zu weit vom Schulort leben würden, könnte ich Eltern unabhängiges Bafög beantragen. Meine Schwiegereltern in spee haben im Keller ein Zimmer frei welches ich dan bewohnen würde, nun zu meinen Fragen: Wie hoch sollten wir die Mietbeteiligung ansetzen die ich meinen Schwiegereltern in spee geben würde, würde ich mich mit 100€ beteiligen, reicht das dem Amt als Miete? Müssen wir einen Mietvertrag aufsetzen? Wie verhält sich das mit den Steuern meiner Schwiegereltern die sie für ihr Haus zahlen, wenn Sie mich aufnehmen würden? Meine Schwiegereltern sind sehr streng und was sowas angeht sehr vorsichtig und schnell abgeneigt. Wenn ich mich also auf ihren Wohnsitz ummelde was käme auf sie zu? Müssten wir einen Mietvertrag dem Bafög Antrag beifügen oder reicht die Ummeldung der Gemeinde? Meine Schwiegereltern sind echt lieb und super nett sie würden mich auch einfach so aufnehmen ohne das ich Ihnen etwas dafür zahlen müsste, aber das möchte ich nicht, dann hätte ich ja auch so für mich nichts... Da meine Mutter mich Finanziell nicht unterstützen kann und ich ihr auch kein Geld abknüpfen möchte Mein Vater auch nicht viel verdient und gerade so den Unterhalt für meine Schwester und mich bezahlt (320€ für beide zusammen) bekommt wäre dies die beste Möglichkeit für alle.

Das einzige was ich nicht möchte ist halt ärger mit den Schwiegereltern weil sie für mich irgendetwas ausfüllen müssten oder irgendwas auf sie zu käme...

Ich hoffe hier kennt sich jemand aus Liebe Grüße und danke für Hilfe ♡

BAföG
Jobcenter berechnet nicht vorhandenes BAföG als Unterhalt. Rechtens?

Hallo,

ich habe ALG II beantragt. Da ich mit meinem Partner zusammen wohne, wird ja leider auch sein Einkommen berücksichtigt. Sein Einkommen hält sich aufgrund seines Studentenstatus in Grenzen, es umfasst eine Unterstützung seiner Eltern, die seinen Teil der Miete abdeckt, sowie sein Gehalt, welches er durch Praktika bekommt (400-450€ monatlich). Damit kommt er offenbar gut klar.

In meinem Antrag wurde nun ein sogenannter "Unterhalt" berechnet, den mein Freund angeblich bekommt: Dieser Unterhalt resultiert aus dem regulären BAföG-Satz. Allerdings bekommt mein Freund kein BAföG! Er hat nie beantragt, da seine Eltern zu viel verdienen und dieser Antrag sowieso abgelehnt worden wäre.

Im Vorfeld mussten wir dazu beim Jobcenter eine Erklärung abgeben. Es hieß, zu erklären, warum er nie BAföG beantragt hat, würde ausreichen. Gesagt, getan.

Und nun wird einfach von BAföG-Zahlungen ausgegangen, die er gar nicht erhält. Dies hat zur Folge, dass er (laut Berechnungsbogen) ein höheres Einkommen hat, welches mir im Gegenzug natürlich radikal von meiner Grundsicherung abgezogen wird. Er müsste mich quasi finanziell unterstützen, was aber einfach nicht machbar ist.

Ist dies rechtens? Kann das Jobcenter einfach von Zahlungen/Geld ausgehen, welches man überhaupt nicht zur Verfügung hat? Man kann doch nicht mit etwas kalkulieren, was es nicht gibt?!?!

Ich begreife einfach nicht, dass man sich beim Jobcenter komplett nackt macht, für alles einen Nachweis bringt, alles sorgfältig zusammenträgt und dort dann einfach mit ganz anderen Zahlen gerechnet wird, als seien die abgegebenen Unterlagen absolut sinnlos gewesen. Unfassbar!

Danke schon mal für Eure Antworten!

Unterhalt, BAföG, Jobcenter
Wie viele Prüfungen für BAföG mitschreiben, ohne dass Verdacht auf früheren Studienabbruch besteht?

Hallo,

ich ziehe ernsthaft in Erwägung, mein Studium nach diesem (dem 2.) Semester abzubrechen. Noch ist nichts entschieden und diese Woche geht die Prüfungszeit los. Ich war die letzten Wochen kaum in einer Vorlesung und hab nur die Pflichtveranstaltungen mitgemacht. Ich konnte auch nicht die Motivation aufbringen, großartig zu lernen. Die erste von sechs Prüfungen schreibe ich morgen mit, werde aber höchstwahrscheinlich durchfallen.

Jetzt weiß ich ja, dass man nur solange BAföG-berechtigt ist, wie man ordentlich studiert, sprich: ab dem Moment der inneren Entscheidung gegen das Studium läuft offiziell die Berechtigung aus. Ich habe mich noch nicht dagegen entschieden, habe aber Angst, dass wenn ich nur diese eine Prüfung mitschreibe und durchfalle und mich für alle restlichen mangels Sinn wieder abmelde und stattdessen arbeiten gehe, mir das BAföG-Amt bei einem tatsächlichen Abbruch am Ende dieses Bewilligungszeitraums (Ende September) nachzuweisen versucht, dass ich ja schon viel eher abgebrochen hätte (da kaum Prüfungen geschrieben) und ich dann Rückzahlungen leisten muss.

Dies wäre katastrophal, da ich das BAföG brauche, um meine Miete und mein Essen zu bezahlen, und ich werde auf jeden Fall bis Semesterende (Ende September) noch hier wohnen bleiben müssen.

Sollte ich am Ende wirklich abbrechen, reicht es mit einer einzigen (nicht bestandenen) Prüfung einfach keinen Folgeantrag zu stellen und das BAföG einfach "auslaufen" zu lassen? Wie groß ist der Ehrgeiz des Amtes, mir einen früheren Abbruch nachzuweisen, um sich Rückzahlungen zu sichern? Wie viel bekommen die überhaupt davon mit, zu welchen Prüfungen ich mich angemeldet habe und wo ich hingegangen bin?

Noch eine zweite Frage: Eine der Prüfungen ist eine von zwei Teilnoten eines Moduls, wobei meine andere Teilnote besser als 2,0 ist. Wenn ich mich für die Prüfung anmelde und nicht hingehe, bekomme ich dann einfach die 5,0 und hab insgesamt bestanden, oder muss ich dafür zur Prüfung erscheinen, meine Anwesenheit unterschreiben und einfach ein leeres Blatt abgeben? Macht das einen Unterschied? Ein weiteres bestandenes Modul in diesem Semester wäre BAföG-technisch sicher gut.

Danke und entschuldigt den langen Fragetext.

Studium, Prüfung, Recht, BAföG, Jura, Universität

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