Rechtsfahrgebot, lohnt sich ein Wiederspruch?

Grüße 🖖

Wurde vorhin von der Polizei angehalten. Ich soll gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen haben, mit Gefährdung. Iwi kann ich das nicht glauben, bin ziemlich überrascht. Zur Situation:

2 Spurige Autobahn, 120 sind erlaubt. An einer Autobahnauffahrt habe ich ein Lkw gesehen. Wegen der langen Kurve der Autobahnauffahrt, kann man das gut von weiten sehen. Hinter mir war ein ganzes Stück kein Fahrzeug. Also bin ich mit keine 130 auf die Linke Spur gefahren, um ihm die Auffahrt zu ermöglichen. Er hätte sonst am Ende der Auffahrt bremsen müssen, weil es dort aktuell kein Standstreifen gibt. Bevor er Bremsen muß und die Auffahrt blockiert (ihr wisst wie langsam die anfahren können), oder einfach nach Links zieht und mich weg drängelt, habe ich Platz gemacht.

Als ich die Stelle passierte und genug Abstand zum Lkw hatte, bin ich nach Links gezogen. Der Vorgang dauerte nur einige Sekunden, ihr kennt das ja.

In der Zwischenzeit ist ein Polizeiauto von hinten angekommen. Der muß mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sein, da er sich näherte. Der setzte sich vor mir und zog mich raus. Habe ihm erklärt warum ich das gemacht habe und das hinter mir alles frei war. Ich bin mit 120 gefahren und habe mich ans Limit gehalten. Ja die hätten wegen mir bremsen müssen, das wäre sogar mit Gefährdung.

Jetzt frage ich mich, ob das wirklich so ist. Ich bin so schnell gefahren wie man durfte. Die sind zu schnell gefahren. Ich habe dem Lkw nur die Auffahrt ermöglichen wollen. Verstoß gegen das rechtsfahrgebot, Okay. Aber mit Gefährdung?

Lohnt sich ein Wiederspruch? Fühle mich iwi unfair behandelt. Will das ungerne so hinnehmen. Das wäre mein erster Punkt.

Auto, Polizei, Recht, Rechtsfahrgebot, Straßenverkehrsordnung, Widerspruch, Auto und Motorrad

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