Parkplatz mit Höchstparkdauer. Nach Ablauf umparken erlaubt?

Hallo liebe Community,

Ich habe mal eine Frage, ich weiß noch das ich in der Fahrschule lernt habe das wenn ich auf einem Parkplatz mit Höchstparkdauer stehe das ich den Platz nach der Zeit verlassen muss. Bzw. ich die Parkscheibe nicht einfach vorstellen darf und das das einfache zurücksetzten und wieder rein fahren nicht rausreicht um die Parkscheibe neu zu stellen.

Nun ist es so das ich alle 2 Wochen einmal in eine Großstadt muss zur Berufsschule, leider habe ich an diesem Tag erst zur dritten Stunde Unterricht(9:35). Wenn ich dort um 9 Uhr ankomme ist natürlich alles schon voll. Sowie an der Schule als auch ein Öffentlicher Parkplatz so gut wie immer.

Nur die Parkplätze die ca. 100m weiter weg vom öffentlichen Parkplatz sind meist noch frei weil man dort max. 2 Stunden parken darf. Mir bleibt dann ja leider nichts anderes übrig als dort zu Parken und eine Parkscheibe auszulegen. Ich weiß aber auch das dieser Parkplatz gerne kontrolliert wird von der Stadt da viele dort gerne drauf ausweichen ohne Parkscheibe.

Nach 2x 45 Minuten Unterricht hätte ich dann Pause und müsste mein Auto darunter holen da ich sonst die Höchstparkdauer überschreite.

Wäre es erlaubt wenn ich dann dort runter fahre einmal auf den großen Öffentlichen Parkplatz fahre in der Hoffnung dort ein freien Parkplatz zu finden. 

Und wenn ich kein freien Parkplatz finde wieder zurückfahre zu dem Parkplatz mit Beschränkter Parkdauer und die Parkscheibe neustelle?

Ist das erlaubt? Oder kann ich dafür auch ein Strafzettel bekommen?

Lg

Auto, Recht, Parkplatz, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad
Wann Steinschlag melden von Haftpflicht > Teilkasko?

Letzte Woche Montag ist es nach 5 Jahren das 1. mal passiert.
KNALL .... Da war er... der 1. Steinschlag in der Windschutzscheibe. Ausgelöst durch einen Poln... Transporter. Also was mache ich, ich gehe zur Carglass und lasse mich beraten. 120 € wollen sie gerne dafür haben WEIL... ich nur Haftpflicht versichert war.
Wäre ich Teilkasko versichert, dann hätte die DEVK das übernommen.

So nebenbei: Carglass & die DEVK sind Partner - für die die es noch nicht wussten.

Am selben Tag habe ich dann bei meiner Versicherung angerufen um zu erfragen was mich den Teilkasko kosten würde. Aktuell zahlte ich 42 €, Teilkasko würde mich knapp 5 € mehr kosten. WOW dachte ich mir nur, habe jedenfalls auf Teilkasko umstellen lassen & die nette Dame meinte ab morgen wäre sie dann gültig. Also letzte Woche Freitag & die neuen Unterlagen kommen dann per Post.

Ab wann sollte man den Schaden aber nun melden?
Mein Stiefvater meinte es sollte schon einige Zeit vergehen ehe man dies der Versicherung meldet, vor allem nach so kurzer Umstellung des Schutzes.
Er rät mir bis November zu warten, FRÜHSTENS ende Oktober.

Wenn die Scheibe aber reißt, dann würde mich der Spaß keine 0 € mehr kosten sondern 150 € SB. Die Scheibe kostet ca. 6 bis 700 €.

Auf die Frage warum ich von Anfang an keine Teilkasko hatte... naja weil man mir damals sagte es würde ca. 10 € mehr kosten aber sich bei so einem alten Auto (BJ 2001) kaum lohnt. Man sieht es ja jetzt.

Auto, Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, steinschlag, DEVK, Auto und Motorrad

Meistgelesene Beiträge zum Thema Auto