Wenn ein Schüler oder Student absichtlich betrogen hat, um BAföG zu bekommen, hat er ja einen zivilrechtlichen und auch strafrechtlichen Prozess am Hals (1. Rückzahlung, 2. Betrug) - bitte korrigieren, falls das nicht stimmt, ich habe wenig Ahnung. Wenn er jetzt einen Anwalt braucht, um vor Gericht halbwegs damit durchzukommen, muss er den Anwalt bezahlen. Aber wie sieht es aus, wenn der Student / Schüler eine Rechtsschutzversicherung hat? Zahlt die Für beides, nur für den zivilrechtlichen Prozess, oder für keinen von beiden? Macht es einen Unterschied, ob er Schüler oder Student ist (mal abgesehen davon, dass man ohne Rechtsbruch als Student die Hälfte zurückzahlen muss, als Schüler aber nicht)? Danke im Voraus für eure Antworten.
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