Wie kann ich mich frühzeitig aus dem Schuldnerverzeichnis löschen lassen?

Guten Morgen liebe Community,

Ich suche seit ca. 6 Monaten eine Wohnung und es scheitert immer wieder an meiner Schufa. Ich verdiene ca. 2200 Euro Netto im Monat und mein Job ist sicher, da ich im öffentlichen Dienst arbeite, aber werde bei Wohnungen abgelehnt, die 450 Euro kosten. Ich bin sogar nur am Wochenende zu Hause ergo wird die Wohnung kaum genutzt bei voller Miete. Ich habe keine anderen Ausgaben und werde trotzdem nicht genommen. Ich habe meine Schulden abbezahlt, was auch in der Schufa wie folgt steht: "Konto ausgeglichen Der Vertragspartner hat uns mitgeteilt, dass die Vertragsbeziehung inzwischen beendet wurde oder die Forderung inzwischen ausgeglichen wurde. Wir speichern Angaben auch über erledigte Geschäftsverbindungen, da diese Informationen für eine neue Vertragsentscheidung von Bedeutung sein können."

Ich habe im Internet gelesen, dass man eine vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis beantragen kann, wenn man einen Beweis hat, dass man die Schulden getilgt hat (Kann ich beweisen durch den Schufaeintrag der Tilgung und Kontoauszüge.) Kann ich mir das vom Amtsgericht ausstellen lassen, bis in 3 Jahren der Eintrag aus der Schufa entfernt wird? Habe ich dadurch bessere Chancen bei Vermietern? Ich kenne leider keinen, der eine Bürgschaft übernehmen könnte/würde.

Liebe Grüße

Nico :)

Wohnung, Schulden, Recht, Vermieter, Amtsgericht, Schufa, Wirtschaft und Finanzen
Was tun bei fehlerhafter "förmlicher Zustellung"?

Folgendes Problem: Mir wurde eine Verfügung zugeschickt. Ich weiß zwar nicht was das sein soll. Ich weiß nur, was eine einstweilige Verfügung ist.

Aber im Schreiben steht unter Anderem: "Sie sind aufgefordert innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung dieses Schreibens mitzuteilen, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen. Als Verteidigungsanzeige reicht es nicht aus, dass Sie bereits Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben haben. Wenn Sie sich verteidigen wollen, müssen sie außerdem innerhalb einer Frist von weiteren zwei Wochen auf die Anspruchsbegründung schriftlich erwidern."

Kann das mal jemand übersetzen?

Nun zum Hauptteil meiner Frage; denn ich bin etwas verwirrt.

Der ganze Brief im gelben Umschlag wurde mir am Freitag (!) zugestellt (er lag' im Briefkasten, den ich täglich 3 x kontrolliere), ist aber datiert auf den 15.07.

Was soll ich daraus bitte schließen? Dass der Brief mindestens 4 Tage bei der Post irgendwo rumlag?

Und nun kommt der Punkt, weshalb ich im Besonderen irritiert bin. Es fehlt der Zustellungsvermerk! Da in dem Feld, wo "Zugestell am" steht, wo ein Postbote verpflichtet ist, die Zustellung zu vermerken, wie man mir erklärte, ist gar nichts. Nur das leere Feld (!).

Was soll ich tun? Wie reagiert man darauf angemessen? Was sagen die Gesetze in so einem Falle?

Kann ich vom Amtsgericht einfordern, dass sie mir die Post nochmals zusenden und die Frist dann ab dem Tag der (dann hoffentlich korrekten) Zustellung von Neuem los geht?

Brief, Recht, Gesetz, Post, Amtsgericht, BGB, Briefzustellung, Jura, Postversand, ZPO
Inkassounternehmen nach Mietwagen?

Hallo!

Vor etwas mehr als einem halben Jahr habe ich mit einer Freundin ein Auto bei Sixt ausgeliehen für einen Tag. Als wir das Auto bekamen und auch wieder zurückbrachten, erfolgte keine Übergabe seitens Sixt. Uns wurde nur gesagt, wo das Auto steht und anschließend, wo wir das Auto geparkt hätten.

Ein paar Tage später erhielt ich eine Mail von Sixt, dass wohl ein Kratzer an der Stoßstange zu sehen sei, nachdem wir das Auto hatten. Wir sind sofort in die Filialie gefahren und haben das eigentlich soweit geklärt. Dann, etwa 3-4 Monate später, lag in meinem Briefkasten Post vom Inkassounternehmen, das von Sixt beauftragt wurde. Von ehemals 869 Euro soll ich jetzt 1126 Euro bezahlen. Aber bevor die Post vom Inkasso kam, hat Sixt nie über den Postweg gemahnt. Nicht eine einzige Mahnung lag im Briefkasten! Wir wieder hin, hat sie uns am Bildschirm die vermeintlichen Schäden „von uns“ gezeigt. Das waren riesige Kratzer über die ganze Stoßstange, was uns GARANTIERT aufgefallen wäre. Telefonisch habe ich mit dem Inkasso gesprochen und gesagt, dass wir diese Forderung nicht zahlen werden, da wir die Schäden nicht verursacht haben und das Fahrzeug ja auch nicht anständig übergeben wurde.

So, nun liegt in meinem Briefkasten Post vom Amtsgericht Coburg. Meine Frage ist jetzt, was ich tun soll? Denn erstens bin ich nun auch nicht reich und zweitens haben wir diesen Schaden ja DEFINITIV NICHT verursacht. Hat jemand irgendeine Idee?

Danke im Voraus

Recht, Anwalt, Amtsgericht, Mietwagen, SIXT, Mahnungsbrief, Auto und Motorrad

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