Strafbefehl wegen Missverständnis, was tun?

Hallo,

ich habe nach einer (allgemeinen) Verkehrskontrolle plötzlich und wie aus heiterem Himmel einen Strafbefehl über 50x20,-€ erhalten, Grund : ich soll den Beamten (zusätzlich war noch eine Beamtin dabei) gedroht haben, im Strafbefehl steht ich hätte gesagt, daß ich ihm gedroht hätte "ihm auf´s Maul zu hauen". Dies wird als Widerstand gegen Polizeibeamte ausgelegt. Ich bin mir aber keiner Schuld bewußt : Bei der Maßnahme wurden meine Papiere kontrolliert und es wurde (von außen bei aufgehaltener Beifahrertür) das Handschuhfach geöffnet. Ich hatte lediglich wegen der viel befahrenen Straße gesagt : "passen´s auf, sonst fährt noch einer drauf"; Grund war die Beifahrertür, die wie gesagt weit geöffnet war für den Beamten. Die Maßnahme fand direkt hinter einer Kurve statt und es wäre tatsächlich beinahe jemand gegen die (aufgehaltene) Tür gefahren. Die Maßnahme war nach rund 10 min wieder vorbei. Für mich war die Sache eigentlich erledigt. Nun stehen aber beide Beamte : der Beamte, den ich angeblich "auf´s Maul hauen" wollte, als auch seine Kollegin als Zeugen in dem Strafbefehl. Die kann aber die Sache mit der Tür gar nicht mit bekommen haben, da sie auf meiner Seite hinten stand, also die Beifahrertür gar nicht im Blick hatte. Einspruch will ich hiergegen auf jedenfall einlegen. Aber dann muss ich wieder einen RA beauftragen und hab wieder privat so viel Zeitaufwand in dieser Sache. Ich würde hier gerne einen (unabhängigen) Adressaten schreiben, um meinem Unmut Luft zu machen. Was meint ihr?

Recht, Beamte, Strafbefehl, Auto und Motorrad
Theoretische Prüfung Führerschein: Gibt es Probleme, weil diese Unterlagen fehlen?

Hallo,

ich habe mich vor kurzem von meiner Fahrschule zur theoretischen Prüfung beim TÜV anmelden lassen. Danach sollte ich einen sogenannten Gutschein abholen, der die Zahlung der Prüfungsgebühren beim TÜV regeln soll. Allerdings sagte man mir beim Besuch der Fahrschule, dass die Gutscheine nur noch bei der anderen Stelle der Fahrschule vorrätig wären, obwohl man mir anfangs zusicherte, dass ich sie überall abholen könne. Zwei Tage später versuchte ich es bei der besagten anderen Stelle, fand aber trotz angegener Öffnungszeit niemanden vor. Auf Anrufe reagierte bisher niemand.

Nun ist es so, dass die Prüfung bereits morgen ist. Den besagten Gutschein habe ich nicht. Ist es auch möglich die Zahlung vor Ort oder online abzuwickeln?

Ausßerdem laß ich von einer Ausbildungsbescheinigung über die absolvierten Unterrichtsstunden. Diese habe ich entsprechenderweise auch nicht. Ist diese (Ausbildungsbescheinigung) vor Ort dringend notwendig?

Ich könnte versuchen morgen, wenn es mir zeitlich gelingt, die Fahrschule aufzusuchen und diese Papiere einzufordern. Das könnte allerdings schwierig werden, da das Zeitfenster vor der Prüfung, wo die entsprechende Kraft, welche in der Fahrschule dafür zuständig ist, anwesend ist sehr eng ist. Hinzu kommt meine Arbeit.

Wozu ratet Ihr mir jetzt? Was sollte ich tun, wenn es vor Ort Probleme gibt?

Danke für alle Antworten!

Prüfung, Führerschein, Fahrschule, TÜV, theoretische Prüfung, Auto und Motorrad

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