Bei fristloser Kündigung während Krankheit und auch nach der Kündigung werden Stundennachweise gefordert ist die Kündigung dann wirksam?

Ich musste Membrane einpressen bei den vielen Teilen auch mit Handschuhe bekam ich Blasen an den Fingern und hat dann auch geblutet. Ich habe den Werksarzt angerufen und gefragt was ich machen soll, ob ich weiterarbeiten soll nicht dass ich gekündigt werde wenn mich der Arzt krank schreibt. Er sagte dass ich sofort zum Hausarzt soll und er entscheidet ob ich noch arbeiten kann.

Dann bin ich zum Hausarzt. Der hat mich 3 Tage, bis zum 30.8. krank geschrieben. Deshalb habe ich am 27.8. sofort eine fristlose Kündigung erhalten dass Arbeitsverhältnis zum 30.8. gekündigt ist.

Die Zeitarbeitsfirma hat mich am 29.8. per email angeschrieben, dass ich die Stundennachweise digital bis 30.8. übermitteln soll. Ich habe zurück geschrieben dass das bei mir noch nie funktioniert hat. Dann schreibt mich die Zeitarbeitsfirma an, dass ich die Stundennachweise bis Montagmittag in Papierform schicken soll.

Ich habe dann zurück geschrieben, dass ich leider während der Arbeitszeit weder Papier noch Kugelschreiber hatte, wo ich die Stunden hätte aufschreiben können. Die Firma hätte das einmal per Woche am Freitag ja auch gemacht. Leider war ich da krank, bzw. es wurde mir gekündigt. Außerdem ist der AG verpflichtet, wenn er verlangt Stundennachweise zu führen auch die entsprechende Ausstattung bereitzustellen. Desweiteren zählt das Führen des Stundennachweises nach dem ArbZG zur Arbeit und muss vom AG bezahlt werden.

Da ich am Freitag krank war, bin ich nicht verpflichtet Stundennachweise zu führen. Außerdem bin ich auch am Montag den 2.9. nicht verpflichtet Stundennachweise zu führen. Schließlich arbeite ich nicht "schwarz".

Da es der Kündigung offensichtlich an der Ernsthaftigkeit fehlt und ich entweder wenn ich krank bin arbeiten soll oder sogar noch nach der fristlosen Kündigung, erkläre ich die fristlose Kündigung für unwirksam.

Natürlich kann man während der Probezeit immer fristlos kündigen, das ist mir schon klar. Nur wenn danach noch Stundennachweise gefordert werden, welche ich auch während ich noch gearbeitet habe, hätte schreiben können, sehe ich die Kündigung als unwirksam an. Schließlich hatte ich mehrfach moniert, dass die digitale Stundenerfassung nicht funktioniert und der Werksleiter konnte auch nicht unterschreiben und alle anderen Mitarbeiter wussten es auch nicht wie es geht. Die Personalerin wollte am nächsten Tag vorbeikommen aber da hat man mir ja gekündigt. Hätte man sich vorher überlegen müssen mit dem kündigen. Zuerst alle Stunden aufschreiben lassen und dann kündigen. Die Firma wo ich gearbeitet habe, sagte, dass sie das am Freitag einmal in der Woche macht. Was ja ok gewesen wäre. Aber dann kam die Kündigung dazwischen.

In der Kündigung steht drin, dass man die Arbeitspapiere bis zum 20. des Folgemonats bekommt. Wie kann ich das bekommen, wenn ich keine Stundennachweise mehr schreibe? In meiner Freizeit mache ich das nicht, sehe ich nicht ein. Ich sehe die Kündigung als unwirksam an und erst recht, wenn ich die Arbeitspapiere, Gehalt und Zeugnis nicht bis zum 20.8. habe.

Oder wie seht ihr das?

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