Wir haben eine Bedarfsgemeinschaft (2 Personen) und am 27.01. d.J. einen Antrag auf HartzIV gestellt. Heute (10.03.09) kam nun endlich der Bewilligungsbescheid. Demnach erhalten wir Gesamt pro Monat EUR 1201,02 (pro Person EUR 600,51). Somit müssten wir Gesamt EUR 1402,04 für die Monate Februar und März erhalten. Wir bekommen laut Bescheid aber nur EUR 1201,02 überwiesen. Ist das Richtig?
Werden die ALG II Leistungen nicht im Voraus sondern im Nachhinein sprich Monatsende gezahlt?
Falls ja, wie soll das denn mit der Miete funktionieren? Diese muss am 1. Eines Monats im Voraus gezahlt werden und der Vermieter hat die Monate Feb. Und März bereist angemahnt. Nach neuem Mietrecht hat er somit die Möglichkeit uns fristlos zu kündigen. Wenn wir nun aber die von den EUR 1201,02 die Mietrückstände in Höhe von EUR 1178,04 zahlen bleiben uns noch 22,98 EUR zum Leben bis Ende März!? Das kann doch nicht Richtig sein - oder ??
Benötigen dringend, kurzfristig eine Rechtsichere Auskunft! DANKE!!