Moped Hänger Eigenbau zulässig?

Hallo. In der Scheune meines Opas lag ein altes DDR-Eigenbau Stahlgestell für einen Simson Hänger.

Auf dem Bild seht ihr, dass ich den Kasten aus alten Paletten gebaut und mit dem Rahmen verschraubt habe, das hält auch auf unebenen Geländewegen, wie das Bild mit meiner Simme zeigt.

Noch ist kein Rücklicht oder Reflektor dran, soll aber noch, das wird sowieso nur mein Wald-und-Wiesenhänger. Und ich möchte eine Baumscheibe so bemahlen wie ein 40kmh Schild von mir aus auch 30 oder 20 da möchte ich gucken, wie gut das Bremsverhalten vom Moped mit leeren und beladenen Hänger bei verschiedenen Geschwindigkeiten ist.

Wäre so ein selbstgebautes Schild in der Größe wie ein gekauftes zulässig, oder wollen die wieder extra Kohle eintreiben?

Ein Typenschild möchte ich selber stanzen aus einem Stück verzinktem Stahl mit der Aufschrift "Hänger Marke Eigenbau" und Daten wie Leergewicht (etwa 30kg), max. Beladung und Höchstgeschwindigkeit sowie Baujahr. Ich möchte meiner Kreativität freien Lauf lassen und alles selbst bauen. Die Räder sind von der Simson mit 16 Zoll und passen auch gut rein.

In wieweit wäre mein Vorhaben legal bzw. würde mich die Polizei deshalb bestrafen, wenn ich diesen Hänger am Fahrzeug ziehe?

Der Hänger ist mit 100x60x40cm (Maße des Kastens ohne Gestänge und Räder) etwas größer als ein normaler Hänger von Heldrungen aus Blech und wesentlich schwerer.

Ich würde mich über Rückmeldungen freuen und wünsche allen einen schönen Vatertag.

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Verkehrsrecht, Eigenbau, hänger, Moped, Simson, Betriebserlaubnis, Auto und Motorrad
Schweizer Recht: Parkplatz fristlos kündigen?

Guten Tsg

Ich bin Stockwerkeigentümer und vermiete einen meiner beiden Parkplätze in der Tiefgarage seit August 2021 an eine aussenstehende Person (weder Miteigentümer der Liegenschaft noch Mieter).

Der Mieter hat auf dem Parkplatz Motorräder angestellt und vor einiger Zeit hat sich der Verdacht erhärtet, dass er mit diesen auf den Areal der Liegenschaft Geschäfte (scheinbar Handel) betreibt. Zum einen stehen auf dem gemieteten Parkplatz immer wieder andere Fahrzeuge und zum andrren wurden schon mehrfach Machenschaften mit mehreren Fahrzeugen und Personen auf dem Aussenparkplatz der Liegenschaft beobachtet.

Ich habe den Mieter per Email mit diesem Verdacht konfroniert und aufgrund einer Nachfrage weiss ich, dass er diese auch erhalten hat. Er ist mir aber bis heute eine Antwort schuldig und es werden auch weiterhin Geschäfte auf dem Grundstück der Liegenschaft abgewickelt.

Nun zu meiner Frage: Kann ich ihm den Parkplatz fristlos kündigen? Eine Verletzung der Rücksichtnahmepflicht gemäss https://www.mietrecht.ch/db/gesetze_show.php?ArtNr=257f liegt hier ja nicht vor, oder?

Speziell ist ja auch, dass der Missbrauch der Liegenschaft nur indirekt mit der Vermietung des Parkplatzes verknüpft ist. Schliesslich könbte er den Aussenparkplatz js auch für die Geschäfte misdbrauchen, wenn ich ihm den Parkplatz in der Tiefgarage nicht vermieten würde.

Freundliche Grüsse

Raffael

Recht, Mietrecht, Parkplatzmiete, Auto und Motorrad

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