Arbeitsrecht: Schwanger aber kein Geld und keine Rückmeldung vom Arbeitgeber?

Ich bin bei der deutschen post DHL als Abrufkraft seit zwei Jahren eingestellt und habe soweit mein Geld immer nach den stunden bezahlt bekommen die ich auch wirklich gearbeitet habe. Seitdem ich jedoch schwanger bin musste ich es meinem Arbeitgeber melden da ich aufgrund der schweren last die man bei der Arbeit dort heben muss nicht mehr arbeiten kann. Darauf hin habe ich allerdings eine sehr unfreundliche Antwort erhalten, dass sie nichts tun können wenn ich nicht mehr dort arbeiten will solle ich doch kündigen. Erhofft habe ich mir um ehrlich zu sein auch nicht wirklich was davon aber zumindest eine schriftliche Mitteilung des Arbeitgebers dass unser Arbeitsverhältnis damit in der zeit eingestellt wird solange ich schwanger bin, jedoch bekam ich nichts.

Auf Grund dessen dass ich nun weder von meinem Arbeitgeber noch von sonst irgendwo Geld bekomme wollte ich im Jobcenter das ALG1 beantragen, habe aber erfahren dass ich den nicht stellen kann weil ich noch unter vertrage bei dhl stehe und solange ich von dhl nichts schriftliches habe kann ich das auch nicht beantragen. Also schrieb ich diesmal persönlich an die Chefin und bekam auch nach dem zweiten Brief keine Rückmeldung NICHTS.

Nun habe ich nach langem hin und her ALG2 beantragt ob das nun endlich klappt ist auch eher fragwürdig, aber ich kann nicht ohne Geld leben vor allem jetzt wo ich ein Baby bald bekomme. Ich bin schon im 5 Monat und habe nichts fürs Baby woher denn auch.

Meine Frage ist kann DHL einfach so schweigen ? und mir somit meinen Weitergang was Anträge und sonstiges angeht einfach alles kaputt machen ?

übrigens für alle die nun sagen warum hast du dann nicht einfach gekündigt : Weil ich sonst ein 3 Monatige sperre beim Amt hätte und in der zeit auf jedenfall nichts bekommen hätte auf Grund von,ich drücke es mal blöd aus,Eigenverschuldung.

Arbeit, Geld, Schwangerschaft, Recht, Arbeitsrecht, Mutterschutz, schwanger, schweigen, Zahlung
Muss ich meinen Chef meinen Führerschein zeigen?

Ich habe jetzt meinen Autoführerschein gemacht und gleich den Anhängerführerschein mit angemeldet.

Allerdings habe ich mich umentschieden, dass ich es erst mal sein lasse, es sei denn mein Arbeitgeber zahlt, da wir auf arbeit auch einen Anhänger haben, für den man diese spezielle Fahrerlaubnis braucht. Aber er will nicht zahlen.

Weil es mich aber doch reizt, da ich es am Anfang gleich angemeldet habe und das Landratsamt dafür auch schon Geld kassiert hat, habe ich meinen Arbeitgeber gefragt, ob er nicht wenigstens mein Geld nimmt und die es über das Geschäft überweisen. Dadurch könnten sie wenigstens die Umsatzsteuer erstattet bekommen. Und es gäbe glaube ich auch noch die Möglichkeit es als Betriebsausgabe abzusetzen. Aber ich habe nur die Antwort bekommen: "Nö lass mal." Außerdem sagten sie, sie wissen auch gar nicht ob das geht.

Weil ich denen aber schon viele Informationen darüber ausgedruckt habe und es auch oft durch die Blume versucht habe zu sagen, habe ich es jetzt bei zwei Leuten nochmal mein Anliegen präzise formuliert und eben bei letzteren diese "Nö lass mal" Antwort bekommen und beim Anderen wurde ich auch nur abgewimmelt.

Wenn ich den Anhängerführerschein jetzt aber doch noch auf meine Kosten und von mir aus mache, muss ich meinen Chef davon in irgendeiner Weise berichten?

Ich will in diesen Fall nicht das mein Arbeitgeber davon profitiert, wenn ich alles doch selber übernehme, nach so vielen vergeblichen Versuchen um Unterstützung zu bitten und am Ende sogar so viel entgegengekommen bin.

Das Problem ist auch, dass mein Chef zu der Sorte gehört, die auch mal sagt: "Ach, jetzt fahr doch schnell die paar Meter mit den Anhänger es merkt doch keiner, dass du den Führerschein dafür nicht hast." Wenn ich dann aber nicht preisgeben will, dass ich den Führerschein doch habe, dann müsste ich ja lügen. Was haltet ihr davon.

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Zu wenig Arbeitsstunden? Weniger als im Vertrag und als durchschnittlich!?

Hallo!

Ist es rechtens das der Arbeitgeber, dass trotz im Arbeitsvertrag festgehaltene monattliche Arbeitsstunden von 169std. dauerhaft unterschritten werden?

Ich habe einen Arbeitsvertrag mit 169std./Monat soll aber nur insgesamt pro Monat ca 135std. bis 155std. arbeiten. Ich brauche aber die 169std./Monat (wie im Vertrag vereinbart )weil ich ja auch von etwas leben muss. Kann ich den Arbeitsvertrag bzw. die Einhaltung der Arbeitsstunden anfechten, kündigen, klagen?

Ich habe dem Chef auch schon mitgeteilt, das ich gerne mehr Stunden hätte, wie es festgelegt ist, dies wurde aber abgelehnt.

Im Vertrag steht zu den 169std./Monat nur:

"Kommt es Kalendermonatsbedingt zu einer Unterschreitung, so ist die Differenz im Jahresdurchschnitt auszugleichen"

Beruf: Gastronomie

Da es in der Gastronomie ja Saisonbedingt ist, ließe sich das prinzipiell ausgleichen, jedoch werden im Sommer immer vier bis sechs ausländische Leiharbeiter eingestellt und wir Vollzeittätige hatte die letzten Jahre schon Mühe im Sommer, die erste Gästehochsaison (Juni,Juli,August) bei uns, auf 169 Stunden zu kommen. Während der zweiten Hochsaison, November/Dezember, Kommen einige auf etwas mehr als 169 Stunden, aber das gleicht die restlichen Monate ja nicht aus.

Ich arbeite bereits seit 7 Jahren in dem Unternehmen un wi haben aktuell unseren dritten Restaurantleiter, da der Geschäftsführer die Restaurantleiter öfter mal die Restaurants tauschen lässt. Mit den ersten beiden Restaurantleiter gab es nie Probleme. Jeder Hat seine Stunden bekommen, oder sogar darüber hinaus. Arbeitszeitkonto ist nicht vorhanden, bzw. wird weder im Arbeitsvertrag, noch in der Betriebsordnung, noch im Tarifvertrag angegeben. Nur mit dem neun Restaurantleiter gibt es Probleme, da dieser keine Stunden zuteilt, wo die letzten Jahre vor Ihm immer welche waren. Als Begründung kriegt man dann: "Es werden noch welche krank." Wie kann man das mit Sicherheit sagen?

Wenn man das anklagt, mehr Stunden verlangt, da diese einem theoretisch zustehen, muss man dann mit der Kündigung rechnen? Kann man sich in einem solchen Fall dagegen währen?

Da hatte ich im Kündigungsschutz mal was von einer bestimmten Anzahl von einer bestimmten Anzahl von Vollzeitkräften und Teilzeitkräften, welche in einem Fakotr dazugerechnet werden gelesen.

Wir sind derzeit 8 Vollzeitbeschäftigte und ca. 6 Teilzeitkräfte mit 25h die Woche, sowie 10 Studenten und Geringverdiener mit bis zu 20h die Woche.

Betriebsrat existiert nicht.

Vielen Dank für ernst gemeinte Ratschläge! :-)

Arbeit, Beruf, Kündigung, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz, minusstunden, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
4 Schichtsystem Pflicht?

Ich bin vor ca 12 Jahren das erste Mal zeitweise in 4 Schichten gesetzt worden. Mittlerweile bin ich weder an der Anlage für die ich unbedingt in 4 sein muss, noch sind die Bedingungen noch akzeptabel. Ich habe mittlerweile mit der dauerhaften 6 Tage Woche Probleme aber komme aus dem System nicht raus. Im Moment bin ich an einer Anlage die offiziell in 4 Schichten ist aber treffe selten auf meine Kollegen da diese Anlage an dem Wochenenden oft nur von mir gefahren wird, da meine Kollegen aus den anderen Schichten am Wochenende die Arbeit der 3 Schichtarbeiter machen da diese 4 verweigern. Feiertage existieren nicht für uns 4 Schichter , entweder arbeiten oder Urlaubsabzug selbst wenn die Firma geschlossen ist( zb Weihnachten und Weihnachtsfeiertage) . In meinem Arbeitsvertrag von 2008 steht " der Arbeitnehmer ist verpflichtet wenn es die betriebliche Situation verlangt Mehrarbeit, Wechselschicht und wochenendarbeit zu leisten. Durch die Nachtschichten kommen wir und die 3 Schichtarbeiter auf 90 Tage frei im Jahr, davon 15 wo man erst 5:30 Uhr Feierabend hat aber der Tag als frei zählt. 1 und 2 Schichten hat 105 Tage frei. 1 , 2 und 3 haben zusätzlich Feiertage normal frei oder arbeiten und bekommen Plusstunden. Dank chaotischer Planung passt Schichtsystem oft nicht zum Arbeitsplatz während eine gewisse Anzahl gleichbleibender leute die Nachteile der 4 Schichten und der Rest nicht, bei Bedarf werden diese gefragt ob sie 4 machen würden und sagen nein und es wird akzeptiert. Wir werden hingegen gezwungen und durch polnische Zeitarbeiter an den Wochenenden aufgestockt um die Anlagen die in 4 Schichten laufen müssen am Wochenende im Auge zu haben da das normale Personal nur 3 macht. Meine Fragen sind: Können wir zu 4 Schichten gezwungen werden während andere Kollegen verweigern dürfen? Und ist es ein Verstoß gegen das Gleichberechtigungsgesetz nur uns 4 schichtern Urlaub für Feiertage abzuziehen wenn die Firma eh zu hat? Wir haben seit 2010 einen Betriebsrat aber nie neue Verträge bekommen.

Recht, Arbeitsrecht, Schichtarbeit, Beruf und Büro
Darf der Chef mir meinen Urlaub(Flitterwochen) verbieten?

Vorab: Wir sind ein sehr kleiner Betrieb, wo es stark auffällt, wenn eine Person fehlt.

Nun habe ich mich im Juni 2017 verlobt und dies meinem Chef auch zeitnah mitgeteilt (wir haben ein fast "familiäres" Klima). Direkt am 2.1.2018, meinem ersten Arbeitstag im neuen Jahr, habe ich dann für die Hochzeit, die im Juni 2018 stattfindet, zwei Wochen Urlaub beantragt und mit "Hochzeit und Flitterwochen" vermerkt.

Nun meint mein Chef, er würde da selber in den Urlaub fahren und einer von uns beiden muss da sein, ich könne also nicht wegbleiben.

Wir haben allerdings schon gebucht und ich sehe es nicht ein, meine Flitterwochen zu verschieben, ich heirate schließlich nur einmal und er wusste das früh genug. Das Urlaubsthema ist bei uns ein arges Problem, so nehme ich jedes Jahr mehr und mehr Tage mit ins neue Jahr, da wir projektbezogen arbeiten und ich oft meinen Urlaub wieder hergeben "muss" (klar könnte ich auch "nein" sagen, aber wer macht das schon, der seinen Job behalten will). Vielleicht trägt das dazu bei, dass ich jetzt so sehr verärgert bin.

Habe ihm schon vorgeschlagen, so drauf hin zu arbeiten, dass wir es uns "leisten" können, unsere 2-Mann-Abteilung zu schließen für den Zeitraum. Er meinte, er wisse ja jetzt noch nicht, was bis dahin noch an Projekten dazukommt. (Aber die muss er ja nicht zwingend annehmen?)

Darf er mir den Urlaub verwehren?

Arbeitsplatz, Arbeitsrecht, Büro, Urlaubsanspruch, Reisen und Urlaub
Krankmeldung bei Operation - freie Tage?

Guten Tag,

ich habe bei meinem Arbeitgeber meine Krankmeldung "angemeldet", da ich eine geplante Operation hatte - ein kleiner Eingriff mit 1 - 2 Nächten im Krankenhaus. (Mo - Mi)

Mir wurde gesagt, dass ich da zwei Tage laut Dienstplan sowieso frei hätte und daher für einen Tag eine Krankmeldung abgeben soll. Der Dienstplan wäre schon vorgeschrieben (der konnte von Mitarbeitern aber noch nicht eingesehen werden).

Als wir den Dienstplan bekommen haben (am Freitag davor), waren zwei Tage frei/krank (Mo - Di), ein Tag krank (Mi) und ein Tag frei (Do) eingetragen. Als ich Freitag wieder auf die Arbeit bin, habe ich die Krankmeldung abgegeben und der Dienstplan wurde inzwischen im Nachhinein in frei (Mo - Di) und Überstundenabbau (Mi - Do) abgeändert. Mein Vorgesetzter hat mir gesagt, dass das geändert wurde, da ich mich nicht gemeldet habe und die ja nicht wissen konnten wann ich wieder komme, dass ich nach der OP nicht angerufen habe wie es mir geht, weil man das ja so machen würde, die konnten ja nicht wissen ob ich am Freitag wieder arbeiten komme und dass die (angeblich) nicht wussten wie lange ich ausfalle, ob das ein großer/kleiner Eingriff ist, da ich ja nichts gesagt hätte bzw. weil ich die Krankmeldung erst am Freitag mitgebracht habe. Meine Krankmeldung war übrigens von Mo - Di der darauffolgenden Woche). Ich bin nur schon (dummerweise) Freitag auf die Arbeit, da es mir soweit schon o.k. ging und ich kollegial bin.

Kann mir jemand einen Rat geben, da ich das irgendwie etwas seltsam finde und nicht ganz weiter weiß, vor allem wegen den Überstundenabbau-Freitagen.

Danke im Voraus.

Arbeit, Recht, Arbeitsrecht, Krankheit, Gesetz, Krankmeldung, Operation, arbeitsrechtlich
Frage zur Arbeitszeiterfassung?

Sehr geehrte Community Mitglieder,

ich möchte mich bei Euch allen bezüglich eines Zeiterfassungssystems erkundigen. In Folgendem Fall sieht es so aus, dass wir bei uns im Unternehmen keine Zeiterfassung besitzen. Die Erfassung der täglich geleisteten Arbeit erfolgt ein einem System, mit dem wir auch Rechnungen für unsere Kunden erstellen. Das heißt defacto das, wenn ich 9 Stunden anwesend bin, muss ich diese 9 Stunden auch auf meine Tätigkeiten verteilen. Entweder auf mehrere Kunden so, wie ich sie bearbeitete habe, oder wenn es sich um interne Arbeiten handelt, welche nicht weiterberechnet werden können auf ein hierfür gesondert angelegtes Projekt.  Jetzt meine Frage. Ist eine solche Leistungserfassung zur Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit überhaupt zulässig? Für mich ist die Erfassung der Leistung von der Anwesenheitszeit zu trennen. Ein mit uns verbundenes Unternehmen hat eine elektronische Zeiterfassung. Hier stempelt man sich morgens ein und abends aus. Bei uns sieht es so aus das, wenn man beispielsweise 15 Minuten mit einem Kollegen quatscht (hat sicherlich jeder schon mal gemacht) oder in der Teeküche verbringt muss man sich eine Lüge einfallen lassen, da es sich ja um Zeit handelt, die man keiner Tätigkeit zuordnen kann. Ist diese schon Art von Überwachung überhaupt zulässig? Ist Arbeit für 4 Stunden vorhanden aber ich habe ein Tagessoll von 8 Stunden pro Tag muss ich mir für die restlichen 4 Stunden eine Lüge einfallen lassen da sonst die 4 Stunden von meinen Plusstunden abgezogen werden. Ist so was normal?? Ich fühle mich mittlerweile echt unwohl bei dem ganzen Thema. Hoffe jemand kann hier etwas Licht ins Dunkle bringen.

Vielen Dank an Euch alle im Voraus!

Arbeitsrecht, Zeiterfassung
Gesichtsblind als Lehrer - was nun?

Hallo Leute,

ich habe ein Problem: Ich bin Lehrer in der Erwachsenenbildung und kann mir einfach keine Gesichter merken. Das sorgt regelmäßig für peinliche Situationen, weil ich meine Studenten nicht nur dann plötzlich nicht mehr erkenne, wenn ich sie in ungewohnten Situationen treffe (z.B. im Supermarkt oder in der Bank), sondern auch dann, wenn sie sich im Klassenraum einfach umsetzen, ihre Frisur ändern oder sich den Bart abrasieren. Manchmal kommt es sogar vor, dass ich einen neuen Kurs starte und mich ein Student etwas fragt, und ich dann fünf Minuten später noch einmal etwas gefragt werde, wobei ich dann nicht mehr weiß, ob es sich wieder um denselben Studenten handelt oder um eine andere Person, was mir inzwischen regelmäßig Lacher und schiefe Blicke einbringt.

Ich glaube nicht, dass mein Problem optische oder psychische Ursachen hat (also etwas, womit man zum Augenarzt oder Psychologen gehen könnte).

Ich glaube eher, dass ich mich an einen Neurologen wenden sollte, aber nach meiner eigenen Internetrecherche bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass man Gesichtsblindheit nur diagnostizieren, aber nicht therapieren kann, und dass sich eine Diagnose eigentlich nicht lohnt, weil man dann aus eigener Tasche viel Geld rausschmeißen muss (die Krankenkasse zahlt das nicht), um dann vom Arzt etwas schwarz auf weiß zu bekommen, was man ohnehin schon weiß.l

Meine Fragen:

1.) Würdet ihr euch an meiner Stelle trotzdem untersuchen lassen udn das notfalls auch aus eigener Tasche bezahlen, selbst wenn es keine Therapiemöglichkeiten gibt?

2.) Würdet ihr euren Arbeitgeber involvieren oder das verheimlichen? Bin ich evtl. sogar dazu rechtlich verpflichtet? (Ich hab Angst, dass ich gekündigt werden würde, weil das tatsächlich etwas ist, was mich in meiner Arbeit beeinträchtigt)

3.) Würdet ihr das Problem vor den Studenten ansprechen (wie gesagt, es handelt sich um Erwachsene), damit diese mit mehr Verständnis reagieren, weil es ja augenscheinlich medizinische Ursachen hat.

Medizin, Gesundheit, Schule, Augen, Arbeitsrecht, Arzt, Augenarzt, Behinderung, Lehrer
Ist es erlaubt lediglich einen eintürigen Spind am Arbeitsplatz zu haben?

Hallo, an meinem Arbeitsplatz herrscht in der Umkleide chronischer Spindmangel. Die Werksleitung hat deshalb beschlossen die zweitürigen Spinde durch eintürige Spinde halber Größe zu ersetzen. Jeder Mitarbeiter hat jetzt also nur noch einen "halben" Spind. Überwiegend sind in dieser Umkleide Mitarbeiter der Montage untergebracht. Sie montieren neue Geräte und haben selten mit grober Verschmutzung zu tun und arrangieren sich demzufolge mit dem "halben" Spind. Die vergleichsweise wenigen Mitarbeiter der Werksunterhaltung - mich eingeschlossen - sind ebenfalls in dieser Umkleide untergebracht. Wir sind von der Situation überhaupt nicht angetan, da wir auch Wartungen und Reparaturen im Fertigungsbereich an Bearbeitungsmaschinen durchführen. Es kommt dabei häufig vor, dass unsere Arbeitskleidung durch Reiniger, Kühlschmiermittel, Öle oder andere Prozessmittel verschmutzt wird. Bisher habe ich so verschmutzte Kleidung möglichst sofort gewechselt und auf der "Schmutzseite" meines Spindes gelagert. Die gewaschene Arbeitskleidung, Privatkleidung und Duschtuch hatte ich auf der anderen Seite des Spindes deponiert. Einmal in der Woche nehme ich die Schmutzwäsche normalerweise mit nach Hause und stopfe sie wegen des Gestanks sofort in die Waschmaschine. Durch die Situation mit dem "halben" Spind fängt jetzt immer meine Privatkleidung ebenso wie die gewaschene Arbeitskleidung und die Duschtücher an zu müffeln. Es ist auch schon vorgekommen, dass die Privatkleidung Ölflecken abbekommen hat. Es nützt auch nichts die schmutzige Arbeitskleidung täglich mit nach Hause zu nehmen, da ich wie gesagt manchmal auch während der Arbeitszeit die Kleidung wechseln muss. Ist es in Ordnung in unserem Arbeitsbereich nur einen halben Spind zu haben? Wir haben schon versucht mit den Chefs zu reden stoßen dort aber auf taube Ohren. Wie könnten wir das Problem sonst noch lösen?

Arbeit, Beruf, Arbeitsplatz, Elektrik, Arbeitsrecht, Rechte, Arbeitskleidung, Betriebsrat, Chef, Gewerkschaft, Mechanik, Mitarbeiter, Spind, Umkleide
Erfährt mein neuer Arbeitgeber dass ich mein altes Arbeitsverhältnis nicht ordnungsgemäß beendet habe (Kündigungsfrist)?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin seit 09/2010 in einer Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt. Am 28.12.2017 habe ich zum 28.02.2018 gekündigt (lt. ArbeitsV gelten für mich die verlängerten Kündigungsfristen nach 622 Abs. 4 BGB). Meine neue Stelle (bei einer Behörde) soll ich jedoch bereits zum 01.02. antreten. Ich hatte versucht mit dem neuen AG den 01.03. zu vereinbaren, jedoch war ihnen das zu spät.

Mein alter AG ignoriert mich seit Übergabe meiner Kündigung. Meine beiden Chefs haben ihre Arbeit ins Homeoffice verlegt und gehen mir aus dem weg wo es nur geht. Ich habe beiden nun auch eine Email geschrieben und um ein Gespräch wegen einer Aufhebungsvereinbarung gebeten - keine Reaktion. Wir hatten eigentlich ein gutes Verhältnis,waren alle per Du usw....es ist mir einfach unbegreiflich. Das Klima im Büro ist dadurch jetzt eher schlecht und ich geh auch nicht mehr gerne rein. Ich komm mir total blöd vor...

Nun ist meine Frage, da ich befürchte dass meine Chefs das iwie aussitzen (ich habe diese "Vermeidungstaktik" bereits schon einmal bei einer freien Mitarbeiterin mitbekommen), was passiert denn wenn ich am 01.02. die neue Stelle antrete? Also ich fehle beim alten AG dann unentschuldigt und er wird mich wohl fristlos kündigen...ok (Vertragsstrafe habe ich keine im Arbeitsvertrag). ABER bekommt mein neuer Arbeitgeber mit, dass ich mein altes Arbeitsverhältnis nicht ordnungsgemäß beendet habe? Also wg. weil ggf. erstmal über Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet wird oder meldet sich die KK o.ä.?

Vielen Dank vorab!

Recht, Arbeitsrecht, Kündigungsfrist, Ausbildung und Studium
Welcher Arbeitnehmer hat nach sozialen Gesichtspunkten Vorrang bei der Urlaubsvergabe in den Sommerferien?

Urlaub muss nach sozialen Gesichtspunkten vergeben werden. Das können Kinder, Pflegebedürftige Partner etc sein. Auch macht das Gesetz Unterschiede zwischen Kindern unter 14 Jahren über 14 Jahre, Kinder die im eigenen zu Hause leben oder bei einem anderen Partner leben etc.

Welcher Arbeitnehmer hätte Vorrang in den sommerferien freizukriegen wenn man sich für einen entscheiden muss. Arbeitnehmer A, Arbeitnehmer B.

Arbeitnehmer A: Hatte letztes Jahr bevorzugt Sommerurlaub bekommen und Arbeitnehmer B musste seinen schon genehmigten Urlaub wieder zürücknehmen. Arbeitnehmer A hat zwei Kinder (15,16 Jahre) die beide nicht bei ihm in Haushalt leben.

Arbeitnehmer B: Hatte letztes Jahr den gewünschten Sommerurlaub wegen Arbeitnhemer A nicht bekommen mit der Begründung, dass der Arbeitnehmer A Schulpflichtige Kinder hat, auch wenn diese nicht in seinem Haushalt leben.

Arbeitnehmer B hat zwei Kleinkinder im eigenen Haushalt die betreut werden müssen. Der Kindergarten schließt 3 Wochen und somit muss er oder seine Frau in dieser Zeit freinehmen. Dadurch hat die Familie nie gemeinsamen Erholungsurlaub.

Arbeitgeber sagt: Schulpflichtige Kinder gehen vor, egal wie alt diese sind und egal ob die im eigenen Haushalt leben und auch egal ob Arbeitgeber A mit den Kindern reisen möchte oder nicht.

Was sagt das Arbeitsrecht ?

Ich denke dass man 15,16 jährige heranwachsende eher alleine zu Hause lassen kann und auch alleine lassen darf, als einen zweijährigen der betreut werden muss.

Ist im Arbeitsrecht die Schulpflicht beziehungsweise schulpflichtige Kinder jüngeren Kindern zu bevorzugen Beim Urlaub in den Ferien?

Danke.

Urlaub, Kinder, Schule, Baby, Arbeitsrecht

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