Hallo zusammen!
Wenn jemand aufgrund einer Körperverletzung (die ein Schädiger verursachte) mehrere Jahre lang nicht mehr in der Lage ist, einer Arbeit nachzugehen und seine pflegebedürftigen Eltern zu pflegen, könnte derjenige Ersatz für den Verdienstausfall in einer bestimmten Höhe und die Kosten für den Pflegedienst verlangen?
1.Ist nicht der Verdienstausfall ein entgangener Gewinn im Sinne des § 252 BGB? Oder wäre dies doch eher eine Kapitalabfindung im Sinne von § 843 III BGB oder eine Einschränkung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten im Sinne des § 842 BGB?
2.Bei den Kosten für den Pflegedienst für die Pflege der Eltern käme doch § 845 BGB in Frage, oder? Somit müsste doch der Schädiger die Kosten für diesen Dienst normalerweise übernehmen, da der Schädiger seinen Eltern nicht mehr helfen kann.
3.Ein angemessenes Schmerzensgeld aufgrund der Beeinträchtigung des Schädigers in seinem sozialen Leben ist schon möglich, aber wo ist der passende Paragraph dazu? In welchem Umfang könnte man hier das Schmerzensgeld verlangen?
Über Eure Hilfe wäre ich sehr froh!