Arbeitsunfall - gBG spricht von Vorerkrankung - verweigert Leistung

Hallo Zusammen,

ich bin vor zwei Jahren bei der Arbeit beim Müll entsorgen (gehört auch zu meiner beruflichen Tätigkeit) draußen, auf Glatteis ausgerutscht.

Ich war auch im Krankenhaus und es wurde vorerst festgestellt, dass da nicht wäre. Am Ende hat sich rausgestellt, dass ein Wirbel angeknackst ist. Ich habe seit dem Unfall auch höllische Schmerzen. Von der Berufsgenossenschaft habe ich bis vor 3 Monaten Physiotherapie bezahlt bekommen.

Seit 3 Monaten aber bekomme ich keinerlei Leistungen mehr. Keine gesundheitsfördernden und Geld habe ich sowieso nie bekommen.

Der Grund ist das Ergebnis eines Gutachtens in dem steht, dass ich als Vorerkrankung Osteoporose habe (was ich bis dahin nicht wusste) und dass ich vor dem Unfall einen Bandscheibenvorfall gehabt hätte (von dem ich übrigens auch nichts mitbekommen habe).

Meine konkrete Frage ist: Ist ein Arbeitsunfall in diesem Sinne nicht gleich ein Arbeitsunfall. Also er ist während oder durch die Tätigkeit im Arbeitsplatz passiert und ich habe immer noch beschwerden.

Da könnte ich auch von irgendwo runter fallen und mir mein Arm brechen und man würde begründen, dass es an der geringeren Festigkeit meiner Knochen gegenüber dem Stein liegt, auf den ich gefallen bin, und mir deswegen nichts zahlen.

Ich hoffe das ist verständlich erklärt und, dass mir jemand einen juristischen Rat geben kann.

Mfg und Danke

Kralinho

Leistung, Arbeitsrecht, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, vorerkrankung
Arbeitsunfall anerkannt, aber Verletzungsfolgen abgelehnt

Hatte im Frühjahr 2010 einen Arbeitsunfall, habe mir beim herabsteigen von einem Absatz das Knie verdreht, dabei spürte ich, wie sich im Knie etwas "zerlegt" hat.

Ich war am gleichen Tag beim Durchgangsarzt, der eine Patellaluxuation diagnostizierte. Ich war dann eine Woche krank geschrieben. und in den folgenden 4 Wochen mehrfach beim D-Arzt in der Sprechstunde.

Beim 4. Besuch eröffnete man mir plotzlich das es kein Arbeitsunfall sei, weil ich ja nicht aufs Knie gefallen bin und ich solle entweder privat bezahlen oder mir einen anderen Arzt suchen, der mich auf Kassenkosten behandelt.

Dies habe ich dann auch getan und nach einigen Wochen einen Termin beim Orthopäden bekommen. Es folgten mehrer Untersuchungen, MRT etc. und im Juli wurde ich dann operiert und der Innenmeniskus wurde entfernt. Die Aussage des Operateurs war hinterher: er war total zerfetzt.

Ich bekam dann im August, mitten in der Gesundungsphase Post von der Berufsgenossenschaft. In diesem Bescheid wurde mein Arbeitsunfall abgelehnt und die Krankenkasse ist zahlungspflichtig.

Als dummer Normalo nimmt man so einen Bescheid hin.

Im Frühjahr 2011 legte ich dann nach vielen Internetrecherchen Widerspruch gegen diesen Beschid ein und dies wurde auch nach SGB anerkannt, von wegen unrichtiger negativer Bescheid.

Man prüfte wieder und ich bekam erneut die Aussage es liegen keine neuen Erkenntnisse vor.

Gegen diesen Bescheid legte ich erneut Widerspruch ein, u.a mit der Begründung Fehldiagnose des D-Arztes und mit der Frage, ob die D-Ärzte angewiesen sind Arbeitsunfälle abzulehnen.

Und nun: plötzlich wird der Arrbeitsunfall anerkannt! Allerdings nur die erst Woche Krankschreibung. Die Verletzung, als der kaputte Meniskus wird nicht als Unfallfolge anerkannt, weil ja dieser erst 4 Monate später bei der OP diagnostiziert wurde.

Ich bin ratlos: ein anerkannter Arbeitsunfall, aber die Verletzung wird abgelehnt.

Wie schaff ich es, das der Meniskusschaden anerkannt wird??

Welche MdE müsste hier vorliegen?

Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, Meniskus

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