Selbständig mit Foodruck als Nicht-Konditor?

Hallo,

meine Frau backt leidenschaftlich gerne. Sie möchte nun mit einem Food Anhänger für das Auto 3-4 mal im Monat (als Kleinunternehmer) Ihre Backwaren auf Veranstaltungen verkaufen. Der Food Anhänger ist so ausgerüstet, dass sämtliche Arbeiten komplett im Hänger erledigt werden. Sie nutzt keine lokale Backstube. Nun ist es so, dass Sie keine gelernte Konditorin ist. Ich habe nun herausgefunden, dass das Konditoren Handwerk geschützt ist. Das heißt dann wohl, dass man, wenn man kein Konditor ist, nicht die Befugnis hat Backwaren zu backen und zu verkaufen.

Zu diesem Sachverhalt hätte ich einige Fragen:

1. Ist es korrekt, dass man nur dann Backwaren backen und verkaufen darf, wenn man gelernter Konditor ist?

2. Ist eigentlich nur das Konditor Handwerk geschützt oder gilt das auch für andere Bereiche? Nehmen wir an man ist kein Koch und möchte Mahlzeiten kochen und verkaufen. Wäre das verboten oder erlaubt?

3. Gibt es als Nicht-Konditor die Möglichkeit trotzdem backen und verkaufen zu dürfen? Wenn ja, welche?

4. Ich habe gehört eine Möglichkeit besteht darin ein Reisegewerbe im Ausland anzumelden, die Backwaren dann aber in Deutschland zu verkaufen. Stimmt das?

5. Ich habe gehört man kann sich als Nicht-Konditor prüfen lassen um dann ausgewählte Backwaren zu backen und zu verkaufen. Stimmt das?

6. Ich habe gehört man kann einen Konditor einstellen. Sobald man einen Konditor eingestellt hat kann man auch als Nicht-Konditor Backwaren backen und verkaufen. Stimmt das?

Ich freue mich auf Eure Rückmeldung.

Viele Grüße

Existenzgründung, backen, Gastronomie, Ausbildung und Studium, Foodtruck

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