Wird der Anwalt im Gerichtsverfahren von der Haftpflicht bezahlt? Nach was richtet die die Gerichtskosten?

Hallo zusammen,

ich hatte in diesem Thread die Frage gestellt, ob der Anwalt von der Gegenversicherung bezahlt wird, siehe:

https://www.gutefrage.net/frage/wie-vorgehen-wenn-gegenversicherung-bei-unfall-niedrige-reparaturkosten-errechnet

Hier habe ich auch einen Anwalt eingeschaltet, da mein Gutachter ca. 5500 errechnet hat, aber die Versicherung hingegen eine Kostenaufstellung von einem Gutachter in Höhe 2300 berechnet hat. (Gut, hier könnte man streiten, ob eine Felge wirklich von dem Schaden zerkratzt wurde. Wären dann ca. 500 Euro weniger. Ebenso hat der Gutachter der Versicherung bei der Kostenaufstellung ca. 80 Euro abgezogen, aufgrund von Vorschäden). Trotzdem ist man weit voneinander entfernt. Die Versicherung meint, dass unser Gutachter wohl irgendwelche Risiken mit-einkalkuliert hätte (das müsste ich noch im Detail vergleichen). Bei der Kostenaufstellung der Versicherung ist mir hingegen aufgefallen, dass ein Seitenteils des Autos (was nicht demontiert werden kann) für ca. 100 Euro Instand gesetzt werden kann (ohne Lackierung), obwohl der Kratzer ca. 20 cam lang und tief ist. Und der ganze Bereich ist ebenso etwas eingedellt. Ob man wirklich so was in einer Stunde instandsetzen kann, müsste ich mal im Autohaus fragen.

Wie dem auch sei. Lange Rede kurzer Sinn. Mir geht es nun um folgendes. Nachdem ich den Anwalt eingeschaltet habe, hat er der Versicherung ein Schreiben aufgesetzt, dass wir auf die Bezahlung unserer Gutachters besteht. die Versicherung sieht davon ab (weil wohl Risiken einkalkuliert wurden). Ich soll nun (laut unserem Anwalt) entscheiden, ob wir ein Gerichtsverfahren gegen die Versicherung einleiten sollen.

Wie läuft so was ab: Wird ab hier der Anwalt nicht mehr von der Versicherung bezahlt? Ich hätte gedacht, dass man sich hier ggf. auf ein Mittelweg einigt. D.h., (wenn man zum Beispiel der Versicherung recht gibt, wegen dem Reifen, Vorschäden und ggf. der einkalkulierten Risiken (Wenn das stimmt), dann müsste ich evtl. auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleiben. Richtig?

Viele Grüße

KFZ, Autounfall, Versicherung, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Gericht, Gutachter, Schadensregulierung, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Schmerzensgeld nach schwerem Autounfall?

Guten Tag liebe Community,

ich hatte Ende Dezember 2018 einen sehr schweren Autounfall, bei welchem mir die Vorfahrt genommen wurde und ich unschuldig bin. Dabei erlitt ich u. a. eine schwere Fraktur des linken Oberschenkelknochens, eine Fraktur des linken Unterarms, des Brustbeins, die Rippen sind gefedert und habe meine Lunge aufgerissen (Pneumothorax), ein Traumata sowie diverse Prellungen und Schürfwunden. Insgesamt waren die Verletzungen laut Oberarzt mehr als lebensbedrohlich und ich musste zweimal notoperiert werden. Auch eine Thoraxdrainage und ein Katheter wurden verlegt.

Danach war ich 12 Tage im Krankenhaus (drei davon auf Intensivstation). Dank eines 40 cm-Nagel mitsamt Schrauben im Bein durfte ich dieses von Anfang an voll belasten, den Arm darf ich im Moment noch überhaupt nicht belasten (Schrauben und eine Platte). Die restlichen Verletzungen wie beispielsweise Brustbein und Lunge müssen von alleine heilen.

Mitte Januar habe ich nun also eine ambulante orthopädische REHA begonnen, in welcher ich natürlich bedingt durch den Arm und das Brustbein nur meinen Unterkörper etwas rehabilitieren konnte. Mittlerweile kann ich wieder ohne Krücken laufen, auch wenn ich etwas hinke und mein physischer Allgemeinzustand (Schmerzen usw.) hat sich gebessert.

Leider traten jedoch während meiner REHA-Zeit schwere psychische Probleme, bedingt durch den Unfall, in Form von Angstzuständen und Panikattacken auf, was laut Psychologen auf eine posttraumatische Belastungsstörung zurückzuführen ist (ich habe den Unfall bis auf kurze Zeit Bewusstlosigkeit voll erlebt). Eine Psychotherapie wurde laut REHA-Psychologin dringend empfohlen. Daher entließ mich die Ärztin nach regulärem dreichwöchigem Aufhalt und meinte, ich müsse mich jetzt vorwiegend um meine psychischen Probleme kümmern und einen Therapeuten kontaktieren. Mit der physischen Heilung meines Körpers wäre sie sehr zufrieden (obwohl ich wie oben bereits erwähnt zum Beispiel noch etwas hinke und den Oberkörper bisher null therapiert habe). Die psychischen Probleme hätten nun Vorrang und in einer Verlängerung sehe sie derzeit keinen Sinn. Dafür soll ich später für die weitere Genesung ein sogenanntes IRENA-Programm dual mit Physiotherapie nutzen.

Gestern habe ich in einem Artikel im Internet gelesen, dass die Dauer des Krankenhaus-/REHA-Aufenthalts ausschlaggebend für das Schmerzensgeld ist. Dies würde mich ziemlich ärgern, zumal ich nicht glücklich darüber bin, in einem solchen Zustand aufgrund meiner psychischen Probleme entlassen worden zu sein und gerne weiter gemacht hätte. Meine folgende Frage soll nicht gierig oder unmenschlich klingen, aber nach solch einem Unfall sucht man irgendwo verzweifelt einen kleinen Lichtblick...

Daher meine Frage: Stimmt dies wirklich, oder zählt eine Psychotherapie bzw. psychische Behandlungsmaßnahmen mitsamt IRENA-Programm und Physiotherapie genauso bzw. weitere Faktoren wie die Dauer der Krankschreibung ete cetera?

Ich bedanke mich herzlich für Eure Antworten!

Verkehrsunfall, Autounfall, Unfall, Versicherung, Recht, Entschädigung, Gesundheit und Medizin, Krankenhaus, Rehabilitation, Schmerzensgeld
Wer hat Schuld?Er ausgeparkt ich rückwärts?

Folgende Situation:

Strasse. Auf der rechten Seite stehen Autos halb auf dem Bürgersteig geparkt. Auf der Linken sind extra Parkplätze. Ich hatte auf der linken Seite einen freien Parkplatz gesehen. Bevor ich angehalten habe, habe ich in den Rückspiegel geschaut. Alles frei. Dann habe ich nochmal geschaut bevor ich rückwärts bin ( da ich etwas zunächst vorbeigefahren bin ).

Dann ich aber wohl gute 4 Meter hinter mir auf meiner Seite ein parkendes Auto aus seiner Lücke gefahren. Er hatte freie Sicht auf mich da vor ihm eine Einfahrt war. Er ist natürlich mit seiner rechten Seite in meine Linke rein. Gut, er sagt ich wäre es gewesen, dabei hatte ich wenn überhaupt 1km/h da ich gerade in diese Ausfahrt einscheren wollte um geradeaus in die Parklücke auf der linken Seite zu fahren.

So, ich habe den guten Mann zu keinem Zeitpunkt gesehen ( fraglich ist auch ob es überhaupt möglich gewesen wäre ).

Er ist definitiv ein gutes Stück aus seiner Parklücke raus und stand schon so ziemlich mittig der Fahrbahn.

Er sagt ich habe Schuld weil ich nicht geguckt habe ( Sorgfallspflicht ) aber ich sage dass er schuld ist weil er mir die Vorfahrt genommen hat. Er konnte mich ohne Probleme sehen, auch all meine Lichter (Rückfahrt) haben geleuchtet.

So, wer hat Schuld?

Er ist direkt nach den Unfall weg und wollte nicht auf die Polizei warten. Sein unterer Scheinwerfer ist eingedrückt und ich habe einen Hauch von Kratzern. Er wollte den Schaden auch direkt meiner Versicherung melden und nicht mir mir abklären...

( Blau ist der andere Fahrer, gelb ich. Das X steht für den Parkplatz in welchen ich einparken wollte)

Bild zum Beitrag
Autounfall, Auto und Motorrad

Meistgelesene Beiträge zum Thema Autounfall