Abitur - Schulwechsel?

Hi,

ich habe eine wichtige Frage, finde darauf bislang aber keine klare Antwort.

Aktuell gehe ich auf ein Gymnasium und befinde mich momentan in der Qualifikationsphase 1 (elfte Klasse). Dabei stelle ich jedoch fest, dass ich dafür noch nicht wirklich bereit bin, ich gehe unter dem Druck ein. Zeitgleich komme ich - auch wenn dies natürlich nicht als Begründung zählt - nicht wirklich mit meinen Lehrern zurecht, die ständig die Anforderungen an einen erhöhen. Da ich aber ein ruhigerer Schüler bin, komme ich mit diesem Wechsel meist nicht zurecht - beziehungsweise erscheint mir die Situation zunehmend deprimierend (v. a. wenn man es stetig probiert, sich zu bessern, meist aber keine wirkliche Reaktion darauf bekommt. Erst zwei Lehrer sahen in meinen Bemühungen etwas | dies soll bitte nicht missverstanden werden, mündlich bin dennoch keiner der Besten!)

Viele meiner Freunde wechselten kürzlichst von der Realschule auf ein Berufskolleg und befinden sich aufgrund der Regeln momentan erst in der Einführungsphase (zehnte Klasse) - von ihnen höre ich nur positives über die "Schule". Nun wollte ich fragen, da man in der Qualifikationsphase einmal ein Jahr wiederholen darf, ob es theoretisch möglich wäre, auf dieses Berufskolleg zu wechseln und dort einen neuen Versuch zu starten?

Meine Noten auf dem Gymnasium sind ordentlich - mein Schnitt liegt wahrscheinlich knapp bei 2,5. Dennoch würde ich am liebsten einen Neustart anstreben - an meiner aktuellen Schule werde ich einfach nicht glücklich. Zumal ich nicht wirklich Kontakt knüpfen kann, da die meisten Mitschüler*innen einen ruhigeren Jungen ablehnen - mit mir könne man nur wenig anstellen.

Kennt sich jemand mit dem System aus und wie wäre es potenziell ausgelegt - gibt es dort eine Möglichkeit oder werde ich mich mit der Situation abfinden müssen?

Danke, Gruß.

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Wie hoch BAB?

Ich fange ab Montag eine betriebliche Ausbildung als Lagerist an und habe BAB beantragt, da vom Azubigehalt im Monat nicht viel übrig bleibt (nach Abzügen von Miete, Nebenkosten und Lebensmittel ca. 200€). Ich bin volljährig, bin ledig (kein Partner und keine Kinder), habe eine Wohnung und habe vier Monate Arbeitslosengeld I bezogen und sonst keine Leistungen vom Amt in Anspruch genommen.

Wieso kommt es trotzdem immer noch darauf an, wie viel meine Eltern verdienen? Ich bin sogar schon bald an der 30 Jahren Grenze. Meine Mutter war immer Hausfrau und mein Vater hatte einen gut bezahlten Job, ist nun Rentner.

Ich habe mit dem Amt telefoniert und bekam gesagt, dass meine Eltern auch was zugeschickt bekommen werden und es geprüft wird, ob meine Eltern mich unterstützen könnten. An sich könnten meine Eltern mich unterstützen, aber das will ich nicht. Ich will von meinen Eltern nicht abhängig sein, sondern will auf eigenen Beinen stehen mit dem Gehalt, aber eben mit etwas Zuschuss vom Amt, da mir das zusteht und ich die Voraussetzungen soweit erfülle.

Wie hoch wäre dann bei mir ungefähr der Satz bei der Berufsausbildungsbeihilfe? Weniger als die Hälfte oder sogar gar nichts?

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Darf der Verkäufer eines Hauses eine Hebebühne entfernen?

Ich habe eine Haus gekauft mit einer Werkstatt nebenan. In dieser befand sich bei der Besichtigung noch eine Hebebühne. Bei der Besichtigung wurde ich noch gefragt, ob die Hebebühne weg soll, das habe ich natürlich verneint, weil ich die unbedingt haben wollte. Als ich paar Wochen später wieder beim Haus war und praktisch der Kauf bereits in fast trockenen Tüchern war, habe ich festgestellt, dass die Hebebühne nicht mehr da war. Begründet wurde es damit, dass eine Reparatur von über 1.000€ ansteht und somit müsste ich eh eine neue kaufen, weil es sich wirtschaftlich nicht lohnen würde. Die Hebebühne wurde nun für angeblich 1.000€ weiter verkauft.

Ich habe den Verkäufer nun darauf angesprochen, jetzt sagt er, dass ich das ihm gesagt habe, dass die weg kann, davon war aber nie die Rede, ich habe lediglich in einem Gespräch früher zugestimmt, dass die vorhandene defekt ist. Die alte Hebebühne hatte folgende Bezeichnung: Nussbaum 2.30 SL.

Nun kam der Verkäufer an und wollte mir sagen, dass so eine neue Bühne ja nichts kostet und hat mir irgendwas von Kleinanzeigen gezeigt wo es eine Bühne für etwa 1400€ gab. Wenn man aber die Nussbaum Bühne kaufen würde, zahlt man über das doppelte, und die stand nunmal vorher drin.

Die Frage die ich mir stelle ist, ob ich ein Anspruch darauf hätte, dass die Bühne stehen bleiben sollte oder nicht? Ich habe etwas finden können, wo es heißt, dass alle fest mit dem Boden verbundene Teile auch zum Haus gehören, dazu gehören zum Beispiel auch Türen.

Klar kann das Argument ja stimmen, dass die Bühne wirtschaftlich nicht haltbar ist, aber immerhin hat der Verkäufer 1000€ dafür bekommen, diese 1000€ hätte ich bekommen können, wenn er die stehen lassen würde...

Ich möchte gerne mit dem Verkäufer im guten Verhältnis sein, doch das stört mich sehr und lässt mich nicht los, vor allem, weil das nicht das einzige war, über das andere sehe ich aber hinweg.

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