Nicht selbstverschuldeter Schaden - Reparaturkosten höher als Restwert, was nun?

Hallo zusammen, ich hoffe mir kann da evtl sogar jemand einen rechtlichen Tipp geben. Folgendes ist passiert: Vor einer Woche haben wir ein neues gebrauchtes Auto gekauft. Recht günstig, weil es ein Baustellenfahrzeug werden sollte und wir nicht jeden Kratzer bereuen wollten. War aber trotzdem ein gutes Angebot, denn wir haben 2400€ bezahlt und das Auto stand noch da wie ein Neuwagen. Nunja, gestern Abend lagen wir nichtsahnend auf der Couch, als es auf einmal einen Knall gab. Als wir raus gingen sahen wir was passiert ist: Ein 'parkendes' Auto (kein Gang drin und keine Handbremse gezogen) hat sich selbstständig gemacht - ist die halbe Straße runtergerollt und in unser Auto gerast. Der Schaden: Das Heck ist völlig demoliert und die Anhängerkupplung hat den Reifen von der Felge geschlagen. So, die Werkstatt sagt der Schaden beläuft sich auf 4500€ (eine Achsvermessung muss natürlich auch noch gemacht werden, wenn die einen Schaden abbekommen hat, kommt das auch noch dazu). Da der Schaden nun mindestens doppelt so hoch ist, wie der Wiederbeschaffungswert muss die Werkstatt einen Gutachter hinzuziehen. Dieser wird vermutlich sagen, dass eine Reparatur sich nicht lohnt. Kennt sich jemand aus, welche Möglichkeiten wir nun haben? Bleiben wir auf dem Schaden oder den Kosten, die jemand anderes verursacht hat, nun sitzen? Soweit ich weiß zahlt die Versicherung ja nun nur den ermittelten Wert des Autos. Damit bekomme ich aber weder das Auto repariert, noch auf die schnelle ein neues zuverlässiges Auto! Gibt es irgendwelche Tipps und Tricks, wie wir nun noch an so viel Geld wie möglich kommen? Wir könnten mit der riesen Delle im Auto leben, solange es nur optisch ist. Aber dafür, dass wir daran keinerlei Schuld hatten, ist es ja nicht wirklich fair, wenn wir dafür nicht irgendeine Entschädigung bekommen.. Bin für jeden Tipp, wie man nun vorgehen könnte, dankbar. Vielleicht ist ja jemandem schon mal etwas Ähnliches passiert oder kennt sich da sonst irgendwie aus..?

Danke im Voraus, Laura

Auto, Autounfall, Unfall, Rechtsanwalt, Versicherung, Werkstatt, Rechte, Gutachter, Unfallversicherung
Autounfall bei Kaufland. Versicherung zahlt nur 50% des Schadens. Was tun?

Guten Abend,

ich bin auf dem Parkdeck von Kaufland angefahren wurden. Der Unfallverursacher fuhr deutlich zu schnell, (zwei Zeugen vor Ort haben das zu 100% bestätigt). Dazu kommt, dass ich von rechts mit Schritttempo gekommen bin, sprich hier greift die "Rechts vor Links" Ordnung (beides wurde ebenfalls von denselben Zeugen bestätigt). Bei der Einfahrt zu Kaufland steht auf den Schildern das hier die StVO. Gilt. Als die Polizeibeamten eingetroffen sind, hieß es nur "Wir sehen beim ersten Blick, wer hier der Schuldige ist (sie sprachen vom Unfallverursacher). Der Schaden an beiden Autos war hoch, vor allem an meinem (Gutachter hat Totalschaden festgestellt). Die Polizeibeamten haben mit Ihrem Equipment ausgemessen, dass der Unfallverursacher mind. 30km/h gefahren ist. Dieser befuhr die sogenannte "Hauptzufuhrstraße" (das ist die Fahrbahn die zur Ein- und Ausfahrt gilt). Dort dürfen dementsprechend keine Fahrzeuge Parken, ausschließlich Fahrbahnmarkierungen sind dort enthalten, keinerlei Parkplatzmakirungen. Ich Kamm aus einer sogenannten "Seitenstraße" und wollte mich um eine neue Runde zu Fahren auf der Suche nach einem freien Parkplatz in diese Hauptzufuhrstraße vorschriftlich einordnen (sonst könnte man ja fahren wie beim Autoscooter).

Ich fasse zusammen:

Zwei Zeugen bezeugen, dass ich von rechts mit Schritttempo auf die Hauptzufahrtsstraße fahren wollte und das der Unfallverursacher viel zu schnell gefahren ist. Auf den Schildern steht das dort die StVO gilt. Das Gutachten wurde abgeschlossen mit dem Fazit: Totalschaden!.

Die gegnerische Versicherung sieht das anders:

"Entgegen ihrer Ansicht gilt die Regelung des § 8 StVO auf dem Parkplatzgelände nicht. Daran ändert auch die von dem Eigentümer aufgestellte Beschilderung nichts. Vielmehr ist hier lediglich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 1 Abs. 2 StVO maßgebend. Ein eindeutiger Straßencharakter der Fahrgassen, welcher hier zu einer anderen Bewertung führen könnte, liegt nicht vor. Wir verbleiben daher bei unserer bisherigen Haftungsquote von 50%"

Ich habe keine Rechtschutzversicherung. Mein Gutachter hat seinem Anwalt diesen Fall weitergeleitet, ohne dass ich etwas in dieser Hinsicht unterschrieben habe. Für mich war das ein normaler Prozess. Dieser steht auch in Kontakt mit mir, allerdings ist er 100% davon überzeugt, dass ich keine guten Chancen habe die gesamten 100% zu bekommen. Er ist der Meinung, dass am Ende ein Minus bei rauskommt, und rät mir ab vor Gericht zu gehen. Die Frage ist, was Soll ich davon halten????????! Soll ich einem Anwalt widersprechen, weil ich ihn nicht selbst aufgesucht und damit beauftragt habe?

Autounfall, Versicherung, Verkehrsrecht
Autounfall mit Busfahrer?

Hallo ihr Lieben, Langsam bin ich echt verzweifelt und brauche mal von außen Rat. Leute die so eine Situation vielleicht selber erlebt haben.

Ich hatte vor 4 Wochen, kurz vor meinem Geburtstag einen Autounfall mit einem Busfahrer. Ich fuhr hinter dem Bus her (er bog rechts) zur Bushaltestelle ab und stand. Ich bin natürlich vorbei gefahren ohne bedenken, da er NICHT geblinkt hatte. Ab der Mitte ungefähr fuhr der Bus auch los, als ich gesehen habe das der Busfahrer neben mir fuhr und auch links abbiegen wollte, hätte ich eine Vollbremsung gemacht. Der Busfahrer ist mir mindestens eine Minute in mein Auto seitlich reingefahren. Obwohl ich gehupt habe wie verrückt, hat er es nicht gemerkt.

Fakt ist. Der Busfahrer stand an einer Bushaltestelle die nicht zu seiner Linie gehörte, weil Links ein parkendes Auto stand und er nicht vorbei könnte Angeblich. Meiner Meinung hat der Bus trotzdem zu blinken ! Ich kann nicht ahnen das links ein Auto stand weil man es von der Ecke aus NICHT sah! Der Busfahrer hat nicht drauf geachtet ob neben ihm ein Auto fährt und fuhr einfach los.

Laut Polizei bin ich die Schuldige. Warum auch immer, sind ja Beamte und kennen taten sie sich auch . Ich habe zwei Zeugen, einmal im Auto (die komischer weise nicht als Zeugin aufgeschrieben wurde) und eine fremde der das parkende Auto gehörte. Die Sache ist schon bei Anwalt. Nur jetzt gibt es wohl auch eine verletzte im Bus, ich frage mich wie ? Der Busfahrer hat so langsam gebremst das es keinen heftigen Zusammenstoß gab.

Womit muss ich rechnen, bekomme ich vielleicht doch recht wg. Meiner Zeugen ?

LG

Autounfall, Straßenrecht
Verhältnismäßigkeit bei Schadensersatz nach Autounfall?

Hallo zusammen,

meine Freundin hat mit einem Mietfahrzeug beim ausparken ein anderes Fahrzeug berührt. Wirklich nur berührt, da sie im Kriechtempo rückwärts rollte. War schon blöd. wir haben einen Kleinwagen bestellt und bekammen einen Opel 7-Sitzer der total unübersichtlich war, da sie keinen Kleinwagen mehr hatten.

Am anderen Fahrzeug ist nichts passiert und am Mietfahrzeug ist das Glas der Nebelschlussleuchte eingedrückt worden sowie ein ca. 4cm Kratzer. Auch die Polizei hat nur einen kleinen Kratzer und das gebrochene Glas der Nebelschlussleuchte feststellen können.

Die Mietwagenfirma hat uns eine sündhaft hohe Rechnung gestellt. Daraufhin hab ich die Kostenaufstellung verlangt und auch bekommen.

Die Mietwagenfirma hat eine neue 500€ Heckstoßstange gekauft und sie für weitere 500€ lackieren lassen. Auch sind da Kosten noch Kosten für Abbau der Räder + Radkasten dazugekommen sowie auch "Zeitzuschlag für eine Hauptarbeit" (was auch immer das ist), die wir nicht nachvollziehen können.

Muss der Schadensersatz nicht Verhältnismäßig sein? Ich meine für einen 4 cm Kratzer und einem gebrochenen NSL-Glas direkt eine neue Stoßstange zu kaufen ist doch lächerlich, oder nicht?!

Zumal das Fahrzeug bereits Vorschäden hatte. Die Seite des Fahrzeugs weißt einen ca 30cm Kratzer auf der sich über Tür und Kotflügel erstreckt sowie noch einige andere Kratzer. Und da wurde ja auch nicht direkt ein ganzes Teil getauscht. Da wurde nur Stümperhaft mit einem Lackstift (in falscher Farbe) rübergekritzelt, weshalb wir uns verarscht fühlen, dass für einen max. 4cm großen Kratzer eine neue Stoßstange + Lackierung und co. nötig war.

Das ist doch nicht rechtens, oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Liebe Grüße Verbockt

Auto, Autounfall, Unfall, Rechnung, Rechte, Kosten, Fahrzeug, Mietwagen, Schaden

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