MdE Nachbegutachtung

Ich hatte vor 15 Jahren einen Arbeitsunfall und habe nach dem zweiten Rentengutachten eine MdE von 20% erhalten. Diagnose lautet - Abriss Distaler Patellapol mit Sekundärarthrose Grad 1-2 im Knie und Femurschaftfraktur mit verbleibendem Callus. Beugefähigkeit Knie 110°. Da  sich seit ca. eineinhalb Jahren die Beschwerden massiv vermehrt haben und jetzt das Musekeldefizit von li. na re. ca. 10cm beträgt, die Sekundärarthrose inzwischen auf Grad 3 ist, die Beugefähigkeit noch max. 90° ist, durch Lymphschäden teilweise Druckstellen am Bein (am Bund der Socke), bei längerem gehen Beulen in der Kniekehle und Treppensteigen immer mehr Schwierigkeiten bereitet hat mir der Hausarzt geraten einen Verschlimmerungsantrag durch einen Durchgangsarzt zu beantragen. Dies habe ich auch gemacht und der Arzt sagte gleich dass dies jetzt auf jeden Fall bereits eine MdE von 30% ist.

In dem Bericht des Durchgangsarztes an die BG habe ich festgestellt, dass dort ein Punkt fehlt den ich vergessen habe zu erwähnen. Durch das massive Musekldefizit im vergleich zu rechts drückt es mir den Nerv auf den verbliebenen Callus und mir schläft nach kurzer Zeit das Bein nach unten ein und wird "kalt". Ich muss dann aufstehen und etwas gehen damit es sich wieder beruhigt. Stehe ich aber zu lange schwillt mein Knie wieder an.

Ein Bekannter Arzt meinte, dass die Einschränkung in der Summe wohl eher in Richtung 40% gehen.

Hat jemand Erfahrung mit diesem Verletzungsbild und gibt es irgendwo einen Hinweis wie solche Beschwerden mit Taubheitsgefühl bewertet werden? Ich habe schon im Internet nachgesehen und habe aber nur eine GDB-MDE Tabelle von RS Schulz / Wolter Kluwers gefunden. Dort konnte ich aber keine Einschränkung finden die zu dem Verletzungsbild passen.

Vorab bereits besten Dank für Eure Erfahrungen und Tipps.

Rente, Arbeitsunfall

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