Hallo, die Batterie eines Gebrauchtwagens, der vor 3 Tagen gekauft wurde ist bereits leer, obwohl er gerade erst den TÜV bekommen hat. D.H. Der Motor springt nicht an, die Zentralverriegelung funktioniert nicht richtig (beide Türen schließen erst nach ung. 10 Versuchen) und das Radio spinnt (springt an obwohl kein Schlüssel steckt). Liegt das Problem wirklich an der Batterie und wenn ja, muss der Gebrauchtwagenverkäufer sich als Teil der gesetzl. Gewährleistung darum kümmern? Danke
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