Keine Carport Genehmigung in HH

Mein zuständiges Berizksamt (Fachamt Bauprüfung), hat mir keine Genehmigung für das Errichten eines ein PKW Carports erteilt. Daraufhin habe ich bereits Widerspruch eingelegt und nun eine erneute Antwort (in diesem Fall vom Rechtsamt) erhalten. Leider wird meinen Ausführungen nicht gefolgt und verschiedenen Begründungen für die Entscheidung angeführt.

Das Amt nimmt Bezug auf §9 HBauO; (1) Versiegelung des Bodens, (2) Gärtnerische Gestaltung des Vorgartens, (3) Schaffung eines Präzedenzfalls.

(1) Das Carport wird gebaut über dem genehmigten Pkw Stellplatz, natürlich mit leichten Überhängen (genehmigter Stellplatz 2,30 x 5 m; tatsächliche Stellplatz 3,60 x 5 m; Carportplan 4 x 6,10m) (2) Es befinden sich zwei massive alte Eichen zwischen der Straße und dem Vorgarten (städtischer Grund), die neben Ästen, Eicheln auch massiv Klebesubstanzen absondern, das Carport soll also als Schutz dienen. Da der Vorgarten sehr klein ist, gibt es keine Alternativen zur Aufstellung und Verlegung des Parkplatzes. (3) Es ist richtig das in der näheren Umgebung kein Carport aufgestellt ist, allerdings interessiert mich das recht wenig für mein Vorgehen und meine spezielle Situation.

Ich möchte weiterhin versuchen eine Carport-Aufstellung genehmigt zu bekommen, weiß aber nicht mehr weiter. Auch das Carport Anbieter ist mit seinem Latein am Ende. Gibt es jemand der einen ähnlichen Fall kennt, oder andere Ideen parat hat?

Hamburg, Hausbau, Amt, Baugenehmigung, Carport
Was ist innerorts für Baugenehmigung?

Hallo, bei uns hat sich gerade ein Problem ergeben mit einer neuen Bugenehmigung. Wir haben vor ein paar Jahren das Nachbargrundstück gekauft. Damals war da eine Baugenehmigung drauf vorhanden. Kurz nach dem Kauf wurde auch der Wasseranschluss für den ganzen Ort neu gemacht und wir mussten viel Geld für Erschließung bezahlen. Sowohl für unser altes Grundstück mit Haus als natürlich auch für das neue. Das neue Grundstück wurde von der Gemeinde auch voll als Baugrundstück abgerechnet. Das hat natürlich eine Stange Geld gekostet.

Nun hatte meine Mann eine Frage und der Mann vom Landratsamt meinte, dass das sowieso hinfällig wäre, weil wir sowieso keine Baugenehmigung für unser Vorhaben bekommen weil wir außerorts sind!

Jetzt frage ich mich, was ist eigentlich die Definition für innerorts? Unser Dorf hat mehrere Häuser, eine Kirche, zwei Hotels... In der Ortseinfahrt steht ein gelbes Ortsschild und in der Ortsausfahrt ein gelbes Ortsschild, dass das ende der Ortschaft markiert. Unser Grundstück liegt mitten im Ort. Es hieß vom Landratsamt, dass der gesamte Ort als außerorts zählt. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass das kein Ort ist. Übrigens hat so gut wie jedes Haus hier somit illegale Bauten. Innerorts darf man nämlich bis 75m³ bei uns Genehmigungsfrei bauen. Jeder hat hier Gartenhäuser und Garagen ohne Genehmigung. Jeder dachte, das ist in Ordnung so, weil wir ja innerorts sind.

Wir waren wegen einem kleinen Anbau auch damals bei der Gemeinde. Die haben uns gesagt, wir brauch keine Genehmigung weil es kleiner als 75³ wäre. Wir haben auch als Dorfgemeinschaft einen Funkmasten für Internet selbst errichtet, weil uns kein Unternehmen anschließen wollte. Da hat uns die Gemeinde / der Bürgermeister auch unterstützt. Den hätten wir ja so dann auch nicht bauen dürfen, wenn es außerorts ist. Wir haben uns aber eigentlich über alles informiert. Wir haben überall nachgefragt ob wir das so dürfen.

Wenn das jetzt wirklich alles ausserorts ist, müssten wir um unseren Internetanschluss fürchten und jeder müsste hier teils nagelneue Bauten abreißen, weil illegal gebaut.

Gibt es irgendwo eine Definition, was innerorts ist? Weil unsere Gemeinde hat alle Anfragen immer so behandelt als wäre es innerorts. Das Landratsamt sagt aber es ist außerorts.

Baugenehmigung, Baurecht
Mobilheim auf eigenem Grundstück bewohnen?

Hallo ihr Lieben :)

ich habe nach längerer Internetrecherche immer noch keine Antworten auf meine Fragen gefunden, deswegen versuche ich es mal hier, vielleicht könnt ihr mir ja mit Erfahrungen oder ein paar Tips weiterhelfen :)

Ich stehe vor der Entscheidung, das Mobilheim meiner Eltern zu übernehmen, da diese es verkaufen möchten (der Wochenendplatz ist bei den Benzinpreisen einfach viel zu weit entfernt) und ich es schade finden würde, es unter Wert verkaufen zu müssen. Nun möchte ich aber, bevor ich mich unüberlegt in die Planerei stürze, erst einmal klären, ob es mit meinen Zukunftsplänen verbunden werden kann. Ich hatte nämlich ursprünglich vor, nach meinem Studium irgendwann einen kleinen alten Hof mit viel Grundstück zu kaufen und dort nach und nach alles für die Selbstversorgung aufzubauen. Jetzt frage ich mich, ob es möglich ist, (vorzugsweise in Niedersachsen, da noch relativ preiswert und das MH dort in der Nähe steht) ein Grundstück zu kaufen und darauf das Mobilheim als Haus zu nutzen, da es wirklich ein super 'Teil' ist (gute Isolation, Heizung, Fenster, Badezimmer, alle nötigen Anschlüsse usw). Mir ist klar, dass es wahrscheinlich in jeder Stadt oder Gemeine andere Regelungen gibt und ich, wenn es denn soweit wäre, bei den einzelnen Behörden nachfragen müsste. Aber kennt Ihr jemanden, der schon etwas ähnliches umgesetzt hat? Jemanden, der außerhalb eines Campingplatzes, ein Mobilheim auf seinem eigenen Grundstück auf dem Land bewohnt?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar :)!!!

Liebe Grüße und noch ein frohes Osterfest

Jojo

Leben, wohnen, Camping, Baugenehmigung, Grundstück, mobilheim
Darf Nachbar Whirlpool ohne Genehmigung direkt an Grundstücksgrenze bauen (in Bayern)?

Hallo,

wir eben in einem freistehenden Einfamilienhaus, das von drei Grundstücken umgeben ist, die jeweils mit den Gärten aneinandergrenzen.

Einer unserer Nachbarn hat vor 4 Tagen für uns völlig überraschend und unabgesprochen einen Trupp Bauarbeiter in seinem Garten gehabt, die wirklich direkt an der Grundstücksgrenze zu unserem Garten (max. 10cm entfernt!) ein grosses Fundament (ca. 4m*3m) ausgehoben und bereits mit Beton vollgegossen haben. Da wir die betreffenden Nachbarn noch nicht antreffen konnten, haben wir eine andere Nachbarin Frau X gefragt die uns sagte, dass der Nachbar sich einen Whirlpool in den Garten bauen lässt, damit er besser entspannen kann.

Ich gönne meinem Nachbarn natürlich seine Entspannung und bin wirklich kein kleinlicher Mensch. Aber so ein grosses Teil wirklich direkt neben unserem Garten (es sind lediglich kleine Büsche und ein Maschendrahtzaun dazwischen) finde ich schon einen gewaltigen Eingriff. Auch gehe ich davon aus, dass so ein Blubberbecken nicht wenig Geräusche produziert. Ich kann es garnicht fassen, dass der Nachbar vorher nicht einmal gekommen ist, um sein Vorhaben zu besprechen. So wie ich ihn enschätze, ist das ganz gewiss keine Boshaftigkeit. Nur: was sollen/ können wir nun tun? Frau X meinte auch, dass der Nachbar noch eine Überdachung drüber bauen möchte.

Da die Arbeiten nun schon begonnen haben, möchte ich schnell handeln und muss wissen, ob soetwas grundsätzlch genehmigungspflichtig ist. Falls nein, würde ich den Nachbarn ansprechen und um Erläuterung bitten und evtl. kann man sich dann noch auf die Errichtung einer Sicht/Geräuschtrennwand aus Holz einigen.

Falls aber eine solche Genehmigung notwendig ist, dann würde ich ihn gerne zeitnah darauf ansprechen. Soll der gute Mann den Pool doch ein paar Meter entfernt aufbauen - gross genug wäre der Garten ja.

Bitte dringend um Euren Rat!

Pool, Whirlpool, Baugenehmigung, Nachbarn, schwimmbecken
Vermieter will vor meinem Schlafzimmerfenster eine Garage bauen!?

Ich wohne zur Miete und habe eine Wohnung mit einem Stellplatz (Vermieter sagte damals, der Stellplatz gehöre zur Whg, insbesondere, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster ist!). Der Stellplatz ist also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster. Ich bezahle für den Platz nichts, habe aber einen Schlüssel bekommen, um ihn mit einem entspr. "Pfosten" notfalls für Fremde zu blockieren (wenn ich nicht selbst dort parke gerade), was aber nie nötig war. Bei Einzug sagte der Vermieter zu mir, dass zu jeder Whg ein eigener Stellplatz gehöre und zu meiner dieser, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster sei. Außerdem habe ich das Angebot bekommen, einen Garage anzumieten, was ich auch gerne angenommen habe. Nun habe ich zufällig erfahren (nicht durch den Vermieter), dass der Vermieter einen Bauantrag stellen möchte und auf meinen bisherigen Stellplatz (also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster) eine Garage bauen möchte. Welche Bedingungen muss er erfüllen, um einen Bauantrag zu erhalten? Für mich bedeutet dies, dass mir erstens die Sicht genommen würde und zweitens würde mein Stellplatz wegfallen und drittens könnte ich das Schlafzimmerfenster schlecht auflassen wg. der Lautstärke und Abgase. Evtl. würde ich früh morgens oder spät abends gestört durch ein einfahrendes/ausfahrendes Auto. Bisher hat micht mein Vermieter merkwürdigerweise nicht angesprochen - ich weiss offiziell von gar nichts - habe es nur zufällig mitbekommen, was er vorhat. Da der Stellplatz auch an meine Terrasse grenzt (durch eine Hecke begrenzt), wird wohl ein Teil der Hecke weichen müssen. Ob die Terrasse dadurch auch verändert werden soll, weiss ich nicht. Auf jeden Fall bedeutet dies für mich eine große Einschränkung. Die Garage wäre unmittelbar vor meinem Schlafzimmerfenster (und desweiteren auch vor dem danebenliegenden Badezimmerfenster). Darf mein Vermieter das einfach so machen? Wieviel Abstand muss er zu meinem Fenster lassen? Hat er Chancen auf eine Baugenehmigung? Hat dies Auswirkungen auf meinen Mietvertrag? Ich habe gesehen, dass nur die Garage im Mietvertrag angegeben ist (die ist ja auch kostenpflichtig). Ich wohne nun schon 7 Jahre dort und bin sehr traurig über das Vorhaben meines Vermieters. Muss ich das nun einfach so hinnehmen (zum gleichen Mietpreis)? Kennt sich jemand aus, welche Dinge er einhalten muss bzw. ob er mir einfach eine Garage vor´s Fenster setzen kann? Danke für hilfreiche Antworten!

Fenster, Mietwohnung, Vermieter, Garage, Bauantrag, Baugenehmigung, Stellplatz
Sächs. Baurecht: Darf ich einen Hühnerstall im Außenbereich errichten?

Ich möchte ein kleines Gartenhaus in meinem Gemüsegarten errichten, indem ein Hühnerstall und ein Geräteschuppen Platz finden soll. Der Garten befindet sich direkt am Haus, der Schuppen soll etwa in 30m Entfernung errichtet werden. Das Grundstück befindet sich in Sachsen im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet. Es gibt keine direkten Nachbarn, nur landwirtschaftliche Fläche und angrenzenden Wald. Der Hof hatte früher immer schon etwas Landwirtschaft: eine Kuh, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Hund, Katzen...

Meine Fragen:

**1. Darf ich nach Sächsischem Baurecht ein kleines Gartenhaus errichten?

  1. Auf was muss ggf. geachtet werden, dass das Gartenhaus genehmigungsfrei bleibt? Muss es ggf. "mobil" und umsetzbar gebaut sein? Oder bestimmte Grundflächen, Rauminhalte oder Bauhöhen nicht überschreiten?

  2. Gibt es ggf. eine Genehmigung als Nebenerwerbslandwirt oder wenn das Federvieh eine bedrohte Rasse ist...?**

Das Gartenhaus soll landschaftstypisch mit natürlichen Baumaterialien errichtet werden. Ich dachte an einen kleinen Sandsteinsockel und darauf Fachwerk mit Lehmgefach. Nicht riesig groß, aber so, dass 7-8 Hühner artgerecht gehalten werden können und dass Gartengeräte und Futter hieneinpasst. Das ganze mit Kletterpflanzen überrankelt und mit einem Draht- oder Stakketenzaun umzäunt.

Ich hoffe es ist alles ganz einfach. Es wäre doch lächerlich, wenn man auf dem Land lebt und keine Hühner halten darf. Im Innenbereich wäre das dann leichter - etwas absurd.

Ich freue mich über fachlich fundierte Ratschläge oder aber auch erfahrungsgetränkte Tipps!

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bauen, Recht, Tierhaltung, Aussenbereich, Baugenehmigung, bauordnung, Baurecht, Gartenhaus, Holzhaus, Huhn, Hühnerstall, Jura, Rechtsberatung, Schuppen, Stall
Wieviel Dachfläche ist erlaubt?

Hallo zusammen

Wir haben rumänische Nachbarn mit Hobbyschafzucht, die einfach nicht aufhören irgendwelche Sachen zu bauen. Hier ein Anbau dort ein Schupfen, da ein Dach. Sie sammeln immer irgendwas im Sperrmüll und bauen damit Überdachungen. Da verstauen sie fast wie Messies alles mögliche Zeug. Mittlerweile haben die schon 80% ihres 700m² Grunds mit Brettern und Dachpappe abgedeckt. Sie rücken immer näher an unsere Grenze, sind aber noch 3 m entfernt davon…. Neulich dachte ich, jetzt haben sie alles mal fertig, nö…. Sie haben ein altes Schrebergartenhaus gefunden und dies prompt auch noch in ihren Garten gebaut. Die Oma soll dort einziehen…. Haha, kein Witz! Andere Nachbarn haben sich schon vergeblich bei unserem Dorfmeister beschwert. Der war dort und sagte nur: Schön ist es nicht aber auch nicht genehmigungspflichtig, da vorwiegend Dachpappe und Holz verwendet werden. Schön das das so ist, denn jeden Winter kracht so ein Kunstwerk zusammen oder bei Sturm und Regen fliegt schon mal ein Teil zu uns rüber. Es ist extrem Stümperhaft gemacht und es hört nie auf mehr zu werden. Sein Haus verkommt und schimmelt an allen Ecken…. Er hat mittlerweile vier Schornsteine an seinen Räumlichkeiten die uns sporadisch die Luft verpestet. Er heizt nur mit Holz….

Gibt es denn niemanden der ihm sagen kann: Halt, so nicht? Ist es wirklich so, dass man einfach alles ab 3m Grenze abdecken kann ohne gegen eine Bauvorschrift zu verstoßen?

Besten Dank Simon

Baugenehmigung
Nachbar baut höher als Bebauungsplan zuläßt

Bundesland: Baden-Württemberg Die Baulücke neben uns wird vermutlich bebaut. Wir bekamen einen Brief von unserer Stadt "Prüfung der Befreibarkeit Pultdach statt Satteldach". Jetzt haben wir 4 Wochen Zeit evtl. Einwände zu erheben. Wir haben die Baupläne auf der Stadt eingesehen und stellten dabei zwei Dinge fest: a) Das geplante Haus hat 2 Vollgeschosse obwohl im Bebauungsplan nur 1 Vollgeschoss und 1 Dachgeschoss erlaubt sind. b) Der Antrag lautet auf ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung. De facto aber ist es ein Doppelhaus (150 qm + 100 qm). Uns wäre ein Nachbarhaus mit Pultdach grundsätzlich egal. Aber die reine Größe des Doppelhauses/Haus mit Einliegerwohnung gefällt uns nicht. Hier meine Fragen: 1. Falls wir dem Pultdach zustimmen, stimmen wir dann auch automatisch dem ganzen Bauplan zu (inklusive zu großes Dachgeschoss)? 2. Gibt es baurechtlich oder steuerrechtlich einen Unterschied zwischen Doppelhaus bzw. Wohnhaus mit Einliegerwohnung? D.h. was spricht für ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung? 3. Kann der Bauherr zwei Vollgeschosse bauen, obwohl es gegen den Bebauungsplan verstößt? Bedarf es da eines besonderen Genehmigungsverfahrens indem die Nachbarn einbezogen sind? Oder reicht es aus, wenn der Bauherr eine Art Gebühr zahlt, weil man gegen die Bauvorschriften handelt? Über kompetente Antworten auf unsere Fragen würden wir uns sehr freuen. Vielen Dank.

Baugenehmigung, Baurecht, Doppelhaus

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