Hallo,
ich habe eine Frage:
Angenommen in einer großen Firma herrscht bis Dato kein generelles Alkoholverbot, sondern nur für Arbeitnehmer wo es die Arbeit nicht erlaubt. Also für Staplerfahrer, etc.
Jetzt wird in einer Abteilung ein generelles Alkoholverbot ausgesprochen, sprich während der Arbeitszeit immer 0,00 Promille. Das heißt man muss auch mit 0,00 Promille in der Arbeit erscheinen.
Jetzt kommt es aber vor, dass eine Hand voll Mitarbeiter Rufbereitschaft haben und jederzeit angerufen werden können. Das heißt ja im Endeffekt sie haben ein Alkoholverbot 24h am Tag von Montag bis Freitag.
Meine Frage ist, ob es dem überhaupt erlaubt ist, dem Mitarbeiter auch nach der Arbeit während der Rufbereitschaft ein generelles Alkoholverbot auszusprechen, sprich dem Mitarbeiter so weit in die Privatsphäre einzugreifen?
Bzw. was ändert sich mit dem generellen Alkoholverbot überhaupt? Denn ich denke der Mitarbeiter war auch vor dem Alkoholverbot für sich selbst verantwortlich und haftet für seinen Unfall wenn ihm was passiert... Bzw. was ändert es für den Vorgesetzten?
Die Rufbereitschaft wird nur mit 2,50€ pro Stunde vergütet und ist somit nicht nennenswert...