Arbeitsschutzgesetz für alleinerziehende Mütter mit Kindern unter 12 Jahren?

Hallo,

 

Ich arbeite schon seit 8 Jahren in meiner Firma im Büro ohne Kundenkontakt und hatte immer eine Regelarbeitszeit inkl Gleizeit von 07:00 – 15:00 Uhr.  (Mo-Fr)

Nun ist am 28.5 eine neue Arbeitszeit gekommen, dieser unterliegen wir alle, diese beinhaltet eine Regelarbeitszeit mit 3 Schichtmodellen von 06:00 – 23:00 Uhr.

Also z.B. Spätschicht von 14:00 – 22:00 Uhr und Frühschicht von 06:00 – 14:00 Uhr.

Ich bin aus finanziellen Gründen und Trennung meines Mannes nun zur Vollzeit verpflichtet um für meinen 2 jährigen Sohn und mich zu sorgen.

Er besucht nun schon eine Vollzeit Kita und diese öffnet um 07:30 . Mein Chef usw sehen wohl keine Präferenzanträge mehr angemessen wobei ich im Kopf habe gehört zu haben das Alleinerziehende Mütter mit Kindern unter 12 Jahren Schichtbefreit sind.

Wenigstens von der Spätschicht. Ich sehe mein Kind kaum noch und habe nachts niemanden der ständig meinen Sohn um 19:00 – 19:30 Uhr ins Bettbringt wenn ich bis 23 Uhr arbeiten muss.

Was soll ih tun?

Dazu kommt noch das unser Standort 80km von meinem Zuhause ab 2019 umzieht. Jetzt sind es nur 30km.

Ich war von Mai 2016 /als mein Sohn auf die Welt kam/ bis Oktober 2018 in Elternzeit . Dann war ich von Oktober 2017 bis März 2018 auf Teilzeit und wurde von diveresen Ämtern unterstützt. das war aber irgendwie finanziell so schwer da ich mich auch auf eine Kindesunterhaltszahlung vom Ex nicht verlassen konnte und war eig mehr oder weniger gezwungen in Vollzeit zu gehen. Jetzt arbeite ich seit März 2018 Vollzeit und bin aufgeklärt worden das ab Mai die Arbeitsbedingungen immer schlimmer werden.

Zudem muss ich sagen bin ich beim Marktführer der Telekomunikation beschäftigt, also ein großer Konzern.

Recht, Arbeitsrecht, alleinerziehend, Arbeitsschutzgesetz, Kinder und Erziehung, Ausbildung und Studium
Befristetervertrag soll nach mündlicher Zusage in ein unbefrister übergehen?

Hallo,

kurze Frage zu einem "zunächst befristeten Arbeitsvertrag"

Juni 2017 einen Arbeitsvertrag bekommen.

Folgendes steht im Vertrag:

... die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.

ZUSATZ!

Sofern vor Ablauf der Probezeit keine weitere Vereinbarung getroffen wird, wandelt sich das Arbeitsverhältnis in ein solches von unbestimmter Dauer um.

Vor Ablauf der Probezeit nachgefragt ob das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus weiter besteht! ANTWORT AG Ja!

Da der Vertrag auf 1Jahr befristet war, bin ich davon ausgegangen das der Vertrag zum Ablauf der Frist endet.

AG hatte sie diesbezüglich nicht weiter geäußert. Da man aber verpflichtet ist wenn man weiß das man verrausichtlich arbeitslos wird, muss man sich ja 3 Monate vor Ablauf der Frist bei der Agentur für Arbeit melden.

Den Arbeitgeber darauf angesprochen, bezog er sich auf den weiteren Satz, sofern vor Ablauf der Probezeit..... wandelt sich das Arbeitsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit um. Soll mir keine Sorgen machen, der Vertrag geht nach der Vereinbarung in ein unbefristeten über.

Heute kommt der AG (Samstag) 02.06.18 und legt einen neuen Vertrag vor den ich unterschreiben soll. Darin steht dann aufeinmal das ich doch wieder nur einen befristeten Vertrag unterschreiben soll. Zu den gleichen Voraussetzungen wie zu dem Vertrag zuvor.

Kann der Arbeitgeber nach mündlicher Zusage das der befristete Vertrag unbefristet wird, plötzlich daher kommen und einen neuen befristeten vorlegen den ich unterschreiben soll?

Und wenn ich den in meiner überrumpelten Situation dummer Weise unterschreiben habe, kann ich meine Unterschrift widerrufen?

Würde mich über sachdienliche Antworten freuen🙂

Bin irgendwie völlig überrumpelt und fühle mich getäuscht.

Vielen Dank für eure Hilfe

Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Arbeitgeber hat Kündigung zerrissen und bestreitet den Erhalt geht das?

Arbeitgeber hat Kündigung einfach zerrissen und bestreitet den Erhalt.

Zum Verständnis Arbeitnehmer hat vor knapp 6 Monaten einen Job angenommen der sich sehr gut angehört hat.

Die Realität sah natürlich anders aus aber das ist ein anderes Thema

Im Laufe der Zeit kam es dazu dass der Arbeitgeber ständig Überstunden erwartet hat natürlich ohne Zahlung gemeckert hat wenn Pausen voll genossen wurden und den Arbeitnehmer ständig wegen Kleinigkeiten zur Sau gemacht hat. Das war auch noch alles schön und gut.

Dann kam der Oberhammer Arbeitnehmer hat immer wieder mitbekommen wie Arbeitgeber hinter dem Rücken über Arbeitnehmer hergezogen hat. Dann wollte er dem Arbeitnehmer kurzfristig den bevorstehenden Urlaub ohne Zustimmung streichen. Das hat Arbeitnehmer nicht akzeptiert und hat den Urlaub der zu Beginn des Jahres genehmigt wurde genommen.

Nach all den Geschehnissen war Arbeitnehmer unsicher ob er wirklich dort weiterarbeiten wollte. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben nochmal gesprochen und Arbeitnehmer hat ihm von seinen Sorgen berichtet und sich ihm anvertraut weil ansonsten ein gutes Verhältnis bestand. Er sagte „mach dir keine Sorgen kündige noch nicht komm am Montag ins Büro dann sprechen wir und wenn du dann noch kündigen willst dann ist es in Ordnung“.

So weit so gut dann hat Arbeitnehmers Kollege angerufen und gefragt warum Arbeitnehmer gekündigt habe weil Arbeitgeber in der Firma herumerzählt dass Arbeitnehmer gekündigt habe und einige andere Dinge welche dem Arbeitgeber anvertraut wurden.

Das hat Arbeitnehmer endgültig enttäuscht woraufhin dann die Kündigung vom Arbeitnehmer durch einen Boten überreicht wurde. Der Arbeitnehmer sagte „nein die akzeptiere ich nicht“ (weil ein Formulierungsfehler vorlag)

Dann hat Arbeitnehmer erneut die Kündigung diesmal korrekt zustellen lassen durch einen Boten und diese hat Arbeitgeber dann vor seinen Augen zerrissen und dann gesagt „hier ist keine Kündigung eingegangen“.

Jetzt will Arbeitgeber Das Gehalt vom Arbeitnehmer zurück.

Arbeit, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Minijob im Supermarkt mit flexibler Arbeitszeit (Urlaub, Feiertag, Krankheit)?

Hallo,

ich arbeite seit etwas mehr als zwei Jahren (damals noch keine 18) in einem Supermarkt als Aushilfe.
Als ich damals angefangen habe, war ich noch in der Oberstufe und hab zumeist Freitag und Samstag von 15-19 oder 8-12 Uhr gearbeitet. Irgendwann dann auch je nach Bedarf unter der Woche usw. (ca 280 Euro im Monat).
Während Prüfungsphasen habe ich dann teilweise auch mal Monate nicht gearbeitet und nach dem Abitur zu den unterschiedlichsten Zeiten sehr viele Stunden gearbeitet und immer knapp unter 450 Euro im Monat verdient.
Als ich dann das Studieren angefangen habe, war ich immer mal wieder 2-3 Tage die Woche da, dann mal eine Woche, in den Semesterferien dann mal wieder 19h/Woche usw.
Wie ihr seht, habe ich ganz flexible Arbeitszeiten. Ich rufe teilweise 4-5 Tage vorher an, dass ich am Wochenende kann und werde eingeteilt, Not am Mann ist nämlich immer.
Da ich nun aber keine festen Arbeitszeiten habe, das ganze aber trotzdem als 450€ Job angemeldet ist, frage ich mich, wie es aussieht mit Urlaubsanspruch, Feiertagszahlung und Krankheit?

Ich habe gelesen auch geringfügig Beschäftigte haben Urlaubsanspruch. Eine Bekannte von mir arbeitet z.B. zu regelmäßigen Zeiten (immer Mittwochs 8-14 Uhr) als Haushaltshilfe, hat ca. 7 Tage urlaub im Jahr und setzt diese bei Bedarf ein. Weil ich nicht regelmäßig arbeite, sage ich einfach, wenn ich eine Woche nicht kann und werde dann ohne Probleme im Plan einfach nicht eingeteilt. Wie soll ich denn bitte bei unregelmäßigen Zeiten einen Urlaub in Anspruch nehmen? Wie würde sich mein Urlaubsanspruch bei Monaten mit 0 Stunden Arbeit und Monaten mit 60 Stunden Arbeit berechnen? Geht dies überhaupt? Ich kann doch keinen Urlaub nehmen, wenn ich so flexibel eingeteilt werden kann, oder? Meine freie Zeit (Urlaub) ist ja quasi die Zeit, in der ich sag, dass ich nicht kann... nur leider unbezahlt.

Nächste Frage: Auch wenn ein Feiertag in der Woche ist, wird mir dieser nicht bezahlt. Ich habe ja keine festen Arbeitszeiten, z.B immer donnerstags, wo hin und wieder ein Feiertag hinfällt. Ist wie z.B. in dieser Woche donnerstags ein Feiertag, wäre ich für diesen Tag einfach nicht eingeteilt gewesen. Ist etwas unfair, wenn man bedenkt, dass alle anderen mit festen Arbeitszeiten diesen Donnerstag bezahlt bekommen, obwohl ich auch hin und wieder donnerstags arbeite.

Dritte Frage: Bisher ist es 1-2 Mal vorgekommen, dass ich früh anrufen musste und sagen musste, dass ich den betreffenden und den nächsten Tag wegen Krankheit nicht arbeiten kann. In diesem Fall wurde ich einfach aus dem Plan gestrichen, so als wäre ich diesen Tag nicht eingeteilt gewesen - ohne Bezahlung.

Zusammenfassend wird mir nur das bezahlt was ich wirklich effektiv arbeite. Meine Einteilung ist ganz flexibel, ich sag immer nur Tage, an denen ich kann und wann (nachmittags, vormittags) und stehe dementsprechend im Plan und bekomme diese Stunden bezahlt. Über eine Antwort wie es mit dem o.g. aussieht, würde ich mich freuen.

Liebe Grüße

Arbeit, Steuern, Nebenjob, Recht, Minijob, Arbeitsrecht, Beschäftigung, Jura, Personal, Ausbildung und Studium
Muss ich als Tischler Lehrling Samstags Arbeiten?

Hallo,

ich mache eine Ausbildung als Tischler und bin im 3 Lehrjahr. In meinem Arbeitsvertrag steht festgelegt das ich eine das ich Täglich 8h Arbeiten tue und Wöchentlich dadurch eine 40h Woche habe. Nun das ist aber nicht so am Tag Arbeite ich knapp 9,5h bis 10h und habe dem Entsprechend eine volle Woche. Mein Ausbilder verlangt von mir das ich morgens eher Anfange als meine Kollegen um meine "Lehrlingsaufgaben" zu erfüllen und nach Feierabend soll ich länger bleiben weil wie er sagt so was tut man nicht Pünktlich zu gehen. Aus Gesundheitlichen Gründen war ich in der Ausbildung schon sehr oft Krank und mein Ausbilder hat mir immer vorgehalten das es doch nicht Angehen kann das ich so oft Krank bin (ich sei ja laut ihm öfter Krank als seine Kinder). Seitdem ich meinen Freund habe und er Weiß das ich am Wochenende immer Weg fahre oder mit ihm was Unternehmen tue will er unbedingt das ich Samstags Arbeite aber vorher war nie die Rede das ich Samstags Arbeiten soll da hatte ich immer Wochenende. Aber ehrlich gesagt ich will es nicht, abends komme ich total Kaputt nach Hause und bin sehr Müde immer. Zudem leide ich zwischendurch an starken Rückenschmerzen mittlerweile. Mein Ausbilder meint ja Lehrlinge müssen Samstags immer Arbeiten. Und wenn ich Samstags mal da bin haut er Pünktlich ab oder meistens ist er Samstags nie da.

Bin ich verpflichtet Samstags Arbeiten zu müssen ? Weil Ehrlich gesagt will ich es auch nicht.

Arbeit, Arbeitsrecht, Samstag, Ausbildung und Studium
Immer "Spätschicht"?

Hallo Freunde!

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen..

Folgendes:

Ich arbeite zur Zeit in einem Veranstaltungsobjekt. Wir sind insgesamt 5 Techniker. 3 davon sind direkt bei der Firma angestellt, der das Objekt gehört und die anderen 2 (mit mir) sind Fremdfirmen.

Seit 5 Jahren habe ich als einziger eine Schicht von 9-18:00 Uhr (1 Stunde Pause). Alle anderen fangen eine Stunde früher, oder sogar 2 Stunden früher an und können auch früher nachhause und den restlichen Tag genießen..

Vor 1 Jahr bin ich umgezogen und in einer Beziehung. Ich hab zwar einen Arbeitsweg von ca 20-30 Minuten, jedoch könnt ihr euch bestimmt vorstellen wieviel Zeit uns dann noch bleibt (nach dem Duschen und Essen) um einkaufen zu gehen etc.

Ich habe letztens gefragt früher anzufangen und wurde sofort fertig gemacht. Von wegen "hier werden keine Arbeitszeiten geändert" oder "ich tausche auf keinen fall meine Schicht" oder auch "es ist damals so mit deiner Fremdfirma abgesprochen worden"... Und das alles ist nirgendwo vertraglich festgelegt...

Was kann ich tun? Ich finde es einfach unfair... 4 Mann fangen um 7 oder 8 Uhr an und ich bin der einzige der um 9 da sein muss... Begründung ( Es könnte ja Abends noch etwas passieren) was eigentlich extrem selten der Fall ist...

Gibt es da irgendwelche Gesetze die vom Chef aus gebrochen werden??

Hoffe ihr könnt mir helfen eine Lösung zu finden...

Danke Freunde!

Arbeit, Arbeitsrecht, Vertrag, Arbeitszeit, Schichtarbeit, unfair
Gastronomie/ Ist es rechtmäßig die Haftung für Umsatz und Kassendifferenzen völlig den Servicekräften zuzuschreiben?

Hallo in die Runde,
wer von euch ist Gastronomie erfahren oder sogar Arbeitgeber und hat eine begründete Meinung zu folgendem Sachverhalt?

Einem Kollegen wurde auf der Arbeit kurz vor Schichtende der Kellnergeldbeutel gestohlen. Unser Arbeitgeber geht selbstverständlich davon aus, dass er vollständig für den Verlust bzw. die Kassendifferenz von deutlich über 1000€ aus eigener Tasche aufkommen muss. Auch im Arbeitsvertrag ist es so schriftlich festgehalten: "Servicekräfte haften vollständig für Bargeld".

Meines Wissens (anhand verschiedener Diskussionen im Netz) gibt es im Arbeitsrecht die generelle Regelung das der Arbeitnehmer für Schäden, die dem Arbeitgeber entstehen nur dann Haften muss, wenn er diese fahrlässig (Teilhaftung) oder grob Fahrlässig (vollständige Haftung) verursacht hat. Die Beweislast dafür liegt beim Arbeitgeber.
Für einen Schaden z.B. bei der Bedienung einer Maschine macht das total Sinn, der Fall des Kellners ist aber speziell, da er ja Leistungen im Namen des Arbeitsgebers kassiert und selbstständig in einer eigenen Geldbörse Geldbestände verwaltet. Hier kann ich jetzt zwischen Eigentum und Besitz unterscheiden und sagen, dass das Geld nur im Besitz des Kellners ist, aber eigentlich Eigentum des Arbeitgebers (abzüglich Trinkgeld).

Nun gibt es noch die Regelung zur Mankohaftung, die nach meinem Verständnis sagt, ich kann Verantwortung für Kassenfehlbeträge dem Mitarbeiter vollständig zuschreiben, muss dafür aber zusätzlich Mankogeld zahlen mit dem ich die Verantwortungsübernahme zusätzlich vergüte. Weiter scheint die Haftung dann auch auf die Höhe dieses Mankogeldes begrenzt. Dazu habe ich aber nur im Zusammenhang von Kassenbeständen und nicht mobilen Geldbörsen gelesen.

DARAUS SCHLUSSFOLGERE ICH: Wenn das so auch für Geldbörsen stimmt, dann ist es nicht rechtens, dass der Arbeitgeber die Kassendifferenz vom Arbeitnehmer fordert.
(Wie das dann praktikabel sein soll, wenn der Arbeitgeber keinerlei Überblick über die Bargeldbestände des Personal hat, steht dann wieder auf einem anderen Blatt. Könnte ja jeder kommen und sagen, ich hab meinen Umsatz verloren, tut mir leid. Wie sollte man da Missbrauch verhindern?)

Das führt mich zurück zur Frage: Kann der Arbeitgeber die Verantwortung für den Umsatz/Kassendifferenz/Bargeldbestand (und deren Verlust) im Falle von Geldbörsen vollständig auf den Arbeitnehmer abwälzen?
Für Fleissige:
+ Ohne es extra zu vergüten (Mankoregelung)
+ ohne Begrenzung der Haftungssumme, die schnell mal über ein Monatsgehalt hinausgehen kann
+ Kann ich als Gastronom solche Diebstähle und Verluste versichern?

Recht, Arbeitsrecht, Diebstahl, Gastronomie, Haftung, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Stellvertretende Position ablehnen?

Hallo alle Miteinander

Zu meiner Situation/Frage.

Ich bin im Einzelhandel tätig, arbeite überwiegend an der Kasse und werde aber auch im Laden eingesetzt. Im Notfall, sollte mal der Chef oder eine Vertretungskraft ausfallen, übernehme ich diesen Job auch, allerdings mit Einschränkungen. Die Tätigkeiten die der Chef/die Vertretung erfüllt kann ich nur zu 60% leisten, da mir einfach manches Wissen fehlt.

In unserer kleinen Filiale war das nie ein Thema und ich hatte auch keinerlei Probleme damit. Alles lief super.

Nun wird unsere Filiale aufgrund eines Umbaus geschlossen und ich soll nun in eine Filiale mit doppeltem Umsatz versetzt werden. Kein Problem, solange ich nur Kassiertätigkeiten oder die normalen Arbeiten im Laden zu erledigen hätte. Da aber in dieser großen Filiale der Krankheitsstand ziemlich hoch ist und es anscheinend nicht genug Vertretungskräfte gibt, soll ich dort überwiegend als Vertretung tätig werden. Ich weiß, das mir das alles zuviel wird. Zu viel Streß, zu viel Anspannung, Verantwortung und die Angst im Nacken, die Arbeit nicht zu schaffen. Der reinste Horror für mich.

Kann unsere Bezirksleitung von mir verlangen das ich als Vertretungskraft einspringe, auch wenn es nur vorübergehend wäre?

Die Vertretung wird natürlich entlohnt.

Und wie schaut es denn mit Urlaub aus der bereits genehmigt wurde? (allerdings in der alten Filiale)

Aufgrund der kranken MA vermute ich, das ich meinen Urlaub, der übrigens in 10Tage wäre, schieben soll/muss.

Für mich eigtl.nicht machbar, da wir (mein Partner & ich) diesen schon verplant haben, bzw. Besuch aus den USA ansteht.

Bin über jeden Hinweis von euch dankbar.

Arbeit, Arbeitsrecht, Marktleiter, Urlaubsanspruch, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Kann der Personalchef einen internen Jobwechsel verbieten?

Hi, ich frage für eine Freundin. Sie arbeitet in der Verwaltung einer öffentlichen Einrichtung, genauer gesagt in einer Universität. Schon länger steht fest, dass sie sich für eine andere Stelle bewirbt. Vor kurzem haben es die Kollegen mitbekommen und lästern dementsprechend. Es ist schlichtweg unausstehlich dort geworden und nun hat sie ihre Stelle offiziell gekündigt mit der nötigen Frist. Alles war eigentlich mit den betreffenden Instanzen geklärt. Nun meldet sich der Personalchef und verbietet den Wechsel. Gibt es da rechtliche Grundlagen? Irgendetwas was da weiterhelfen könnte, oder sind wir im Unrecht? Er kann es doch eigentlich nicht verbieten.. sie hat ihr Stelle rechtmäßig gekündigt und sich normal für die andere Stellle beworben. Es ist eine wichtige Position, in der sie arbeitet, deswegen gehe ich davon aus, dass die innerhalb der Kündigungsfrist keinen Nachfolger finden werden und es auch wissen. Trotzdem gibt es Kollegen, die die Arbeit auffangen können, also wo liegt da der Grund? Es muss doch arbeitsrechtlich irgendwo festgelegt sein, dass ein Unternehmen nichts unternehmen kann, um einem Mitarbeiter eine andere Stelle zu verweigern (glaube zumindest, ich habe so etwas gelesen, im Bezug auf Vorstellungsgespräche von anderen Unternehmen).

Arbeit, Recht, Arbeitsrecht, Gesetz, international, Jura, Rechtslage, Regelung, Jobwechsel, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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