Arbeitsvertrag ohne Kopie für Arbeitnehmer?

Liebe Leser,

ich habe folgende Frage:

Ist ein Arbeitsvertrag gültig, ohne das der Arbeitnehmer eine Kopie erhält, beziehungsweise die Chance hatte, den Vertrag zu lesen?

Und wie verhält es sich mit Änderungen im Vertrag, die es laut Aussage des Geschäftsführers nicht geben dürfte, da mehrfach versichert wurde, am Vertrag ändert sich nur die Anschrift.

Vielleicht hat da jemand Erfahrung und kann mir helfen, da ich mir gerade ziemlich über den Tisch gezogen vorkomme, vielen Dank =)

Da ich wohl leider etwas schwammig formuliert habe (die ausführliche Version dieser Frage wurde leider während des registrierens für gutefrage.net gelöscht), hier noch eine etwas ausführlichere Erklärung:

Mir wurde ein neuer Vertrag vorgelegt, mit dem Hinweis: "Damit wir endlich die richtige Anschrift im Vertrag stehe haben,..."

Auf Nachfrage meinerseits, wurde mehrfach bestätigt, dass sich ausser der Adresse nichts am Vertrag ändern würde.

Mein Arbeitgeber hielt mir daraufhin die Seite mit den Unterschriften hin und forderte eine Unterschrift.

Direkt im Anschluss wurde mir dann eröffnet, dass es für mich auf meiner aktuellen Position im Betrieb nicht weiter geht und ich entweder die Abteilung wechseln kann oder das Beschäftigungsverhältnis beendet wird.

Nun befürchte ich, dass mit dem neuen Vertrag vielleicht Dinge wie Gehalt, Arbeitszeit, Dienstwagen ect. zu meinen ungunsten geändert wurden. Da ich aber keine Ausführung des Vertrags erhalten habe, kann ich es nicht prüfen.

Nun die Frage, wie komme ich aus dieser Situation wieder raus, beziehungsweise welche Möglichkeiten habe ich, mich gegen dieses Verhalten zu wehren, sollte ich wirklich schlechter gestellt sein, als vorher?

Arbeit, Rechtsanwalt, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Rechtsbeistand
Geld fehlt in der Kasse - Sind die Mitarbeiter da in der Haftung?

Hallo Community,

Ich kellnere auf 450 Euro Basis in einem Restaurant (Bin Student). Jeden Abend machen 2 Kellner den Laden zu und die Tagesabrechnung. Dabei ist augefallen dass rund 50 Euro in der Kasse fehlten.

Diese können natürlich fehlen weil jemand sie geklaut hat, zuviel Wechselgeld rausgegeben hat oder durch sonst einen Buchhaltungsfehler. Der Chef meinte nur dass die drei Kellner die an dem Abend gearbeitet haben (ich gehöre dazu) dieses Geld zahlen müssen. Das macht dann 16-17 Euro auf den Kopf, die wir auch widerwillig gezahlt haben.

Es gibt nur einen Geldbeutel für alle Kellner, ergo es ist unmöglich nachzuvollziehen wer von uns den Fehler gemacht hat und ob überhaupt jemand den Fehler gemacht hat. Denn die 50 Euro die fehlen können natürlich auch dadurch entstehen dass falsche Gerichte/Getränke eingetippt wurden und nicht richtig storniert wurden. Der Chef selbst hilft beim Kellnern auch selber mit und tippt Zeug ein und kassiert Leute ab. Weiterhin hat er an dem Abend mehrfach Geld zwischen Kasse und seinem Privatgeldbeutel gewechselt.

Es gibt keinen Beweis oder auch nur Indiz dass jemand von uns geklaut hat oder einen Fehler gemacht hat.

Ich habe zwar gezahlt aber für zukünftige Fälle will ich wissen, bin ich da in der Haftung, sprich muss ich bei einem Fehler in der Kasse die Differenz zahlen? Im Falle dass ich nicht zahle und ich werde aus diesem Grund gekündigt, wäre eine solche Kündigung rechtmässig?

Ich würde mich bedanken wenn ihr mir bei euren Antworten Rechtsgrundlagen (Paragraphen, Urteile...) mitliefern könntet.

Ich danke euch für alle Antworten.

Arbeit, Kündigung, Restaurant, Recht, Arbeitsrecht, Gesetz, Gastronomie, Jura, Rechtswissenschaft, Wirtschaft und Finanzen
ALG 1 vertragswidriges Verhalten?

Hallo,

es geht um das Arbeitslosengeld 1.

Ich war vom 08.01.-12.01.18 bei einer Leihfirma beschäftigt.

Ich konnte die Arbeit nicht aufnehmen, da ich krank geworden bin, somit hab ich das dem Arbeitgeber mitgeteilt und die AU am 09.01.per Fax zugesendet sowie postialisch das Orginal.

Heißt ich habe gar nicht die Arbeit aufgenommen und bin seit dem ersten Arbeitstag krankgeschrieben, der Arbeitgeber mit dem ich per Mail kommuniziert hatte, hatte mich am 11.01.18 gekündigt. ( Gründe wurden nicht genannt) ich wurde sozusagen tyrannisiert vom Arbeitgeber, ob ich am 15.01 die Arbeit wieder aufnehmen kann und das schon am ersten Tag des Krankentages. Da ich aber so von dem Virus zerstört war hab ich tagsüber geschlafen und konnte somit den Arbeitgeber nicht antworten.

Zitat per Sms vom Arbeitgeber:

Sie sollten zukünftig Ihr Verhalten Gegenüber Ihren Mitmenschen überdenken.Lesen Sie sich dafür einfach all Ihre eigenen Email's/SMS aus der nahen Vergangenheit durch.Ihre Außenwirkung ist leider letztendlich nicht mit der unsrigen arbeitsvertraglich nicht passend.Vor allem in Bezug auf unsere sehr sensiblen Kunden.

jetzt habe ich vom Arbeitsamt erfahren das sie den Bescheid nicht bewilligen können, sie schicken mir ein Schreiben zu das ich ausfüllen soll warum der Arbeitgeber angekreuzt hatte zwecks dem Vertragswidrigen verhalten. Ich muss es also schildern.

Meine Angst ist das ich eine Sperre erhalte.

Ich war krankgeschrieben und hatte am 09.01. dem Arbeitgeber mitgeteilt, das ich ihm am 11.01-12.01 Bescheid gebe ob ich am Montag arbeiten kann und am Donnerstag Abend hatte mich der Arbeitgeber gekündigt per Mail und postalisch.

Ich werde am Montag den Arbeitgeber anrufen und ihn bitten das Vertragswidrige verhalten zu ändern, ansonsten muss ich zum anwalt denn ich denke mit dem Schreiben was ich vom Arbeitsamt erhalte werde ich alleine nicht durchkommen, weil die werden es dann prüfen und meistens scheitert dann der Arbeitnehmer daran.

Das Arbeitsamt hat mir noch die Nummer von dem Recht für soziales gegeben bzw Arbeitsrecht aus Berlin.

was kann ich sonst noch tun?

Mein ein Problem ist das ich den Arbeitsvertrag nicht mehr habe und somit nicht sehen kann, was wirklich kleingedruckt drinsteht. Also fällt der Anwalt erstmal weg.

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Arbeitslosengeld, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsamt, Kündigungsschutz, Leiharbeit
Führungskraft - Positionswechsel nach Burn Out?

Hallo liebe Community,

nach 5 1/2 Jahren in der Position als Führungskraft und der nun nach zwei Jahren zweiten Krankschreibung wegen Burn Out, bin ich nun unsicher, wie es beruflich weitergehen soll.

Ich bin mit meinen fachlichen Aufgaben im Großen und Ganzen recht zufrieden, allerdings traue ich mir die personelle Führung nicht mehr unbedingt weiter zu. Ich bin ein recht introvertierter Mensch und habe Ende 2016 ein anderes Team übernehmen müssen, da mein alter von mir über 5 Jahre mit aufgebauter Bereich weggebrochen ist. An der Übernahme des neuen Teams bin ich u.a. auf Grund meiner persönlichen Eigenschaften und damit mangelnden Führungskompetenz nun scheinbar gescheitert, mir fehlt auch der Rückhalt aus dem Team. Ich werde mir das natürlich gut und individuell für mich überlegen und weiterhin eine Therapie anstreben.

Als Hilfe würde ich mich aber über Erfahrungswerte und Empfehlungen freuen.

Ich möchte den Arbeitgeber eigentlich nicht wechseln. Habe ich überhaupt ein Recht darauf, dass mich mein Arbeitgeber in einer anderen Position weiterbeschäftigt?

Mit der Abgabe der Führungsrolle wäre recht wahrscheinlich auch ein geringeres Gehalt verbunden. Ich habe zwar eine Berufsunfähigkeitsversicherung, allerdings wird es wohl in dem Fall schwer sein, Ansprüche geltend zu machen.

Arbeitsrecht, Psychologie, Berufsunfähigkeitsversicherung, Burnout, Führungskraft, introvertiert, Führungsposition, Jobwechsel, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Muss ich mich arbeitslos melden wenn mir ein Job gekündigt wird, während ich noch Student bin?

Hallo!

Ich habe vor einer Weile meine Abschlussarbeit an der Uni eingereicht und warte nur noch auf die Abschlussnote. Da ich natürlich nicht nur rumsitzen und nichts tun wollte (bzw. finanziell konnte), habe ich letztens einen Job bei einer Leihfirma angenommen. Mir wurde von Anfang an gesagt, dass die Stelle nur temporär sein wird (auch wenn der Vertrag nicht befristet war), was auch okay für mich war, da ich ja nach einem festen Job in meinem beruflichen Feld suche.

Ich habe mich nicht exmatrikuliert bevor ich den Job angenommen habe, da ich Ende des Semesters sowieso automatisch exmatrikuliert werde wenn ich mich nicht rückmelde (was ich daher auch nicht getan habe). Außerdem wusste ich, dass der Job möglicherweise gekündigt wird, während ich noch Student bin und bevor ich eine neue feste Stelle gefunden habe. So ist es nun auch gekommen.

Ich weiß, dass man sich als Student nicht arbeitslos melden bzw. Hartz IV beantragen kann. Da ich aber sehr bald Geld brauche und natürlich auch keine Sperre vom Arbeitsamt bekommen möchte, hatte ich mir überlegt, mich jetzt schon zu exmatrikulieren und dann zum Arbeitsamt zu gehen. Da man sich ja innerhalb von drei Tagen dort melden muss bei einer Kündigung, wollte ich mich erkundigen, ob das jetzt auch in meinem Fall gilt. Technisch gesehen bin ich ja noch Student. Gilt die Regelung, dass ich mich innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsamt melden muss, jetzt wo ich gekündigt worden bin, auch für mich??

Beste Grüße

Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter, Studentenjob, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Wie ist dieses Arbeitgeberzeugnis zu interpretieren?

Arbeitszeugnis

Herr XXX geboren am TT.MM.JJJJ in Schwerte, Deutschland hat bei der YYY AG vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ als BERUF für uns gearbeitet.

… Infos über die Firma [ausgelassen] …

Zu den Aufgaben von Herrn XXX gehörten im Wesentlichen:

- Kundenbetreuung

- Unterstützung bei Angebotserstellung

-Bearbeitung von telefonischen und schriftlichen Kundenanfragen

-telefonische Bedarfsanalyse und

Er war ein stets äußerst motivierter Mitarbeiter. Schwierige Aufgaben ging er mit großem Elan an und fand dabei immer sinnvolle und praktikable Lösungen. Mit seinem umfangreichen und fundierten Fachwissen erzielte er stets gute Erfolge.

Herr XXX war zuverlässig, und sein Arbeitsstil war stets geprägt durch Planung und Systematik. Auch bei sehr hohem Arbeitsanfall erwies sich Herr XXX als belastbarer Mitarbeiter. Seine Arbeitsergebnisse waren stets von guter Qualität.

Herr XXX hat seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht gut entsprochen. Gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden verhielt sich Herr XXX stets vorbildlich.

Gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeitern und Kunden verhielt Herr XXX sich stets einwandfrei. Er trug zu einer guten und effizienten Teamarbeit bei.

Herr XXX hat seine Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen.

Wir danken Herrn XXX für die erbrachte Leistung und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin alles Gute.

Köln TT.MM.JJJJ

Geschäftsführung

Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitszeugnis, Personalmanagement, Zeugnis, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Darf mein Vorgesetzter mündlich, ab sofort, Kernarbeitszeiten vorschreiben?

Hallo, folgende Thematik.

Bei uns im Unternehmen gibt es das flexible Arbeitszeitmodell und Gleitzeit. Kernzeiten gibt es nicht. Genauer Wortlaut in der Betriebsvereinbarung: "Es sind keine Kernzeiten festgelegt.".

Hier gibt es dann zwei Unterschiedliche Sachen.

Einmal, ein Supportteam, das trotz gültiger Betriebsvereinbarung verpflichtet wird, von 8-17 Uhr anwesend zu sein. Hierdurch werden sowohl das flexible Arbeitszeitmodell, sowie die Gleitzeit, verhindert. Eine "Entschädigung" für diesen wegfallenden Bonus gibt es nicht.

Dann gibt es die übrigen Teams, die ab sofort, mündlich, verpflichtet wurden, die Kernarbeitszeiten von 9-16 Uhr einzuhalten. Ebenfalls ohne Entschädigung für die Einschränkung der vertraglich festgelegten Arbeitszeitregelungen. Hierdurch wird das flexible Arbeitszeitmodell eingeschränkt.

Als Sahnehäubchen oben drauf, gelten diese Regelungen für einige wenige Mitarbeiter nicht. Diese können weiterhin kommen und gehen wann sie möchten, ohne Probleme zu befürchten. Alle Mitarbeiter haben denselben Verantwortungsumfang im Unternehmen. Sprich, alle machen so ziemlich die selbe Tätigkeit, nur betreuen einen anderen Kundenstamm; der allerdings auch gerne mal umgeworfen wird.

Meine Frage daher:

Darf der Arbeitgeber dies einfach so, ohne beidseitige (schriftliche) Zustimmung bzw. Anpassung des Arbeitsvertrages, machen?

Arbeit, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Gesetz, Arbeitszeit, Unternehmen, Betriebsvereinbarung, Gleitzeit, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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