Warum sind für Selbstständige und Freiberufler Wochenend- und Nachzuschläge nicht auch steuerfrei und warum gilt für Selbstständige kein Arbeitsschutzgesetz?

Guten Tag!

Die o.g. Zuschläge sind für Lohn erhaltende Arbeitnehmer steuerfrei. Ich frage mich, warum das für Selbstständige nicht gilt? Ist das nicht gegen jeden Gleichheitsgrundsatz?

Ich verstehe ja wohl, dass man sagen könnte: "Als Selbstständiger musst Du ja ncht zu diesen Zeiten arbeiten- und wenn Du das freiwillig so willst, kannst Du es nicht absetzen". Dadaurch, dass auf dem Lande immer mehr Hausarztpraxen ohne Nachfolger aufgegeben, steigt stetig die Arbeitsbelastung für uns verbleibende freiberufliche Hausärzte.

Nach 14 Stunden Praxistätigkeit mit enormer Arbeitsdichte und Zeitdruck, kann ich manchmal abends und am Wochenende einfach nicht mehr! Das interessiert aber Niemanden: Wir werden von der kassenärztlichen Vereinigung gezwungen, trotzdem weiterzuarbeiten und uns am Notdienst zu beteiligen.

Formal kann man die Notdienste wohl abtreten- aber nur wenn man selber einen Vertreter findet: Und Vertreter findet man eben bei sinkender Arztdichte und steigender Überforderung der Praxen nicht mehr. Die Dienste sind also alles Andere als freiwillig zu diesen Unzeiten!

Ich frage mich, warum ich die Wochenend- und Nachzuschläge, die unsere EBM-Abrechnungsziffern vorsehen, auch noch versteuern muss? Könnte man nicht argumentieren: Der Zwangsnotdienst hat mit selbstständigen Entscheidungen nichts zu tun und deshalb müssten doch für Ärzte zumindest diese Zuschläge (nicht der gesamte Umsatz im Notdienst, nur die Wochenend und Nachtzuschläge) doch im Prinzip auch steuerfrei sein, wie bei Arbeitnehmern mit Lohn?

Ähnlich ungerecht empfimde ich das mit den Arbeitsschutzgesetzen: Ein normaler Arbeitnehmer kann nicht gezwungen werden, mehr als 12 Stunden am Stück zu arbeiten. Doch wir freiberuflichen Praxisärzte werden dazu gezwungen. Wir müssen Vertreter benennen, sonst dürfen wir weder am Folgetag die Praxis schließen, noch vom Notdienst fernbleiben.

Dass man bei sinkender Arztdichte (in manchen Landkreisen dramatisch!) gar keine Vertreter mehr finden kann, interessiert schlichtweg nicht. Nach 25 Stunden Dauerstress-Arbeit handelt man (haben Studien bewiesen!), wie mit über 1 o/oo Alkohol im Blut! Es ist doch kaum verantwortbar, solche Ärzte dann regelmäßig auf die Menschen loszulassen! Und dazu kommt noch: Selbst wenn die Ärzte sagen, "ich traue mir das nicht zu"- werden sie dazu gezwungen, da sie keine Vertreter finden.

Also ist im Prinzip nicht nur die Frage, warum für Freiberufler mit Zwang zur Nacht und Wochenendarbeit steuerrechtlich andere Gesetze gelten, sondern auch die Frage, warum es hier andere oder schlicht gar keine Arbeitsschutzgesetze gibt?

Immer dann, wenn ich etwas freiwillig, selbstständig entscheide, sehe ich es ja noch ein - aber spätestens dann, wenn es nur aus äußerem Zwang gemacht wird, muss es doch eine Gleichstellung geben!

Biologisch gesehen sind freiberufliche Ärzte doch auch nur Menschen, für die die gleichen biologischen Grenzen der Belastbarkeit existieren! Wer könnte mir das mal erklären? Schönes Wochenende, J.L.

Recht, Arbeitsrecht, Steuerrecht
Urlaub nach längerer Krankheit? Muss ich den sofort nehmen?

Hallo Community,

ich bin 50 Jahre alt w, hatte Vollzeit gearbeitet und bin 2016 an Brustkrebs erkrankt. 15 Monate war ich deswegen arbeitsunfähig. im September 2017 habe ich nach Chemotherapien + Betrahlungen für 4 Wochen eine Wiedereingliederung gemacht.

Ich arbeite als Sozialpädagogin mit sehr bildungsfernen Menschen und soll auf ärztlioczhen Rat den damit zusammenhängenden Stress im Rahmen der Rückfallprophylaxe ersteinmal reduzieren, So bekam ich nach der Reha eine Arbeitsfähigkeit von nur 3- >6 Std/täglich zugesprochen.

Mein Arbeitgeber hat mich überedet sogar auf nur 20 Stunden zu reduzieren, damit ich mich besser schonen könne. Nun erfuhr ich, dass ich keinen Anspruch habe wieder auf Vollzeit zu gehen, wenn die Rente ausläuft. Tolle Teilzeitfalle!

Seit 05.10.17 arbeite ich wieder sozialversicherungspflicht (halbtags, vorher Vollzeit) da ich einen GdB von 70 und nun einen bis Ende 2018 befristeten Anspruch auf erwerbsunfähigen Rente zugesprochen bekommen habe .

Da ich eine Tochter (16) habe, wollte ich in 2016 in den Sommerferien 3 Wochen Urlaub nehmen, bin aber vorher erkrankt. so dass ich jetzt noch 15 Tage gesetzlichen Urlaub (der tarifliche ZusatzUrlaub / Einzelhandelstarif Niedersachsen/ ist ja wohl leider verfallen wie ich hörte) aus 2016 und die 34 Tage aus 2017, also 49 Tage alten Urlaub (für 2016+2017) habe .

Ich bin nun gerade eben wieder eingearbeitet und seit 2 Monaten am Start. Zwischendurch hatte ich bereits eine Woche Urlaub genommen. Noch immer habe ich nicht mein eigentliches Aufgabenfeld zurück. Nun ist meiner Chefin aufgefallen, dass ich noch so viel Urlaub habe und sie will mich zwingen, den gesamten Urlaub 2016 und 2017, also 49 Tage noch in diesem Jahr zu nehmen. Das bedeutet. ich soll wieder gehen und bis Jahresende Urlaub machen! :-( - Das möchte ich aber nicht, da ich froh bin wieder da zu sein und schon lange genug gebraucht habe mich in die Software etc. wieder einzuarbeiten ( ich habe 20GdB aufgrund einer erhöhten Merkschwäche etc. erhalten.) und mit dem neuen Team warm zu werden.

Kann die Betriebsleitung mir das einfach so aufdrücken ? (Die Argumentation ist, dass man meine Krankheitsvertretung (die jetzt auch nur noch habtags arbeitet) nur noch bis Ende 2017 behalten wolle und es keinen Sinn mache mir Klieneten zu übergeben, wenn ich sooft nicht da sei.... weshalb "dringende Betriebliche GRünde" vorlägen

Habe ich kein Recht den Urlaub aus 2017 erst bis ENDE 2018 genommen haben zu müssen !? Kann sie das einfach von mir verlangen !? Kann ich nicht wenigstens über die Hälfte der 49 Tage frei verfügen !? Einen Betriebrat hat unsere Firma (100 Mitarbeiter) leider nicht :-( . Wer kennt sich aus !?

Danke im Voraus für Euren vernünftigen Rat

Arbeitsrecht, Urlaubsanspruch, Zwangsurlaub
Versetzung in der Firma: warum braucht der Chef jetzt noch meine Unterschrift?

Innerhalb der Firma bin ich durch den Gesamtabteilungsleiter versetzt worden. Örtlich praktisch gleich, gleiches Gehalt, aber vollkommen anderes Aufgabenfeld.

Diese neue Abteilung ist praktisch wieder meine alte, wo ich mit meinem erlernten Beruf mal vor Jahren eingestiegen bin. Man übertrug mir später den Aufbau eines für die Gesamtabteilung völlig neuen Bereiches, mit ganz anderen Aufgaben, Anforderungen und Tools. Dazu wurde ich offiziell in eine geeignetere Nachbarsabteilung versetzt (aus dem die Zurück-Versetzung erfolgte). Es lief sehr gut, bis auf sporadische Reibereien mit einem Abteilungsurgestein dort. Meine Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag blieb unverändert, und eine Arbeitsplatzbeschreibung war angedacht, wurde jedoch verhindert. Ebenso scheint es nicht möglich zu sein, ein aussagekräftiges qualifiziertes Arbeitszeugnis über meine letzte Tätigkeit zu schreiben. Was bisher kam, war schon aus formalen Gründen ein Witz.

Mit der Versetzung war ich ausdrücklich nicht einverstanden, und der von mir hinzugezogene Betriebsrat (er wusste von nichts) war ohne Effekt. Die Sache ist wohl gegessen, ich werd mich durchbeissen. Aber heute am ersten Tag in der neuen Abteilung kommt nun unser Gesamtabteilungsleiter mit einem Schriftstück zur Unterzeichnung an, dass ich mit der Versetzung einverstanden bin. Die Unterschrift hab ich jetzt erstmal abgelehnt.

Was bräuchte es jetzt noch meine schriftliche Einverständniserklärung? Und was würde denn passieren, wenn ich nicht unterzeichne? Alles nur wegen der Form und den Akten, oder versucht Chef mich zu linken, und man könnt doch noch was mit dem Betriebsrat gegen die Versetzung machen?

Arbeit, Schule, Recht, Arbeitsrecht, Versetzung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Kündigung in der Probezeit während einer wiedereingliederung?

Mein Arbeitsverhältnis habe ich (26Jahre) am 1.06.2017 begonnen, dies ist ein Unbefristeter Arbeitsvertrag.

Am 9.8.2017 musste ich an der Bandscheibe operiert werden und bin seit her auf grund dessen Krankgeschrieben.

Am 1.11.2017 möchte ich mit der Wiedereingliederung starten bis vorrausichtlich 1.12.2017

Heute hatte ich ein gespräch mit der Personal abteilung. Diese ist mit der Wiedereingliederung einverstanden.

Jedoch wurde mir gesagt das sie die Probezeit verlängern möchten da sie mich bis her Kaum auf der Arbeit einschätzen konnten.

Meine Personalleitung hat zu mir gesagt , das es um die Probezeit zu verlängerrn nur die möglichkeit gibt meinen Bisherrigen Vertrag aufzulösen und mir einen neuen vertrag auf zu setzten, dieser wäre dan Besfristet. Nach der Befristeten Zeit würde ich dann im anschluss einen Unbefristeten bekommen.

Ich wurde gerne wissen ob es stimmt das dies die einzige möglichkeit ist um eine Probezeit zu verlängern in dem man einen Vertrag auflöst oder ob es da auch andere wege gibt bei denen ich meinen Unbefristeten Vertrag aufrecht erhalten kann.

Auserdem würde ich gerne wissen ob es möglich ist mich während einer wiedereingiederung in der Probezeit zu kündigen, da ich in dieser zeit auch krankgeschrieben bin und die Wiedereingliederung zum Ende meiner Probezeit ist? wäre meine Probezeit dan beendet und ich wäre dann im festvertrag ohne Probezeit so das ich dann nicht mehr grundlos gekündigt werden könnte?

leider bin ich im netz nicht schlauer geworden bei der suche, daher hoffe ich das hier vielleicht jemand einen rat weis. Am besten mit Arbeitsrechlichen Paragraph.

Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Wiedereingliederung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Schlimme Fehler passiert... Angst vor Kündigung!?

Hallo an alle,

seit 1,5 Monaten bin ich in einem großen Betrieb neu im Export tätig.

Nun sind mir am Freitag gleich zwei dumme, schlimme Fehler passiert: In der ganzen Hektik und im Stress habe ich eine Auftragsbestätigung, die eigtl. an den Kunden XY gedacht war, aus Versehen an den Kunden ZZ per Mail geschickt. Die Auftragsbestätigungen werden von unserer ERP-Software in PDFs generiert. Ich hatte beide AB's auf dem Desktop gespeichert und habe eine AB dann versehenlich in die falsche Outlook Mail gezogen und verschickt. Da ich wie bereits geschrieben noch ziemlich neu bin, habe ich eine Kollegin in Kopie gesetzt. Einige Augenblicke später machte sie mich direkt auf meinen Fehler aufmerksam. Ich hätte im Erdboden versinken können. Jetzt weiß der eine Kunde vom anderen Kunden und dementsprechend auch seine Preise. Es waren zum Glück nicht allzu viele Artikel aufgelistet, aber so etwas ist eigentlich tabu uns darf einfach nicht passieren!! Ich habe dann sofort versucht die Mail "zurückzurufen" und habe meine Kollegin damit besänftigt, dass die Mail vom Empfänger noch nicht gelesen wurde (man bekommt ja den Status mitgeteilt). Doch nun habe ich gelesen, dass dieses Zurückrufen einer Nachricht nur intern funktioniert. Dummerweise habe ich am selben Tag noch was anderes verbockt. Vor lauter Stress habe eine wichtige Bestellung von o.g. Kollegin liegen lassen, die ich vertretungsweise hätte eingeben müssen. Mir fehlen die Worte für meine blöde Unachtsamkeit und Nicht-Konzentriertheit... Ich kann seit Freitagabend kaum noch klar denken und schlafen. Hinzu kommt, dass ich privat derzeit extremst viel Stress und Sorgen habe. Ich habe so große Angst vor morgen und noch mehr Angst, dass ich gekündigt werde, da ich ja noch in der Probezeit bin. Ich habe zum 1. Mal einen Job, der mir richtig Spaß macht und wo ich mir vorstellen kann, wirklich langfristig in diesem Unternehmen bleiben zu wollen. Und dann das.

Ich weiß, dass jedem mal Fehler passieren. Aber ich kann nicht einschätzen, wie gravierend bei meinen gemachten Fehlern die Auswirkungen sein können... Im schlimmsten Fall springt der Kunde ab oder es gibt richtig Stress wg. der Preise... und dann erfahren es alle Kollegen... Ich fühle mich so mies... was kann mich wohl erwarten?

Job, Arbeitsrecht, Psychologie
Arbeitnehmerseitige fristlose Kündigung wegen nichteinhaltung der Ruhezeiten möglich?

Guten Tag zusammen!

seit einem Jahr bin ich für meinen Arbeitgeber in ein neues Projekt untergekommen. Die Projektarbeit beinhaltet eine 24/7 abdeckung mit einem Mix aus festen Arbeitszeiten und anschließender Bereitschaft.

Nun zu meinem Problem:

Ich musste dieses Jahr schon mehrfach meine Ruhezeit drastisch zusammenkürzen. Samstags musste ich zum Beispiel 20 Uhr bis 0 Uhr in form eines Bereitschaftseinsatzs auf Arbeit erscheinen. Dummerweise fängt Sonntag mein regulärer Arbeitstag schon um 5 Uhr an. Das bedeutet weniger als 3h schlaf.

Meinen Chef habe ich vor monaten schon schriftlich informiert das dieses Schichtmodell nicht funktioniert, jedoch hat sich aus kostengründen und Personalmangel nichts verändert.

Ich bin teilweise zu müde zum Auto fahren und mein Körper und Geist steht unter enormen Stress und ich will das nicht mehr machen.

Leider beträgt meine Kündigungsfrist 5 Monate und ich würde lieber fristlos kündigen. Mein Chef hat sich auch noch nicht bereit erklärt den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben wegen fehlendem Ersatz.


Meine Frage:

Wie stehen meine Chancen eine fristlose Kündigung mit der nichteinhaltung von gesetzlichen Ruhezeiten zu begründen? Die unterschreitungen und die "abmahnung" an meinem Chef kann ich beweisen und vorlegen. Sperrzeiten beim Arbeitsamt sind kein Problem. Eine neue Stelle ist schon in aussicht.


Besten Dank!


Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, fristlose Kündigung, Ruhezeiten, Ausbildung und Studium
Sich vor dem Arbeitsgericht alleine vertreten (ohne Anwalt), ist dies môglich?

Hallo, ich würde mich bei meiner Kündigungs Schutzklage gegen meinen Arbeitgeber gerne selber vertreten.

Bei dem Gütetermin war ich schon alleine und zu dem bald stattfindenden Kammertermin möchte ich auch alleine hin gehen..

Das ganze aus Kostengründen, die Anwälte sind mir einfach nicht genau genug mit ihrer Kosten einschätzung (habe leider keine Rechtsschutz Versicherung). 2.000€ würde mich das aber wohl locker kosten..

Deshalb folgende fragen:

1: Ist es überhaupt erlaubt? Denn in der Gerichts Ladung steht folgendes: „Das persönliche erscheinen des Klägers und eines instruierten der Beklagten zu diesem Termin wird angeordnet. Sie sind vor dem Protokoll geladen.“

2: Ich muss nun auch bald schriftlich meine Antwort auf die des Arbeitgebers einreichen.. Ist dies möglich mit eigenen Worten?

3: Mein Bruttogehalt betrug 1.800€. Das heisst doch das ich alleine im schlimmsten fall nur die Gerichtskosten tragen muss (ca.300€), ist das in etwa korrekt?

4: Was empfiehlt ihr mir alleine vor Gericht, gibt es dort Fehler die sich allein vertredende immer wieder machen?

Ich hoffe sehr das mir vor Gericht auch alleine eine faire Chance gegenen wird, finde es nicht fair das man vor dem arbeitsgericht seine Anwaltskosten auch im Siegesfall selber tragen muss..

Bin für jeden tip dankbar..

Danke im vorraus..

Standort: Hamburg

Kündigung, Kündigungsschutzklage, Recht, Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitsgericht
Arbeitgeber zahlt Krankheitstage nicht was tun?

Hallo, ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber. Ich war krank in der Zeit vom 23.08.17 bis 30.09.17. Durch die Arbeit habe ich ein Burnout bekommen, deshalb ist es so ein langer Zeitraum. Ich hatte einen 1 Jahres Vertrag, der befristet gewesen ist in einem Sicherheitsunternehmen. Das Arbeitsverhältnis ist am 25.09.17 ausgelaufen. Sprich der 25.09.17 war mein letzter offizieler Arbeitstag gewesen. Der Vertrag wurde nicht verlängert aufgrund weil ich krank geworden bin. Nun habe ich die Arbeitsbescheinigung von der Firma postalisch zugeschickt bekommen die ich bei der Agentur für Arbeit abgeben muss. Aber darin habe ich gelesen, das ich in den Zeitraum vom 01.09.17 bis 25.09.17 0€ bekomme. Ich habe für den letzten Monat kein Gehalt bekommen, obwohl ich krank gewesen bin und es noch innerhalb der 6 Wochen ist die der Arbeitgeber doch eigentlich zahlen müsste. Ich habe in der Firma angerufen aber es kam keine große Reaktion...man würde nochmal die Lohnabrechnung prüfen und mich kontaktieren. Ich halte es als eine hinhalt Taktik von denen. Was kann ich am besten jetzt machen? Ich habe doch einen Anspruch darauf, das wenn der Vertrag nicht verlängert wurde das mir meine Krankheitstage vom 01.09. - 25.09. bezahlt werden + meinen Restanspruch an Urlaubstagen ausgezahlt wird oder? Wer kann mir weiterhelfen? Und an wen soll ich mich wenden? Das Problem was dazu kommt ist das alle meine Verpflichtungen nicht bezahlt werden konnten. Was kann ich dagegen machen? Kann ich dem Arbeitgeber dies in Rechnung stellen?

Mit freundlichen Grüßen

Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Gesetz, Krankengeld
Täglich geteilter Dienst in der ambulanten Pflege?

Hallo ihr Lieben 🤗

Ich habe mich wegen meiner Frage extra angemeldet.

Es dreht sich um folgendes:

Am Montag trete ich meine neue Vollzeitstelle bei einem ambulanten Dienst an.

Heute habe ich erfahren,dass ich bis auf weiteres täglich geteilte Dienste habe.

Einige Infos: der Pflegedienst ist noch in den Änfängen (im Juli diesen Jahres eröffnet) dementsprechend ist der Patientenstamm (24) noch nicht sehr hoch.

Ich habe eine Volzeitstelle mit 40 Wochenstunden.

Damit ich auf meine Stunden komme muss ich nun bis auf weiteres täglich geteilten Dienst machen.

Das bedeutet ca von 6.45 - 10.45 Uhr sowie von 17.45 - 19.45 Uhr.

Ihr Lieben,ich war vielleicht etwas blauäugig und habe solche geteilten Dienste nicht bedacht,da ich bislang nur in einem Pflegeheim gearbeitet habe.

Dort gab es auch geteilte Dienste von der Zeit ungefähr wie oben beschrieben,aber eben nicht täglich😮

Ich suche gerade jemanden,der mir Mut macht und mich aus meinem Loch rausholt.

Ich hatte nämlich im Januar ein Burnout,in Folge von wechselnden Schichten (Früh,Spät,Geteilter Dienst,Früh,Nacht,NachtFrei,Geteilter Dienst usw...12 (13)Tage am Stück) und der immensen Arbeitsbelastung (Personalmangel,Einspringen am freien Wochenende) ich habe gerade sehr große Angst,dass ich vom Regen in die Traufe komme.

Kann mir jemand Mut machen? Von seinenErfahrungen berichten?

Wichtig zu sagen ist noch,dass unser Chef irgendwann komplett auf Geteilte Dienste (außer am Dienstwochenende)verzichten möchte,da er weiß,dass dasPrivatleben und die Freizeit darunter leiden.

Nun sagt er,sobaldsich der Patientenstamm besser aufgebaut hat wird es Geteilte Dienste nicht mehr geben.

Was glaubt ihr,wie lange ich tägliche Geteilte Dienste durchhalten muss,bis der Patientenstamm sich so gut aufgebaut hat,dass ch mit einer normalen Früh oder Spätschicht auf meine Stunden komme?

Verzwit mir bitte,dass der Text so lang geworden ist.

Ich bedanke mich schon jetz für's lesen,bis hier her💐

Arbeit, Arbeitsrecht, Psychologie, ambulante Pflege
Kranktage nacharbeiten?

An alle Arbeitsrechtler ... bitte helft mir beim Denken!

In einem Betrieb arbeiten die Arbeitnehmer in einer 5-Tage-Woche Montags bis Freitags.

Es gibt aber auch Wochenenddienste, jeweils für Samstag und Sonntag, für die es ein Überstundenkonto gibt. Man wird Anfang des Jahres in festen Gruppen in einem regelmäßigem Turnus eingeteilt. Man kann/darf tauschen, wenn man einen 1:1 Tauschpartner findet.

Für diese Dienst = Überstunden gibt es Ausgleichstage, 2 Stück im Quartal. Diese Tage kann man frei wählen. Es kann also theoretisch mal passieren, dass man einen Ausgleichstag hat, bevor man einen Dienst machen musste. Es wird ein Stundenzettel geführt. Der allerdings dokumentiert 7 Tage, mit allen U und Ü Stunden.

Nun haben wir den Fall, dass eine Mitarbeiterin über ihr Dienstwochenende krank geschrieben ist. Es sind ihre regulären, Anfang des Jahres festgelegten Tage. Sie hat nicht getauscht.

Werden ihr jetzt diese Stunden für den Sa/So gutgeschrieben oder nicht?

Ich denke nicht. Sie hat ja nicht gearbeitet. Aber es gibt auch das Argument, dass man Kranktage schließlich nicht nacharbeiten muss, was sie aber müsste, denn sie ist und bleibt sonst im Minus. Innerhalb der 5-Tage-Woche ist das klar. Aber bekommt sie jetzt wirklich für den Dienst, den sie eigentlich hätte machen müssen, aber krank geschrieben war, Stunden gut geschrieben?

Und - nein - der Arbeitsvertrag gibt da nichts her.

Gruß S.

Arbeit, Arbeitsrecht, Ausbildung und Studium
Kündigungsschutz Schwerbehinderte und Abmahnung wegen Arbeitszeit trotz nicht vorhander Zeitschaltuhr?

Hallo zusammen, meine Kollegin, 55 und Schwerbehindert, hat nun eine zweite Abmahnung innerhalb von 8 Wochen erhalten, da sie Ihre Minusstunden von 9 Stunden, richtig, 9 an der Zahl, nicht wieder abgearbeitet hat. Sie ist schwerbehindert und hat momentan einen kranken Vater im Krankenhaus. Dazu kommt der weite Fahrtweg pro Strecke mit mind. 45 Minuten, im Moment immer wieder Staus, sie selbst hat gerade viele Nachsorgeuntersuchungen aufgrund von 2 Knie Ops und die Minusstunden darf sie lt. Personalcheffin nicht ausgleichen, trotz vorhandenen Urlaubstagen. Eine Zeitschaltuhr gibt es nicht, ihre Arbeitszeiten wurden von wem auch immer notiert, in all unseren Arbeitsverträgen steht nur... 40 Stundenwoche und die Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten. Dazu wurde ihr nun nahe gelegt, ab kommenden Montag von 40 auf 30 Stunden wöchentlich zu gehen, da sie ihre Stunden nicht mehr schafft. Sie schlug erst mal 35 Stunden vor, denn 10 Stunden weniger sind schon eine große Geldeinbuße. Das wurde nicht akzeptiert. Ihre jetzigen 9 Minusstunden werden beim nächsten Gehalt abgezogen. Sie tut mir so leid und ich finde das Verhalten der Personalcheffin so ungerecht. Darf sie überhaupt gekündigt werden? Sind die Abmahnungen rechtens? Ihr Vorgesetzter lobte bei dem Termin sogar ihre fachlichen Kompetenzen und dass er eigentlich zufrieden mit ihr ist. Unglaublich. Ich würde meiner Kollegin gerne zur Seite stehen. Was kann ich ihr empfehlen? Welche Tipps? Für Antworten wäre ich Euch sehr dankbar.

Kündigung, Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Kündigungsschutz

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