Hallo an Alle,
ich hatte die Tage "fast" einen Unfall und es kam in meinem Freundeskreis die Frage auf, ob das schon Fahrerflucht gewesen ist;
Ich bin mit dem Fahrrad die Straße lang gefahren. Kurz vor einer absolut nicht einsehbaren Kurve, kam mir ein Autofahrer entgegen. Er war viel zu schnell und ist dadurch in der Kurve auf meine Fahrbahn gekommen. Wir mussten beide eine Vollbremsung machen bzw. ich habe mich mit dem Fahrrad quer gestellt und bin dabei gestürzt.
Auch nach Vollbremsung und Ausweichen standen wir kaum einen Meter auseinander, also es war mehr als knapp.
Obwohl ich gestürzt bin, hat der Autofahrer mich nur kurz angestarrt und ist dann weiter gefahren. (er hat erst reagiert als ich ihm "A.rschloch" hinterher rief, aber dazu stehe ich auch).
Ich glaube aus moralischer Sicht sehen es die meisten so, dass er zumindest sich hätte entschuldigen und fragen müssen, ob es mir gut geht, aber wie ist das rein rechtlich?
Was wenn ich mich mehr verletzt hätte als ein paar Schürfwunden, wäre er dann Schuld bzw. wäre das Fahrerflucht?
Und was wäre, wenn er mich wegen der Beleidigung angezeigt hätte? Zählt der fast Unfall da als Provozieren?